Kurz gesagt
Das österreichische Nationalratsbeschluss betrifft Änderungen im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und Ökostromgesetz 2012, wobei insbesondere erneuerbarer Wasserstoff gefördert wird, längere Fristen für die Inbetriebnahme von Windkraftanlagen eingeführt wurden und bestimmte Vorschriften zur Tarifmeldung sowie zur Förderung innovativer Energieanlagen präzisiert wurden.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz und das Ökostromgesetz 2012 zu ändern. Eine wichtige Änderung betrifft die Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs, der nur dann berücksichtigt wird, wenn er bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllt. Es wurden auch Regelungen eingefügt, die eine strengere Überprüfung und Kontrolle sicherstellen. Des Weiteren wurden die Fristen zur Inbetriebnahme von Windkraft- und Wasserkraftanlagen verlängert, wenn Verzögerungen außerhalb des Einflussbereichs der Betreiber liegen. Für innovative Photovoltaikanlagen kann ein zusätzlicher Zuschlag von bis zu 30 Prozent gewährt werden, wobei der gesamte Investitionszuschuss 45 Prozent des Errichtungsvolumens nicht übersteigen darf. Eine Neuerung ist auch, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz bei geförderten Maßnahmen die Gewährung eines Investitionszuschusses ausschließt. Im Bereich der Förderbeiträge und Pauschalen wurden Erleichterungen beschlossen. Personen, die vom ORF-Beitrags-Gesetz befreit sind, müssen künftig auch keine Erneuerbaren-Förderpauschale, Erneuerbaren-Förderbeitrag und Grüngas-Förderbeitrag zahlen. Für Haushalte mit geringem Einkommen werden die Gesamtkosten für diese Beiträge auf 75 Euro pro Jahr gedeckelt. Außerdem wird die ORF-Beitrags Service GmbH anstelle der GIS Gebühren Info Service GmbH diese Verwaltung übernehmen. Das Ökostromgesetz sieht neue Berechnungsmethoden vor, die den Strompreis stabilisieren sollen. Besonders ist, dass der marktgewichtete Day-Ahead-Stundenpreis herangezogen wird, wenn er günstiger ist als der Marktpreis. Liegt dieser preis sehr niedrig, werden zumindest 60 Prozent des Marktpreises verwendet. Diese Änderungen treten mit der offiziellen Veröffentlichung in Kraft und gelten auch rückwirkend für bestehende Verträge.
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Klima, Umwelt und Energie
Energieversorgung & Energiewende, Klimaschutz & Emissionsreduktion
Schlagwörter
Erneuerbare Energien, Förderbeiträge, GIS Gebühren Info Service GmbH, Investitionszuschuss, Nachhaltigkeit, ORF-Beitrags Service GmbH, ORF-Beitrags-Gesetz, Pauschalen, Photovoltaik, Umsatzsteuersatz, Wasserkraft, Wasserstoff, Windkraft, Ökostromgesetz
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