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Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und Kinderbetreuungsgeldgesetz
15.10.2025
Familie und Generationen

Kurz gesagt

Der Beschluss ermöglicht Personen mit vorübergehendem Aufenthaltsrecht aus der Ukraine, unter bestimmten Bedingungen Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld zu erhalten, wobei Ausnahmen für Minderjährige, Senioren und Personen mit besonderen Umständen gelten.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und am Kinderbetreuungsgeldgesetz beschlossen. Eine wichtige Änderung betrifft Personen, die aufgrund der Vertriebenen-Verordnung ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich haben, insbesondere aus der Ukraine Vertriebene. Diese Personen haben nun Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie in Österreich arbeiten oder beim Arbeitsmarktservice gemeldet sind. Kinder mit einem solchen Aufenthaltsrecht sind ebenfalls anspruchsberechtigt. Ausnahmen von der Arbeits- oder Meldepflicht gelten für Personen unter 18 Jahren, über 65 Jahren, für Eltern von erheblich behinderten Kindern und in besonderen Härtefällen.

Eine weitere Änderung betrifft die automatisierte Datenübermittlung zwischen dem Dachverband der Sozialversicherungsträger und dem Finanzamt. Diese betrifft Personen, die beim Arbeitsmarktservice gemeldet sind oder waren. Die Datenübermittlung soll sicherstellen, dass das Finanzamt stets aktuelle Informationen über den Status der Vormerkung erhält.

Im Kinderbetreuungsgeldgesetz wurde ebenfalls klargestellt, dass Personen mit einem vorübergehenden Aufenthaltsrecht, die arbeiten oder beim Arbeitsmarktservice gemeldet sind, Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld haben. Auch hier gelten die gleichen Ausnahmen von der Arbeits- oder Meldepflicht wie beim Familienlastenausgleichsgesetz. Diese Änderungen treten am 1. November 2025 in Kraft.

Klassifizierungen

Familie und Generationen

Kinderbetreuung & Familienleistungen

Inneres und Recht

Asyl, Migration & Staatsbürgerschaft

Soziales

Mindestsicherung & soziale Unterstützung

Schlagwörter

Arbeitsmarktservice, Aufenthaltsrecht, Datenübermittlung, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Migrationsrecht, Sozialleistungen, Sozialversicherung, Ukraine, Vertriebene

Reden
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

15.10.2025 - 4 minuten

In seiner Rede kritisiert Abgeordneter Maximilian Weinzierl die Entscheidung des österreichischen Nationalrats, Personen mit vorübergehendem Aufenthaltsrecht, insbesondere aus der Ukraine, den Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld zu gewähren. Er argumentiert, dass diese Regelung eine ungerechte finanzielle Belastung für den österreichischen Staat darstellt und dass die Regierung damit Nichtstaatsbürgern zusätzliche Geldleistungen zuspricht, während die eigenen Staatsfinanzen unter Druck stehen.
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15.10.2025 - 4 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter Christian Oxonitsch die Wichtigkeit der beschlossenen Änderungen, die sicherstellen, dass ukrainische Familien, die aufgrund des Krieges geflüchtet sind, in Österreich Unterstützung erhalten. Er hebt hervor, dass die Regelung ab dem 1. November in Kraft tritt und es den betroffenen Familien ermöglicht, in Privatquartieren zu bleiben, anstatt in Großquartiere zurückkehren zu müssen. Oxonitsch äußert Bedauern darüber, dass die Regelung nicht direkt an den Vertriebenenstatus gekoppelt wurde, sieht aber den koalitionären Kompromiss als wichtigen Schritt an.
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15.10.2025 - 1 minuten

Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
In ihrer Rede betont Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer die Notwendigkeit, ukrainischen Kriegsvertriebenen wieder einen schnellen und lückenlosen Zugang zur Krankenversicherung zu ermöglichen. Sie kritisiert die aktuelle Situation, in der geflüchtete Pensionistinnen und Pensionisten aus der Ukraine mit sehr geringen Pensionen nicht in die Grundversorgung fallen und dennoch Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Prammer fordert eine Regelung, um insbesondere Härtefälle abzufedern.
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15.10.2025 - 3 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter Bernhard Herzog die Wichtigkeit der Verlängerung der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes für aus der Ukraine Geflüchtete, um deren Integration in den österreichischen Arbeitsmarkt zu fördern. Er hebt hervor, dass die Gesetzesänderungen darauf abzielen, Geflüchtete stärker in den Arbeitsmarkt einzubinden, was als sinnvolle Maßnahme zur Förderung der Integration und Sprachkenntnisse angesehen wird. Zudem weist er darauf hin, dass das Gesetz flexibel auf individuelle Situationen eingeht, insbesondere durch die Berücksichtigung von Ausnahmen.
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15.10.2025 - 4 minuten

In ihrer Rede kritisiert Abgeordnete Ricarda Berger die Änderungen am Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und am Kinderbetreuungsgeldgesetz, insbesondere die Ausweitung der Ansprüche auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für Personen mit vorübergehendem Aufenthaltsrecht, wie etwa aus der Ukraine Vertriebene. Sie argumentiert, dass diese Prioritätensetzung falsch sei und fordert, dass bürokratische Hürden abgebaut und die Verfahren vereinfacht werden, damit die Leistungen primär österreichischen Familien zugutekommen.
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15.10.2025 - 2 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter Norbert Sieber, dass die Verlängerung der Regelungen für Vertriebenenstatus in Österreich mit spezifischen Anspruchsvoraussetzungen einhergeht, wie der Notwendigkeit einer Arbeitstätigkeit oder der Meldung beim Arbeitsmarktservice. Ausnahmen von diesen Anforderungen gelten für Personen unter 18 Jahren, über 65 Jahren und in besonderen Härtefällen. Er unterstreicht, dass diese Maßnahmen Klarheit und Sicherheit bringen sollen und fordert Unterstützung für den Beschluss.
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15.10.2025 - 3 minuten

In ihrer Rede kritisiert Abgeordnete Rosa Ecker die Verlängerung der Ansprüche auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für ukrainische Familien bis Juni 2026, während die Familienbeihilfe für österreichische Familien nicht valorisiert wird, was zu finanziellen Einbußen führt. Sie bemängelt zudem die Ausnahmen von den Anspruchsvoraussetzungen für Ukrainer, insbesondere für Jugendliche unter 18 Jahren, und sieht in der geplanten automatisierten Datenübermittlung ein Potenzial für Missbrauch.
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15.10.2025 - 3 minuten

In ihrer Rede betont Bundesministerin Claudia Plakolm, dass die österreichische Regierung eine Nachfolgeregelung für den Bezug von Familienleistungen für Ukrainerinnen und Ukrainer beschlossen hat. Ab dem 1. November müssen diese Personen entweder berufstätig sein oder sich beim Arbeitsmarktservice melden, um weiterhin Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld zu haben, wobei Ausnahmen für besondere Fälle, wie bei erheblich behinderten Kindern, vorgesehen sind. Diese Regelung soll Anreize schaffen, am Arbeitsmarkt teilzunehmen und einen Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

15.10.2025 - 3 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Mag. Gertraud Auinger-Oberzaucher, dass die Änderungen am Familienlastenausgleichsgesetz und am Kinderbetreuungsgeldgesetz Klarheit und einen besseren Zugang zur Familienbeihilfe für Ukrainer:innen schaffen, die in Österreich leben und arbeiten oder beim Arbeitsmarktservice gemeldet sind. Sie hebt hervor, dass diese Regelung Fairness gewährleistet, da viele der betroffenen Personen bereits Steuern zahlen und Beiträge leisten. Die Ausnahmen von der Arbeits- oder Meldepflicht für bestimmte Gruppen werden ebenfalls angesprochen, um Transparenz und Verlässlichkeit für die Anspruchsberechtigten zu schaffen.
leidenschaftlichüberzeugendoptimistischargumentativpräzisekonstruktivintensiv

15.10.2025 - 4 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Daniela Gmeinbauer die Wichtigkeit der Fortsetzung der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgeldes für ukrainische Vertriebene, jedoch mit der neuen Bedingung, dass der Anspruch ab dem 1. November 2025 an eine Erwerbstätigkeit oder eine Vormerkung beim Arbeitsmarktservice gebunden ist. Sie erklärt, dass diese Regelung strenger, aber auch gerechter sei, da sie Fairness im Sozialstaat fördere und Integration durch Arbeit als Schlüssel zur gesellschaftlichen Integration betrachtet wird. Ausnahmen von dieser Regelung gelten für Personen unter 18 Jahren, über 65 Jahren, Eltern von behinderten Kindern und in besonderen Härtefällen.
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15.10.2025 - 2 minuten

In ihrer Rede begrüßt Abgeordnete Barbara Neßler die Verlängerung der Familienbeihilfe und des Kindergeldes für Vertriebene aus der Ukraine und sieht die Meldepflicht beim AMS als unproblematisch an. Sie kritisiert jedoch, dass Studierende und Personen, die in einem anderen EU-Land arbeiten, nicht ausdrücklich von der Regelung ausgenommen werden, und hinterfragt die Notwendigkeit der Datenübermittlung an das Finanzministerium, da dies ihrer Meinung nach unnötige Bürokratie schafft.
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Dokumente
Gesetzestext
Beschlussformel NR

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