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Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977

12.06.2024

Soziales

Kurz gesagt

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Arbeitslosengeld nun auch rückwirkend unter bestimmten Bedingungen (wie einem Fehler der Behörde oder Naturkatastrophen) beantragt werden kann, und dass Anträge vorrangig elektronisch gestellt und die Kommunikation bevorzugt digital geführt werden sollen.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert. Neu ist, dass Arbeitslosengeld meist erst ab dem Tag der Antragstellung zusteht, es gibt aber Ausnahmen, wenn die Antragstellung z.B. wegen eines Feiertags oder höherer Gewalt nicht möglich war. Wenn die Agentur für Arbeit einen Fehler macht, kann das Geld rückwirkend gezahlt werden. Anträge sollen primär online gestellt werden, wer dies nicht kann, darf das persönlich tun. Es ist Pflicht, innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung persönlich bei der Arbeitsagentur zu erscheinen. Die Kommunikation soll vorrangig elektronisch erfolgen, wer das nicht kann, für den gelten die allgemeinen Zustellregeln. Diese Änderungen treten zwischen Juli 2024 und Juli 2025 in Kraft.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

26.06.2024

Bundesrätin Korinna Schumann (SPÖ, Wien) kritisiert die Regierung für ihre unzureichende Digitalisierungspolitik, die Menschen ohne digitalen Zugang benachteiligt, und warnt vor den negativen Folgen einer möglichen Senkung der Lohnnebenkosten, die den Sozialstaat schwächen und zu Sparmaßnahmen führen könnte. Sie fordert einen inklusiven digitalen Wandel und betont die Bedeutung der Sozialleistungen für den Mittelstand.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativpräzisekonstruktivintensiv

26.06.2024

Bundesrat Günther Ruprecht (ÖVP) betont, dass die Digitalisierung im AMS eine zeitgemäße und notwendige Erleichterung darstellt, die es den Antragstellern ermöglicht, Arbeitslosengeld nun auch digital zu beantragen, ohne dabei die Möglichkeit der analogen Antragstellung aufzugeben. Dies fördere Effizienz und erhöhe die Beratungskapazitäten des AMS, ohne negativen Einfluss auf das vorhandene Personal zu haben.
leidenschaftlichüberzeugendoptimistischargumentativkonstruktivintensiv

26.06.2024

Bundesrätin Marlies Doppler (FPÖ, Salzburg) kritisiert die neue Gesetzgebung zur vorrangigen elektronischen Antragstellung beim AMS und hebt hervor, dass es bereits ein funktionierendes digitales System gibt. Sie betont die Bedeutung des persönlichen Kontakts, da viele Arbeitslose keinen Onlinezugang haben, und fordert ein Recht auf analoge Antragstellung und Unterstützung bei der Digitalisierung.
leidenschaftlichformalüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

26.06.2024

Bundesrätin Dipl.-Ing. Dr. Maria Huber betont die Bedeutung der Digitalisierung für die Vereinfachung der Antragstellung von Arbeitslosengeld, insbesondere für Menschen in ländlichen Gebieten, und weist darauf hin, dass dies eine Entlastung sowohl für Antragsteller als auch für AMS-Mitarbeiter bedeutet, während weiterhin persönliche Unterstützung vor Ort möglich bleibt.
ruhigüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

12.06.2024 - 3 minuten

Abgeordneter Alois Stöger (SPÖ) kritisiert das Gesetz zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes insbesondere wegen der digitalen Antragstellung, da dies Menschen ohne Zugang zu digitalen Einrichtungen benachteilige. Er fordert eine getrennte Abstimmung und lehnt den Paragraf 46a ab, da er glaubt, dass dieser die Lebenswelt von Arbeitslosen nicht ausreichend berücksichtigt.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativkonstruktivintensiv

12.06.2024 - 3 minuten

Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP) betont, dass das neue Gesetz es Arbeitslosen ermöglicht, Anträge digital zu stellen und sich elektronisch mit dem AMS zu kommunizieren, ohne dass der analoge Weg abgeschafft wird; dies erleichtere den Zugang für digital affine Personen und passe das AMS an das digitale Zeitalter an.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

12.06.2024 - 3 minuten

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch von der FPÖ kritisiert die zunehmende Digitalisierung im Bereich der Antragsstellung für Arbeitslosengeld und betont, dass dies besonders für arbeitslose Menschen, die sich oft in einer psychischen Ausnahmesituation befinden, problematisch sei, da persönliche Sozialkontakte weiterhin notwendig sind. Sie befürchtet, dass durch die Digitalisierung der persönliche Kontakt und somit wichtige Unterstützungsangebote schrittweise reduziert werden.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativunhöflichdestruktivintensiv

12.06.2024 - 4 minuten

Abgeordneter Mag. Markus Koza betont, dass die elektronische Antragstellung von Arbeitslosengeld den Bürger:innen den Weg zum AMS ersparen kann, dies jedoch keine Verpflichtung darstellt und weiterhin auch eine persönliche Antragstellung möglich ist. Ziel der Maßnahme sei es, die AMS-Mitarbeiter:innen zu entlasten und ihnen mehr Zeit für eine intensivere Betreuung arbeitsloser Menschen zu ermöglichen.
überzeugendoptimistischargumentativpräzisekonstruktiv

12.06.2024 - 3 minuten

Der Abgeordnete Mag. Christian Drobits (SPÖ) kritisiert die Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz, insbesondere die vorrangige digitale Antragstellung, als diskriminierend gegenüber Menschen, die nicht digital kompetent sind, und argumentiert, dass dies Personen ohne entsprechenden Zugang oder Fähigkeiten ausschließt. Zudem betont er, dass seine Fraktion dem Gesetzentwurf nicht zustimmen könne, da er insbesondere vulnerable Gruppen benachteilige.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativkonstruktivintensiv

12.06.2024 - 3 minuten

Der Abgeordnete Mag. Gerald Loacker (NEOS) befürwortet die Digitalisierung von Arbeitslosenanträgen und betont, dass die meisten Menschen in Österreich sowohl über die notwendigen technischen Mittel als auch die Fähigkeiten verfügen, um diese online zu erledigen. Er kritisiert die SPÖ für ihre aus seiner Sicht rückständige Haltung und meint, dass die Digitalisierung den AMS-Mitarbeitern Zeit für die Betreuung besonders schwieriger Fälle verschafft.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

12.06.2024 - 3 minuten

Abgeordneter Peter Wurm von der FPÖ kritisiert den beschlossenen Übergang zu digitalen Anträgen und Kommunikation beim AMS, da er befürchtet, dass dies zu einer weiteren Entmenschlichung und letztlich zur Auflösung der persönlichen Betreuung durch das AMS führt. Er sieht diesen Schritt als Teil eines allgemeinen Trends zur Digitalisierung, den seine Partei ablehnt.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativdestruktivintensiv

12.06.2024 - 2 minuten

In ihrer Rede betont Staatssekretärin Mag. Susanne Kraus-Winkler, dass die Behauptung, Bundesminister Kocher sei die Anliegen der Menschen und Arbeitnehmer egal, entschieden zurückzuweisen ist. Zudem unterstreicht sie die Notwendigkeit der Digitalisierung im AMS und weist darauf hin, dass bis Juli 2025 beide Systeme — analog und digital — parallel bestehen werden, um die Qualität der Dienstleistungen zu gewährleisten und Österreich zukunftssicher zu machen.
formalüberzeugendargumentativpräzisekonstruktiv

12.06.2024 - 2 minuten

Abgeordnete Maria Neumann (ÖVP) betont die Vorteile der digitalen Antragstellung für Arbeitslosengeld und hebt hervor, dass die analoge Antragstellung weiterhin möglich ist. Sie lobt die Bemühungen von AMS-Chef Johannes Kopf, die Organisation effizienter und näher an den Arbeitssuchenden auszurichten, und unterstützt die neuen Maßnahmen, die sowohl formale als auch informell erworbene Fähigkeiten berücksichtigen.
überzeugendoptimistischargumentativkonstruktiv

12.06.2024 - 4 minuten

Abgeordnete Pia Philippa Beck betont die Notwendigkeit der Digitalisierung beim Arbeitsmarktservice (AMS) zur effizienteren Verwaltung, warnt jedoch davor, dass dies nicht auf Kosten der Benutzfreundlichkeit und persönlichen Beratung geschehen dürfe, da insbesondere arbeitslose Menschen in einer sensiblen Lebensphase keine zusätzliche Verunsicherung durch rein digitale Prozesse erfahren sollten. Zudem hebt sie mögliche Probleme wie den Zugang zur digitalen Welt und Datenschutzbedenken hervor.
formalargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.