Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass bei langfristigen Verträgen die Anpassung an Preisindizes fairer gestaltet wird, indem bestimmte Zeiträume bei der Entgeltbemessung nicht als Benachteiligung gelten, und dass diese Regelungen auch für bestehende Verträge ab 1. Januar 2026 gelten.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetz beschlossen, das Änderungen im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch und im Konsumentenschutzgesetz einführt. Eine wichtige Neuerung betrifft Wertsicherungsvereinbarungen bei Dauerschuldverhältnissen. Hierbei wird klargestellt, dass es keine unfaire Benachteiligung darstellt, wenn bei der Entgeltbemessung auf eine Indexzahl vor Vertragsabschluss Bezug genommen wird, solange gesetzliche Vorgaben dies erfordern. Diese Regelung gilt auch rückwirkend für bereits bestehende Verträge. Im Konsumentenschutzgesetz wird eine Ausnahme für Dauerschuldverhältnisse eingeführt. Wenn ein Vertrag so gestaltet ist, dass die Leistung des Unternehmers nicht innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss vollständig erbracht werden muss, gelten bestimmte Schutzbestimmungen nicht. Auch diese Änderung wird rückwirkend auf bestehende Verträge angewendet. Diese Anpassungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft und sollen mehr Klarheit und Fairness bei langfristigen Verträgen schaffen. Sie betreffen sowohl neue als auch bereits bestehende Verträge, um eine einheitliche Anwendung der Regeln zu gewährleisten.
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