Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass die Kosten für die Schleusenaufsicht und Verkehrsregelung auf der Donau von den Betreibern der Schifffahrtsanlagen getragen werden müssen, und es wurden Regelungen zur Kostentransparenz und -abrechnung eingeführt.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Wasserstraßengesetz und am Schifffahrtsgesetz beschlossen. Eine wichtige Neuerung betrifft die Schleusenaufsicht: Die Gesellschaft, die für die Schleusenaufsicht zuständig ist, erhält ein Entgelt, das alle Kosten dieser Tätigkeit abdeckt. Dieses Entgelt wird dem Inhaber der schifffahrtsanlagenrechtlichen Bewilligung in Rechnung gestellt. Zudem muss der Inhaber monatliche Vorauszahlungen leisten, die später mit einer geprüften Jahresendabrechnung abgeglichen werden. Eine weitere Änderung betrifft die Kosten der Verkehrsregelung bei den Schleusen der Donau. Diese Kosten müssen vollständig vom Inhaber der schifffahrtsanlagenrechtlichen Bewilligung getragen werden. Es gibt jedoch eine Begrenzung der Personalkosten auf 59 Vollzeitäquivalente, wobei temporäre Überschreitungen bei Personalwechseln möglich sind. Zusätzlich wurde festgelegt, dass Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes berechtigt sind, Geldstrafen bei Verstößen gegen die Schifffahrtsregeln zu erheben. Diese Strafen können auch bargeldlos mittels Kartenzahlung beglichen werden.
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20.11.2025
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