24.09.2025
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass bestimmte Bestimmungen im ORF-Gesetz geändert werden, darunter die Streichung der Notwendigkeit, eine Stellungnahme eines Landes einzuholen, und diese Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das ORF-Gesetz zu ändern. Eine wichtige Änderung betrifft die Beteiligung an Unternehmen: Es wird klargestellt, dass der ORF mindestens 50 Prozent des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals eines Unternehmens besitzen muss, um als beteiligt zu gelten. Eine weitere Änderung betrifft die Entscheidungsprozesse im ORF. Bisher musste bei bestimmten Entscheidungen eine Stellungnahme des betroffenen Bundeslandes eingeholt werden. Diese Anforderung entfällt nun, was den Entscheidungsprozess möglicherweise beschleunigt. Diese Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Ziel der Änderungen ist es, die Abläufe im ORF zu vereinfachen und klarer zu gestalten.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
24.09.2025
24.09.2025
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