15.10.2025
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass im Rahmen des Erwachsenenschutzes das Gericht bei der Erneuerung der Erwachsenenvertretung einen persönlichen Eindruck von der betroffenen Person gewinnen muss und gegebenenfalls einen Erwachsenenschutzverein zur Abklärung hinzuziehen kann. Diese Regelung tritt sofort in Kraft und gilt auch für bereits bestehende gerichtliche Erwachsenenvertretungen.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetz beschlossen, das Änderungen im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch und im Außerstreitgesetz vorsieht. Diese Änderungen betreffen vor allem den Erwachsenenschutz. Im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch wird festgelegt, dass bestimmte Regelungen, die im Jahr 2025 eingeführt wurden, bis zum 30. Juni 2028 gültig sind. Danach treten ältere Regelungen wieder in Kraft. Dies betrifft insbesondere die Paragraphen 274 und 275, die sich mit rechtlichen Angelegenheiten im Bereich des Erwachsenenschutzes befassen. Im Außerstreitgesetz wird klargestellt, dass bei der Erneuerung der Erwachsenenvertretung ein persönlicher Eindruck von der betroffenen Person gewonnen werden muss. Falls nötig, kann ein Erwachsenenschutzverein hinzugezogen werden, um die Situation der betroffenen Person zu klären. Diese Regelung tritt sofort nach der Veröffentlichung des Gesetzes in Kraft und gilt auch für bereits bestehende gerichtliche Erwachsenenvertretungen. Diese Änderungen sollen sicherstellen, dass die Rechte und Bedürfnisse von Erwachsenen, die Unterstützung benötigen, besser berücksichtigt werden.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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