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Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025 - ErwSchAG 2025
15.10.2025
Inneres und Recht

Kurz gesagt

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass im Rahmen des Erwachsenenschutzes das Gericht bei der Erneuerung der Erwachsenenvertretung einen persönlichen Eindruck von der betroffenen Person gewinnen muss und gegebenenfalls einen Erwachsenenschutzverein zur Abklärung hinzuziehen kann. Diese Regelung tritt sofort in Kraft und gilt auch für bereits bestehende gerichtliche Erwachsenenvertretungen.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetz beschlossen, das Änderungen im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch und im Außerstreitgesetz vorsieht. Diese Änderungen betreffen vor allem den Erwachsenenschutz.

Im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch wird festgelegt, dass bestimmte Regelungen, die im Jahr 2025 eingeführt wurden, bis zum 30. Juni 2028 gültig sind. Danach treten ältere Regelungen wieder in Kraft. Dies betrifft insbesondere die Paragraphen 274 und 275, die sich mit rechtlichen Angelegenheiten im Bereich des Erwachsenenschutzes befassen.

Im Außerstreitgesetz wird klargestellt, dass bei der Erneuerung der Erwachsenenvertretung ein persönlicher Eindruck von der betroffenen Person gewonnen werden muss. Falls nötig, kann ein Erwachsenenschutzverein hinzugezogen werden, um die Situation der betroffenen Person zu klären. Diese Regelung tritt sofort nach der Veröffentlichung des Gesetzes in Kraft und gilt auch für bereits bestehende gerichtliche Erwachsenenvertretungen.

Diese Änderungen sollen sicherstellen, dass die Rechte und Bedürfnisse von Erwachsenen, die Unterstützung benötigen, besser berücksichtigt werden.

Klassifizierungen

Inneres und Recht

Verfassungsrecht & Staatsorganisation, Justizverwaltung & Gerichte

Schlagwörter

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Außerstreitgesetz, Erwachsenenschutz, Erwachsenenvertretung

Reden
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

15.10.2025 - 3 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Mag. Elke Hanel-Torsch die Bedeutung der Anpassungen im Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025, insbesondere die Einführung einer Sunset-Clause, die eine dreijährige Übernahme der Erwachsenenvertretung durch Rechtsanwält:innen und Notar:innen vorsieht. Sie hebt hervor, dass die Möglichkeit für Betroffene und Angehörige, ein Clearing anzuregen, eine Verbesserung darstellt und die Rechte der Betroffenen gewahrt bleiben.
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15.10.2025 - 4 minuten

In seiner Rede kritisiert Abgeordneter Ralph Schallmeiner die im Jahr 2025 eingeführten Änderungen im Erwachsenenschutzrecht als unnötigen Rückschritt und begrüßt die aktuelle Beschlussfassung, die diese Änderungen teilweise rückgängig macht. Er betont, dass die Grünen dem Beschluss zustimmen werden, da er die berechtigte Kritik der Betroffenen anerkennt, und fordert eine Rückkehr zum ursprünglichen Zustand vor den Änderungen sowie eine Weiterentwicklung des Erwachsenenschutzrechts in Zusammenarbeit mit den Betroffenen.
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15.10.2025 - 2 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper die Wichtigkeit der im Beschluss festgelegten Deadline für die Verpflichtung von Rechtsanwält:innen und Notar:innen zur Übernahme gerichtlicher Erwachsenenvertretungen, die bis Mitte 2028 gilt. Sie hebt hervor, dass bis dahin die personellen Ressourcen bei Organisationen wie dem Vertretungsnetz ausgebaut werden müssen, um den Versorgungsengpass zu reduzieren. Zudem wird der Rechtsschutz durch die Möglichkeit verbessert, dass verpflichtende Clearings auch auf Antrag der betroffenen Person oder ihres Betreuungsumfelds durchgeführt werden können.
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15.10.2025 - 5 minuten

In seiner Rede begrüßt Abgeordneter MMag. Jakob Grüner die Änderungen im Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025, die die Verpflichtung von Anwälten und Notaren zur Übernahme nicht-rechtlicher Aufgaben beenden. Er betont, dass die Novelle eine Antrags- und Clearingmöglichkeit für Betroffene schafft und die Notlösung in drei Jahren ausläuft, was Zeit gibt, das System der Erwachsenenvertretung zu überarbeiten.
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15.10.2025 - 4 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Mag. Selma Yildirim die Notwendigkeit der Änderungen im Erwachsenenschutz, insbesondere die Einführung einer Sunset-Clause, die die Verpflichtung von Rechtsanwält:innen und Notar:innen zur Betreuung von bis zu fünf Personen bis Ende Juni 2028 begrenzt. Sie hebt hervor, dass das Antragsrecht für betroffene Personen und deren Umfeld eingeführt wurde, um eine Überprüfung der Betreuungssituation zu ermöglichen, und lobt die konstruktive Zusammenarbeit im Plenum zur Verbesserung der Unterstützung für beeinträchtigte Personen.
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15.10.2025 - 2 minuten

In seiner Rede kritisiert Abgeordneter Mag. Harald Stefan die im Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025 vorgesehenen Änderungen als unzureichend und lediglich kosmetisch. Er bemängelt, dass die Änderungen das Erwachsenenschutzrecht nicht verbessern, sondern lediglich weniger schlecht machen, und lehnt daher die Zustimmung seiner Partei zu diesem Beschluss ab.
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15.10.2025 - 6 minuten

In ihrer Rede betont Bundesministerin Dr. Anna Sporrer, dass die Frist für die Erneuerung der Erwachsenenvertretung von drei auf fünf Jahre verlängert wurde, um den tatsächlichen Bedürfnissen der Betroffenen besser gerecht zu werden, da oft kein Fortschritt in der Genesung zu verzeichnen ist. Zudem wird die Rolle der Erwachsenenschutzvereine angepasst, indem Clearings bei Erneuerungsverfahren fakultativ werden, was eine Entlastung der Vereine darstellt. Schließlich wird eine Sunset-Clause eingeführt, die es Anwälten und Notaren ermöglicht, vorübergehend Aufgaben im Erwachsenenschutz zu übernehmen, um Kapazitätsengpässe zu überbrücken.
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Dokumente
Gesetzestext
Beschlussformel NR

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