10.07.2025
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Apotheken für jede abgegebene Arzneipackung unterhalb einer bestimmten Kostengrenze einen Beitrag zahlen müssen und ein neues Monitoringsystem eingeführt wird, bei dem Großhändler täglich Daten zu Arzneimittelbeständen an Behörden übermitteln müssen; bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein Gesetz geändert, das die Verfügbarkeit von Arzneimitteln sicherstellen soll. Eine wichtige Änderung betrifft die Einführung eines Beitrags von 0,13 Euro für jede Arzneimittelpackung, die an Apotheken im Inland abgegeben wird und deren Kosten unter einer bestimmten Grenze liegen. Dieser Beitrag gilt für den Zeitraum vom 1. September 2025 bis zum 31. August 2028. Zusätzlich müssen die Träger der Krankenversicherung dem Bund jährlich 4,5 Millionen Euro zahlen, um die Kosten für Arzneimittelpackungen zu decken, die an Personen abgegeben werden, die von der Rezeptgebühr befreit sind. Diese Zahlungen sind für die Jahre 2026 bis 2028 vorgesehen. Ein neues Monitoringsystem wird eingeführt, bei dem Arzneimittel-Großhändler täglich Daten über ihre Lagerbestände an Arzneimitteln und Wirkstoffen an das Gesundheitsministerium und andere Behörden übermitteln müssen. Diese Daten umfassen unter anderem die Anzahl der gelagerten und bestellten Packungen sowie Informationen zur Lieferfähigkeit. Großhändler, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können mit Geldstrafen belegt werden.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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