Kurz gesagt
Der Beschluss stärkt den Wettbewerbsschutz in Österreich, indem er Regelungen für die Marktbeherrschung und den Umgang mit Wettbewerbsverstößen im digitalen Bereich einführt, die Zusammenarbeit im Europäischen Wettbewerbsnetzwerk verbessert und die Bundeswettbewerbsbehörde striktere Kontrollen und Sanktionen ermöglicht.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Kartellgesetz 2005 und Wettbewerbsgesetz beschlossen. Eine wichtige Neuerung ist die Einführung des Begriffs "relative Marktmacht". Das bedeutet, dass auch Unternehmen als marktbeherrschend gelten können, wenn ihre Abnehmer oder Lieferanten auf die Geschäftsbeziehung angewiesen sind, um schwerwiegende Nachteile zu vermeiden. Dies betrifft besonders digitale Märkte und Vermittlerplattformen. Ein weiteres zentrales Thema ist der Umweltschutz. Unternehmen dürfen künftig auch dann zusammenarbeiten, wenn dies zu ökologisch nachhaltigen oder klimaneutralen Wirtschaftsweisen beiträgt, solange Verbraucher angemessen davon profitieren. Zusätzlich wird das Verfahren zur Feststellung und Sanktionierung von Verstößen gegen EU-Wettbewerbsregeln standardisiert. Dazu gehört unter anderem die länderübergreifende Zustellung und Vollstreckung von Geldbußen innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Im Wettbewerbsgesetz wird zudem die Informationspflicht gegenüber der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort verstärkt. Die Bundeswettbewerbsbehörde muss auf Anfrage umfassend über ihre Tätigkeiten Auskunft geben, solange dies nicht laufende Ermittlungen gefährdet. Auch die Strafen für Unternehmen, die falsche oder unvollständige Auskünfte geben, wurden verschärft und können nun bis zu 1% ihres Jahresumsatzes betragen. Die Bundeswettbewerbsbehörde darf außerdem nun informelle Einschätzungen zu wettbewerbsrechtlichen Sachverhalten abgeben.
Klassifizierungen
Europäische Union
EU-Recht & Umsetzung in Österreich
Klima, Umwelt und Energie
Nachhaltigkeit & Ressourceneffizienz
Wirtschaft
Wettbewerb & Marktaufsicht
Schlagwörter
Bundeswettbewerbsbehörde, EU-Wettbewerbsregeln, EWR, Kartellrecht, Marktmacht, Umweltschutz, Vermittlerplattformen, Vollstreckung von Geldbußen, Wettbewerbsrecht, digitale Märkte, klimaneutral, länderübergreifende Zustellung, ökologisch nachhaltig
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