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Grundbuchs-Novelle 2020 – GB-Nov 2020

07.07.2020

Inneres und RechtSoziales

Kurz gesagt

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Grundbucheinträge künftig auch durch die belastete Partei statt nur durch die berechtigte Partei beantragt werden können, und dass bei der Löschung von Pfandrechten durch den Hypothekargläubiger keine beglaubigten Nachweise mehr erforderlich sind.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat Änderungen zum Grundbuchsgesetz sowie zum Wohnungseigentumsgesetz beschlossen, die vor allem die Antragstellung und Löschung im Grundbuch betreffen. Zum einem können Eigentümer und berechtigte Personen Anmerkungen im Grundbuch vor Ablauf der gesetzlichen Frist löschen lassen, wobei eine schriftliche Zustimmung notwendig ist. Auch Notare und Rechtsanwälte, die als Treuhänder bestellt sind, können unter bestimmten Bedingungen tätig werden, selbst wenn sie ihre Berufsberechtigung verlieren oder eine andere Person ihre Aufgaben übernimmt. Eine weitere Änderung betrifft die Antragstellung: Sowohl die berechtigten als auch die belasteten Parteien können nun Anträge im Grundbuchsverfahren stellen, zum Beispiel bei der Löschung eines Pfandrechts. Zudem muss der Hypothekargläubiger die Zustimmung des Liegenschaftseigentümers nachweisen, wobei dieser Nachweis nun auch ohne Beglaubigung möglich ist.

Ein weiterer Punkt ist, dass bei der Umstellung von Grundbuchsdaten die Vorlage einer Originalurkunde entfallen kann, wenn auf einen digital geführten Registerdatensatz verwiesen wird. Schließlich gab es auch eine Anpassung im Wohnungseigentumsgesetz: Wenn ein Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechts für weniger als den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanteil gestellt wird, weist das Grundbuchsgericht diesen Antrag ab und gibt den Antragstellern eine Frist, um den Erwerb eines tatsächlichen Mindestanteils zu beantragen. Alle Änderungen treten am 1. Oktober 2020 in Kraft.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

15.07.2020

Claudia Hauschildt-Buschberger betont die Fortschritte in der Digitalisierung und Automatisierung des Grundbuchs, einschließlich einer Vereinfachung der Rangordnung und Treuhändervollmacht, und hebt das Grundbuch als Vorbild für andere Rechtsgebiete hervor.
ruhigformalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

15.07.2020

Mag. Christine Schwarz-Fuchs hob hervor, dass das Grundbuch in Österreich eine lange und erfolgreiche Tradition hat und als öffentliches Register ein zentrales Element zur Sicherstellung von Publizität und Rechtssicherheit sowohl für Bürger als auch für den Wirtschaftsstandort darstellt.
ruhigformalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

15.07.2020

Mag. Elisabeth Grossmann unterstützt die Grundbuchs-Novelle, die Grundbucheinträge durch die belastete Partei ermöglicht und die Notwendigkeit beglaubigter Nachweise bei der Löschung von Pfandrechten abschafft, weil sie praktikablere Lösungen bietet.
ruhigformalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktivzurückhaltend

15.07.2020

Der Abgeordnete Andreas Arthur Spanring betont in seiner Rede die Bedeutung des Grundbuchs für Sicherheit und Transparenz in Österreich und fordert eine Reform der hohen Grundbuchsgebühren, die er als überteuert und versteckte Steuer kritisiert.
überzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

15.07.2020

Dr. Alma Zadić begrüßt die Grundbuchs-Novelle 2020, die bedeutende Fortschritte in der Digitalisierung und Automatisierung des Grundbuchs bringt, und hebt hervor, dass durch die neue Regelung die Zustellung im Grundbuch an die gängigen Zivilverfahren angepasst wird, was zu wesentlichen Erleichterungen ohne Missbrauchsgefahr führen soll.
formalüberzeugendoptimistischpräzisehöflichkonstruktiv

07.07.2020

Dr. Alma Zadić, österreichische Bundesministerin für Justiz, betont in ihrer Rede die Bedeutung der Grundbuchs-Novelle 2020 zur Förderung der Digitalisierung und Automatisierung im Justizbereich und begrüßt die einheitliche Zustimmung aller Parteien zu dieser Reform, die Effizienzsteigerungen und Erleichterungen bei Grundbucheinträgen und -löschungen mit sich bringt.
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07.07.2020

Der Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer betont die bedeutende Rolle des Grundbuchs in Österreich sowohl hinsichtlich der umfassenden Nachvollziehbarkeit von Eigentumsverhältnissen und anderen Grundstücksrechten als auch im Bereich der Digitalisierung und Informationsfreiheit, und fordert, diese Prinzipien auf andere Rechtsgebiete zu übertragen.
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07.07.2020

Mag. Corinna Scharzenberger befürwortet die Novelle zur Modernisierung und Vereinfachung des Grundbuchverfahrens, indem sie die Einführung einer digitalen Treuhänderrangordnung und einheitlicher Standards hervorhebt, die sowohl den Bürgern als auch den Behörden zugutekommen und die Digitalisierung und Deregulierung vorantreiben.
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07.07.2020

Dr. Harald Troch lobt die geplanten Reformen des Grundbuchsgesetzes als positive Vereinfachungen, kritisiert jedoch die hohe Gebührenlast für Bürger sowie die Zustellungspraxis, die er als bürgerunfreundlich empfindet, und betont die Bedeutung einer direkten Zustellung an den Antragsteller.
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07.07.2020

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim begrüßt im Wesentlichen die Grundbuchs-Novelle zur Stärkung der Treuhänderrangordnung, äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Abschaffung der persönlichen Zustellung von Grundbuchsbeschlüssen an Antragsteller, da dies ein Rechtsschutzdefizit und erhöhte Risiken für Bürgerinnen und Bürger bedeuten könnte, weshalb sie einen entsprechenden Abänderungsantrag einbringt.
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07.07.2020

Der Abgeordnete Ing. Mag. Volker Reifenberger plädiert in seiner Rede für eine Anpassung der Grundbuchs-Novelle 2020, um es Notaren zu ermöglichen, Rangordnungsbeschlüsse selbst zu beglaubigen, auch wenn sie als Treuhänder vorgesehen sind, und löst damit Probleme bei der Übertragung der Treuhänderschaft. Er hebt hervor, dass dies die Praxis erleichtert und unnötige Bürokratie vermeidet.
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07.07.2020

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs betont die Notwendigkeit der Entbürokratisierung und Vereinfachung des Grundbuchs, insbesondere durch die Möglichkeit für belastete Parteien, Einträge zu beantragen und die Erleichterung durch die Abschaffung beglaubigter Nachweise bei Löschungen von Pfandrechten, um die Justiz und Verwaltung bürgernäher zu gestalten.
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07.07.2020

Der Abgeordnete Dr. Johannes Margreiter betont die Wichtigkeit eines verlässlichen Grundbuchs für den Wirtschaftsstandort Österreich und kritisiert die hohen Grundbuchsgebühren, die weit über den tatsächlichen Kosten liegen, was in seinen Augen eine Überprüfung und mögliche Reduktion rechtfertigen würde.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.