Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates sieht vor, dass ab 2026 für Klagen zur Abwehr oder Unterlassung störender Handlungen mit Kraftfahrzeugen reduzierte Gerichts- und Anwaltsgebühren gelten, wenn das Verfahren schnell beigelegt wird, und dass in bestimmten Besitzstörungsverfahren der Revisionsrekurs eingeschränkt wird.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Gerichtsgebührengesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Zivilprozessordnung zu ändern. Eine wichtige Änderung betrifft die Gebühren für Verfahren, die sich mit der Abwehr oder Unterlassung störender Handlungen durch Kraftfahrzeuge befassen. Für solche Verfahren erster Instanz werden die Pauschalgebühren auf 70 Euro festgelegt. Diese Gebühren können sich jedoch erhöhen, wenn das Verfahren nicht in der ersten Verhandlungssitzung durch ein Urteil, einen Beschluss, einen Vergleich oder eine Klagsrückziehung endet. Im Rechtsanwaltstarifgesetz wird eine neue Regelung eingeführt, die für bestimmte Streitigkeiten über störende Handlungen durch Kraftfahrzeuge gilt. Wenn in der ersten Verhandlungssitzung ein Urteil, Beschluss oder Vergleich erreicht wird, beträgt die Gebühr 40 Euro. Diese Regelungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft und gelten für Klagen, die bis Ende 2030 eingebracht werden. In der Zivilprozessordnung wird festgelegt, dass in bestimmten Besitzstörungsverfahren, die in diesem Zeitraum eingebracht werden, ein Revisionsrekurs nur in bestimmten Fällen unzulässig ist. Diese Änderungen sollen ebenfalls ab 2026 gelten und Ende 2033 außer Kraft treten.
Klassifizierungen
Budget und Finanzen
Sonstiges
Inneres und Recht
Justizverwaltung & Gerichte
Schlagwörter
Finanzielle Regelungen, Gerichtsgebühren, Gerichtsgebührengesetz, Rechtsanwaltstarife, Rechtsanwaltstarifgesetz, Zivilprozess, Zivilprozessordnung
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