Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass die Gültigkeitsdauer von bestimmten Fahrerqualifizierungsnachweisen von fünf auf zehn Jahre verlängert wird und dass Unternehmen verpflichtet sind, die Kennzeichen ihrer Mietfahrzeuge an die zuständigen Behörden zu melden.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen an mehreren Gesetzen beschlossen, die den Güter- und Personentransport betreffen. Eine wesentliche Änderung betrifft die Verlängerung der Gültigkeitsdauer von bestimmten Nachweisen und Lizenzen von fünf auf zehn Jahre. Dies betrifft sowohl die gewerbliche Güterbeförderung als auch den Gelegenheitsverkehr. Unternehmer im Transportsektor müssen nun die Kennzeichen von Mietfahrzeugen und Anhängern, die sie nutzen, unverzüglich an die zuständigen Behörden melden. Diese Regelung gilt sowohl für den Güter- als auch für den Personentransport. Zudem wird die Weiterbildung für Fahrer von Kraftfahrzeugen, die im Güter- oder Personentransport tätig sind, stärker betont. Fahrer müssen regelmäßig, alle fünf Jahre, eine Weiterbildung nachweisen, um ihre Qualifikationen aufrechtzuerhalten. Schließlich wird ein zentrales Verkehrsunternehmensregister eingeführt, das wichtige Informationen über Transportunternehmen speichert, wie etwa die Anzahl der beschäftigten Personen und die Risikoeinstufung des Unternehmens. Dies soll die Überwachung und Verwaltung des Transportsektors verbessern.
Klassifizierungen
Verkehr und Infrastruktur
Straßenverkehr & Straßenbau, Öffentlicher Verkehr & Bahn
Wirtschaft
Unternehmensrecht & Gewerberecht
Schlagwörter
Gewerbliche Beförderung, Güterbeförderung, Lizenzen, Personentransport, Transportsektor, Unternehmensregister, Verkehrsunternehmensregister, Weiterbildung
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