Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass nun spezielle Ausbildungen und Berufsbezeichnungen für Fachzahnärzte und Fachzahnärztinnen für Kieferorthopädie eingeführt werden, wodurch diese Zahnärzte ihre Qualifikation durch eine mindestens dreijährige Zusatzausbildung oder alternative anerkannte Nachweise erlangen können.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat eine Änderung des Zahnärztegesetzes und des Zahnärztekammergesetzes beschlossen, welche insbesondere Regelungen zur Qualifikation von Fachzahnärzten für Kieferorthopädie einführt. Zahnärzte, die eine zusätzliche Ausbildung in Kieferorthopädie absolviert haben, dürfen künftig die Berufsbezeichnung „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ oder „Fachzahnärztin für Kieferorthopädie“ führen. Diese Ausbildung erfolgt als postpromotioneller Universitätslehrgang von mindestens drei Jahren und umfasst sowohl theoretische als auch praktische Inhalte. Auch bereits erworbene Qualifikationen in Kieferorthopädie können unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Zudem werden Ausbildungsnachweise aus anderen EU-Staaten unter bestimmten Bedingungen anerkannt. Die Österreichische Zahnärztekammer ist dabei zuständig für die Ausstellung von entsprechenden Bescheinigungen.
Klassifizierungen
Bildung
Hochschulen & Universitäten
Europäische Union
EU-Recht & Umsetzung in Österreich
Gesundheit und Ernährung
Gesundheitswesen & Krankenversicherung
Schlagwörter
Anerkennung von Ausbildungsnachweisen, Anerkennung von Qualifikationen, Ausbildung, EU-Qualifikationen, Fachzahnarzt, Kieferorthopädie, Postpromotionelle Ausbildung, Universitätslehrgang, Zahnärzte, Zahnärztegesetz, Zahnärztekammer
19.12.2022
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