03.07.2024
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat die Gewerbeordnung 1994 geändert: Personen, denen die Gewerbeberechtigung entzogen wurde, dürfen fünf Jahre lang kein Gewerbe ausüben, und bestimmte Handwerksberufe erhalten die Genehmigung, den Titel "Meister" in amtlichen Urkunden zu führen.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, die Gewerbeordnung 1994 zu ändern. Dabei wurden mehrere wichtige Punkte festgelegt: Erstens, natürliche Personen und andere Rechtsträger, denen die Gewerbeberechtigung entzogen wurde oder für die ein negativer Feststellungsbescheid ausgestellt wurde, dürfen für fünf Jahre kein Gewerbe ausüben. Dieser Ausschluss gilt auch für Personen, die maßgeblichen Einfluss auf das betroffene Unternehmen haben. Eine Ausnahme von diesem Ausschluss ist nicht möglich. Zweitens, Personen, die erfolgreich eine Befähigungsprüfung in bestimmten Gewerben wie Bestattung, Elektrotechnik, Fußpflege und weiteren abgelegt haben, dürfen die Bezeichnung "Meisterin" oder "Meister" vor ihrem Namen führen. Bei bestimmten Gewerben wie dem Baumeister und Steinmetzmeister gibt es zusätzliche spezifische Kurzformen für die Bezeichnung. Zudem dürfen Unternehmen, deren Inhaber oder Geschäftsführer die Befähigungsprüfung bestanden haben, bestimmte Meisterbezeichnungen für ihre Betriebsstätten verwenden. Drittens, es gibt neue Regelungen zur elektronischen Eintragung von Anbringen in das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA). Anträge können elektronisch eingereicht werden und werden unter bestimmten Voraussetzungen automatisch in das GISA eingetragen. Falls die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird der Antrag manuell von einer Behörde geprüft. Viertens, es wird klargestellt, dass bei der Eintragung und Löschung von Gewerbeberechtigungen im GISA, bestimmte Daten über Personen und Unternehmen abgefragt und gelöscht werden dürfen, sofern ein berechtigtes Interesse besteht. Diese Änderungen sollen die Transparenz und Einhaltung der Gewerbeordnung verbessern sowie die Anerkennung und Kennzeichnung von Qualifikationen im Gewerbebereich vereinfachen.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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