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Güterbeförderungsgesetz 1995, Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 und Kraftfahrliniengesetz

11.07.2025

Verkehr und InfrastrukturWirtschaft

Kurz gesagt

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass die Gültigkeitsdauer von bestimmten Fahrerqualifizierungsnachweisen von fünf auf zehn Jahre verlängert wird und dass Unternehmen verpflichtet sind, die Kennzeichen ihrer Mietfahrzeuge an die zuständigen Behörden zu melden.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat Änderungen an mehreren Gesetzen beschlossen, die den Güter- und Personentransport betreffen. Eine wesentliche Änderung betrifft die Verlängerung der Gültigkeitsdauer von bestimmten Nachweisen und Lizenzen von fünf auf zehn Jahre. Dies betrifft sowohl die gewerbliche Güterbeförderung als auch den Gelegenheitsverkehr. 

Unternehmer im Transportsektor müssen nun die Kennzeichen von Mietfahrzeugen und Anhängern, die sie nutzen, unverzüglich an die zuständigen Behörden melden. Diese Regelung gilt sowohl für den Güter- als auch für den Personentransport. 

Zudem wird die Weiterbildung für Fahrer von Kraftfahrzeugen, die im Güter- oder Personentransport tätig sind, stärker betont. Fahrer müssen regelmäßig, alle fünf Jahre, eine Weiterbildung nachweisen, um ihre Qualifikationen aufrechtzuerhalten. 

Schließlich wird ein zentrales Verkehrsunternehmensregister eingeführt, das wichtige Informationen über Transportunternehmen speichert, wie etwa die Anzahl der beschäftigten Personen und die Risikoeinstufung des Unternehmens. Dies soll die Überwachung und Verwaltung des Transportsektors verbessern.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

11.07.2025 - 2 minuten

Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
In seiner Rede betont Abgeordneter Lukas Hammer die Bedeutung rechtlicher Verbesserungen für den Mikro-ÖV, insbesondere für Rufbusse und Sammeltaxis, die in ländlichen Gebieten eine wichtige Alternative zum Auto darstellen. Er äußert die Vision, den Mikro-ÖV in regionale und bundesweite Klimatickets zu integrieren, und wünscht dem Minister Erfolg bei den Verhandlungen mit den Ländern, um diese Integration voranzutreiben. Hammer kündigt an, dass seine Fraktion der Novelle zustimmen wird.
überzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

11.07.2025 - 1 minute

In seiner Rede betont Abgeordneter Mag. (FH) Janos Juvan, dass die Änderungen an den Gesetzen zur Güterbeförderung und zum Gelegenheitsverkehr notwendig sind, um EU-Vorgaben umzusetzen, die Österreich bisher nicht erfüllt hat. Aufgrund dieser Versäumnisse läuft ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich, das nun durch die beschlossenen Gesetzesänderungen behoben werden soll.
erzählend

11.07.2025 - 4 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter Mag. Harald Servus die Notwendigkeit der Anpassungen im Güterbeförderungsgesetz, Gelegenheitsverkehrs-Gesetz und Kraftfahrliniengesetz an EU-Vorgaben, um ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich zu vermeiden. Er hebt die Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Gemeinschaftslizenzen und Konzessionen von fünf auf zehn Jahre als wichtigen Schritt zur Entbürokratisierung hervor, der sowohl die Branche als auch die Behörden entlastet. Servus lobt diese Maßnahme als psychologisch wichtig für österreichische Unternehmen, da sie sich nun nicht mehr im ständigen Vergleich zu ihren europäischen Kollegen benachteiligt fühlen.
formalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

11.07.2025 - 2 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter Andreas Haitzer die Notwendigkeit, die Gesetzesnovelle zu verabschieden, um ein drohendes EU-Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden, da die Anpassung an geltendes EU-Recht von der vorherigen Regierung versäumt wurde. Er bringt einen Abänderungsantrag ein, der die Einfügung einer Wortfolge in Artikel 3 Z 2 § 4a Abs. 3c der Regierungsvorlage vorsieht, um die Fahrzeugklassen M2 und M3 sowie die Anhänger der Klassen O1 bis O4 einzubeziehen.
formalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.

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