Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Umweltorganisationen mehr Rechte in Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen erhalten, einschließlich der Möglichkeit, Beschwerden einzureichen, und dass Bescheide online zugänglich gemacht werden müssen, um die Transparenz zu erhöhen.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen an der Gewerbeordnung 1994 und dem Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen beschlossen. Eine wichtige Änderung betrifft Umweltorganisationen, die nun in bestimmten Genehmigungsverfahren mehr Rechte haben. Diese Organisationen können nun auch aus anderen Staaten kommen und haben das Recht, im Verfahren Einwendungen zu erheben und die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften zu fordern. Zudem können sie Beschwerden an das Verwaltungsgericht richten, wenn sie der Meinung sind, dass Umweltvorschriften verletzt werden. Ein weiterer Punkt betrifft die Aktualisierung von Sicherheitsberichten. Diese müssen nun auf Aufforderung der Behörde aktualisiert werden, wenn neue Erkenntnisse oder Sachverhalte dies rechtfertigen. Dies soll sicherstellen, dass Sicherheitsmaßnahmen immer auf dem neuesten Stand sind. Zudem wird klargestellt, dass Maßnahmen zur Abwehr von Umweltgefahren bei bestimmten Anlagen ergriffen werden müssen, um eine unmittelbare erhebliche Gefährdung der Umwelt zu verhindern. Dies betrifft insbesondere Anlagen, die unter die Richtlinie über Industrieemissionen fallen. Schließlich müssen Bescheide über Genehmigungen oder Änderungen von Betriebsanlagen im Internet zugänglich gemacht werden. Dies ermöglicht es Umweltorganisationen, Einsicht in die Verwaltungsakte zu nehmen und gegebenenfalls Rechtsmittel zu ergreifen.
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10.12.2025
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