18.11.2021
Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass die Freistellung von der Arbeit für Angehörige der COVID-19-Risikogruppe unter bestimmten Bedingungen bis zum 30. Juni 2022 möglich ist, und dass Ärzte die individuelle Risikosituation der Patienten bewerten müssen, um entsprechende Atteste auszustellen. Zudem müssen Personen, die bis November 2021 nicht gegen COVID-19 geimpft sind, informiert werden.Ausführlicher
Der Nationalrat hat beschlossen, dass die Sozialversicherungsgesetze in Österreich in einigen wichtigen Punkten geändert werden. Diese Änderungen betreffen hauptsächlich Schutzmaßnahmen rund um COVID-19 und ihre Auswirkungen auf das Arbeitsleben von Risikogruppen. Ärzte müssen beurteilen, ob eine Person zu einer COVID-19-Risikogruppe gehört und gegebenenfalls ein entsprechendes Attest ausstellen. Personen in der Risikogruppe können freigestellt werden, wenn sie trotz dreifacher Impfung medizinische Gründe haben, die einen schweren Krankheitsverlauf erwarten lassen, oder wenn sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Arbeitgeber können verlangen, dass diese Atteste zusätzlich amtsärztlich bestätigt werden. Ältere Atteste, die vor dem 3. Dezember 2021 ausgestellt wurden, verlieren am 14. Dezember 2021 ihre Gültigkeit, und neue Regelungen gelten bis zum 30. Juni 2022. Es gibt Informationspflichten für ungeimpfte Personen über die Risiken und Möglichkeiten zur Impfung. Diese Regeln gelten sowohl für das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz als auch das Beamtenkranken- und Unfallversicherungsgesetz. Die Änderungen treten größtenteils im Dezember 2021 in Kraft und können durch Verordnungen weiter angepasst werden, wenn die epidemiologische Lage es erfordert.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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