15.10.2025
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, die Gewerbeordnung zu ändern, um sicherzustellen, dass Versicherungsvermittler die EU-Vorschriften zu nachhaltigen Investitionen und privaten Pensionsprodukten einhalten, und die Aufsicht über diese Einhaltung zu verstärken.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, die Gewerbeordnung 1994 zu ändern, um die Einhaltung bestimmter EU-Verordnungen im Finanzdienstleistungssektor zu überwachen. Diese Änderungen betreffen vor allem die Offenlegungspflichten im Bereich nachhaltiger Investitionen und die Zusammenarbeit der Behörden zur Sicherstellung dieser Einhaltung. Versicherungsvermittler müssen nun sicherstellen, dass sie die neuen Anforderungen in Bezug auf nachhaltige Investitionen und ökologische Offenlegungen erfüllen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einführung von Regelungen für das Paneuropäische Private Pensionsprodukt (PEPP). Die Behörde wird die Einhaltung der relevanten EU-Verordnungen durch Versicherungsvermittler überwachen, um sicherzustellen, dass die Informationen über PEPP korrekt und transparent sind. Dies umfasst auch die Überwachung der Kosten und Gebühren sowie der Risikominderungstechniken. Zudem wird die Eintragung von Versicherungsvermittlern verweigert, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Drittlandes, mit dem der Vermittler enge Verbindungen hat, die ordnungsgemäße Aufsicht behindern. Dies soll sicherstellen, dass die Aufsichtsbehörden ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen können. Diese Änderungen treten mit der Veröffentlichung des Gesetzes in Kraft und setzen eine EU-Richtlinie um, die darauf abzielt, die Versicherungs- und Finanzmärkte zu regulieren und die Nutzung des Finanzsystems zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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