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Gerichtsgebührengesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Zivilprozessordnung
11.12.2025
Budget und FinanzenInneres und Recht

Kurz gesagt

Der Beschluss des österreichischen Nationalrates sieht vor, dass ab 2026 für Klagen zur Abwehr oder Unterlassung störender Handlungen mit Kraftfahrzeugen reduzierte Gerichts- und Anwaltsgebühren gelten, wenn das Verfahren schnell beigelegt wird, und dass in bestimmten Besitzstörungsverfahren der Revisionsrekurs eingeschränkt wird.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Gerichtsgebührengesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Zivilprozessordnung zu ändern. Eine wichtige Änderung betrifft die Gebühren für Verfahren, die sich mit der Abwehr oder Unterlassung störender Handlungen durch Kraftfahrzeuge befassen. Für solche Verfahren erster Instanz werden die Pauschalgebühren auf 70 Euro festgelegt. Diese Gebühren können sich jedoch erhöhen, wenn das Verfahren nicht in der ersten Verhandlungssitzung durch ein Urteil, einen Beschluss, einen Vergleich oder eine Klagsrückziehung endet.

Im Rechtsanwaltstarifgesetz wird eine neue Regelung eingeführt, die für bestimmte Streitigkeiten über störende Handlungen durch Kraftfahrzeuge gilt. Wenn in der ersten Verhandlungssitzung ein Urteil, Beschluss oder Vergleich erreicht wird, beträgt die Gebühr 40 Euro. Diese Regelungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft und gelten für Klagen, die bis Ende 2030 eingebracht werden.

In der Zivilprozessordnung wird festgelegt, dass in bestimmten Besitzstörungsverfahren, die in diesem Zeitraum eingebracht werden, ein Revisionsrekurs nur in bestimmten Fällen unzulässig ist. Diese Änderungen sollen ebenfalls ab 2026 gelten und Ende 2033 außer Kraft treten.

Klassifizierungen

Schlagwörter

Reden
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

11.12.2025 - 4 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Mag. Selma Yildirim die Wichtigkeit der Gesetzesänderungen, die ab 1. Januar 2026 in Kraft treten, um missbräuchliche Besitzstörungsklagen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen zu verhindern. Sie hebt hervor, dass die neuen Regelungen die Gebühren für solche Verfahren erheblich senken, um die Profitabilität solcher Klagen zu verringern und die Bürger zu ermutigen, sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren.
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11.12.2025 - 4 minuten

In seiner Rede unterstützt Abgeordneter Dr. Markus Tschank die Änderungen im Gerichtsgebührengesetz und im Rechtsanwaltstarifgesetz, die darauf abzielen, die Gebühren für unbestrittene Besitzstörungsverfahren zu senken, um Missbrauch zu verhindern. Er begrüßt die Möglichkeit, den Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof zuzulassen, um eine einheitliche Rechtsprechung zu fördern. Tschank sieht die Maßnahmen als einen Schritt in die richtige Richtung, um Autofahrer vor missbräuchlichen Klagen zu schützen.
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11.12.2025 - 9 minuten

In seiner Rede thematisiert Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger die Änderungen im Gerichtsgebührengesetz und Rechtsanwaltstarifgesetz, die auf den Missbrauch im Abmahnwesen abzielen, insbesondere bei Besitzstörungen durch Kraftfahrzeuge. Er betont, dass die neuen Regelungen darauf abzielen, überhöhte Kosten und unberechtigte Schadenersatzforderungen zu verhindern, und dass die Maßnahmen zur Schaffung von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit beitragen sollen. Zudem wird klargestellt, dass geringfügige Eingriffe, die keinen echten Nachteil darstellen, nicht als Störungshandlungen gelten.
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11.12.2025 - 3 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke die Bedeutung der Gesetzesänderungen, die darauf abzielen, die Kostenstruktur für Verfahren im Zusammenhang mit Besitzstörungen durch Kraftfahrzeuge neu zu gestalten. Sie hebt hervor, dass die neuen Regelungen die Grundlage für ein Geschäftsmodell entziehen, das hohe außergerichtliche Zahlungen fordert, indem sie die Gerichtskosten für solche Verfahren deutlich senken. Wotschke zeigt sich erfreut über die voraussichtlich einstimmige Annahme des Gesetzes, das den Rechtsschutz des Eigentums wahrt und den Bürger:innen zugutekommt.
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11.12.2025 - 4 minuten

In ihrer Rede betont Bundesministerin Dr. Anna Sporrer, dass der Gesetzesbeschluss darauf abzielt, den Missbrauch von Besitzstörungsklagen gegen Autofahrer zu beenden, indem die finanziellen Anreize für solche Klagen durch die Senkung der Anwalts- und Gerichtsgebühren reduziert werden. Sie erklärt, dass die neuen Regelungen im Gerichtsgebührengesetz und im Rechtsanwaltstarifgesetz die geforderten Beträge in Anwaltsschreiben minimieren und somit die Grundlage für das Geschäftsmodell der unrechtmäßigen Besitzstörungsklagen entziehen. Zudem wird durch die Einführung einer Sunset-Clause eine zeitliche Befristung von fünf Jahren festgelegt, um innerhalb dieses Zeitraums eine einheitliche Rechtsprechung durch den Obersten Gerichtshof zu erreichen.
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11.12.2025 - 3 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Mag. Muna Duzdar die parteiübergreifende Unterstützung für die Änderungen im Gerichtsgebührengesetz, Rechtsanwaltstarifgesetz und der Zivilprozessordnung, die darauf abzielen, rechtsmissbräuchliche Praktiken gegen Autofahrer zu unterbinden. Sie hebt hervor, dass die Senkung der Gerichts- und Anwaltstarife es ermöglicht, kostengünstige und niederschwellige Verfahren zur Klärung von Besitzstörungen durchzuführen, was das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat stärkt.
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11.12.2025 - 4 minuten

In ihrer Rede unterstützt Abgeordnete Dr. Alma Zadić die Änderungen im Gerichtsgebührengesetz, Rechtsanwaltstarifgesetz und der Zivilprozessordnung, die darauf abzielen, missbräuchliche Besitzstörungsklagen zu verhindern, indem Gerichtskosten und Anwaltskosten gesenkt werden. Sie kritisiert jedoch die Ausschussfeststellung, die eine materielle Interpretation des Gesetzes vorschlägt, obwohl es sich um eine prozessuale Regelung handelt. Zudem schlägt sie vor, eine veraltete Klausel in der Zivilprozessordnung zu streichen, die Sonderregelungen für die Kaiserfamilie enthält.
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Dokumente
Gesetzestext
Beschlussformel NR

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