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Ärztegesetz-Novelle 2020

07.07.2020

Gesundheit und Ernährung

Kurz gesagt

Die Novelle des Ärztegesetzes 2020 in Österreich sieht vor, dass die Österreichische Ärztekammer eine öffentliche Ärzteliste online bereitstellen muss und bestimmte Verfahren und Meldungen zentral durch die Österreichische Ärztekammer verwaltet werden. Auch die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch mit anderen Behörden und Institutionen wird detailliert geregelt.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat eine Änderung des Ärztegesetzes 1998 beschlossen. Kernpunkte der Änderungen sind:

Die Liste der in Österreich tätigen Ärztinnen und Ärzte wird künftig von der Österreichischen Ärztekammer auf einer eigenen Website veröffentlicht. Jede Person kann diese Liste im öffentlichen Teil einsehen. Eine Zusammenarbeit mit den regionalen Ärztekammern ist dabei nicht mehr vorgesehen.

Die Präsidentin oder der Präsident der Österreichischen Ärztekammer erhält mehr Befugnisse. Sie oder er kann etwa feststellen, wenn jemand die Voraussetzungen zur Berufsausübung als Ärztin oder Arzt nicht erfüllt, und entsprechende Streichungen aus der Ärzteliste veranlassen.

Diverse Verwaltungsverfahren und der Informationsaustausch im Zusammenhang mit der ärztlichen Berufsausübung werden neu geregelt. Behördliche Mitteilungen, etwa über strafrechtliche Verfahren gegen Ärzte, müssen nun direkt an die Österreichische Ärztekammer erfolgen, die dann entsprechende Disziplinarverfahren einleiten kann.

Zusammenfassend zielt die Novelle darauf ab, die Verwaltung und Kontrolle über die ärztliche Berufsausübung zentral bei der Österreichischen Ärztekammer zu bündeln und transparenter zu gestalten.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

15.07.2020

Die Abgeordnete Claudia Hauschildt-Buschberger berichtete über den Beschluss des Nationalrates zur Novelle des Ärztegesetzes 1998, welche die Bereitstellung einer öffentlichen Ärzteliste durch die Österreichische Ärztekammer sowie die zentrale Verwaltung bestimmter Verfahren und Meldungen vorsieht. Der Gesundheitsausschuss empfahl einstimmig, keinen Einspruch gegen diesen Beschluss zu erheben.
ruhigformalpräzisehöflich

15.07.2020

Der Abgeordnete Christoph Steiner (FPÖ) begrüßt die Bereitstellung einer Online-Ärzteliste durch die Österreichische Ärztekammer, ruft jedoch dazu auf, weitere Maßnahmen zur Attraktivierung von Kassenstellen und zur Senkung der Überregulierung im Gesundheitssektor zu ergreifen. Er fordert konkrete Schritte zur Stärkung des niedergelassenen Bereichs, wie die Einführung eines Facharztes für Allgemeinmedizin und zusätzliche Ausbildungsplätze für Mediziner, und kritisiert die mangelnde Umsetzung durch den Gesundheitsminister.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

15.07.2020

Abgeordneter Ingo Appé kritisiert die Novelle des Ärztegesetzes 2020, da sie ohne ernsthafte Gespräche mit der Österreichischen Ärztekammer beschlossen wurde und erhebliche Einschränkungen der Kompetenzen der Kammer mit sich bringt, was seiner Meinung nach die ärztliche Selbstverwaltung schwächt und die Zugriffsmöglichkeiten der Bundesländer auf Daten verzögert. Dennoch stimmt seine Fraktion der Novelle grundsätzlich zu, betont aber die Notwendigkeit, gemeinsam an der Verbesserung des Gesundheitssystems zu arbeiten.
leidenschaftlichformalüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

15.07.2020

Abgeordnete Korinna Schumann dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parlamentsdirektion für ihre Unterstützung und wünscht ihnen einen erholsamen Sommer sowie einen guten Start in den Herbst.
erzählendhöflich

15.07.2020

Abgeordneter Ingo Appé lobt den Bundesminister für Gesundheit für seine hervorragende Arbeit während der Pandemie und hofft, dass er im Sommer ohne Corona etwas Ruhe finden kann.
überzeugendoptimistischerzählendhöflichkonstruktiv

15.07.2020

Abgeordneter Christoph Steiner lobte die hervorragende Arbeit des Bundesministers, insbesondere hinsichtlich dessen Verordnungen, und setzte damit eine Berichtigung gegenüber einer vorhergehenden Aussage von Kollegen Appé.

15.07.2020

Dr. Karlheinz Kornhäusl erläutert, dass die Novelle des Ärztegesetzes 2020 die Verantwortung für die Führung der Ärzteliste vom Bundesministerium auf die Österreichische Ärztekammer überträgt, was Transparenz und eine bessere Gesundheitsplanung ermöglichen soll. Er betont zudem die Wichtigkeit einer vielfältigen und regional angepassten medizinischen Versorgung.
überzeugendoptimistischpräzisehöflichkonstruktiv

15.07.2020

Der Abgeordnete Karl Bader verteidigt den Tätigkeitsbericht des Bundesrates gegen Vorwürfe der Parteilichkeit, weist darauf hin, dass dieser jährlich von der Parlamentsdirektion herausgegeben wird und Vorworte aller Fraktionsvorsitzenden enthält, und bemerkt, dass die abgebildeten Personen Schülergruppen und keine parteiliche Jugendorganisation sind. Anschließend wünscht er allen einen schönen Sommer.
argumentativ

07.07.2020

Der Abgeordnete Philip Kucher (SPÖ) begrüßt die Novelle des Ärztegesetzes, nutzt jedoch die Gelegenheit, um Kritik an der ÖVP zu äußern und Transparenz über Großspenden in Höhe von 50.000 Euro aus dem Bereich der Privatmedizin zu fordern, während er die Bedeutung eines starken öffentlichen Gesundheitssystems betont.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

07.07.2020

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak betont, dass die Novelle des Ärztegesetzes 2020 die Transparenz und Effizienz im Gesundheitswesen erhöht, indem die Österreichische Ärztekammer verpflichtet wird, eine öffentliche Ärzteliste online zur Verfügung zu stellen und zentrale Verwaltungsaufgaben zu übernehmen. Weiterhin wird die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch mit anderen Behörden optimiert.
formalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

07.07.2020

Abgeordneter Dr. Werner Saxinger erklärt, dass die Novelle des Ärztegesetzes 2020 eine Reaktion auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist, die die Übertragung der Führung der ärztlichen Standesliste an die Landesärztekammern für unrechtmäßig erklärte. Er betont die Wichtigkeit einer zentralen Verwaltung durch die Ärztekammer wegen ihrer Expertise und unterstützt den Wunsch der Bundesländer nach mehr Daten zur besseren Planbarkeit, warnt jedoch vor einer möglichen Übertragung weiterer Kompetenzen an die Länder.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

07.07.2020

Abgeordneter Ralph Schallmeiner erklärt, dass die österreichische Ärzteliste künftig zentral vom Bundesminister und der Bundesärztekammer geführt wird, um einem Urteil des VfGH zu entsprechen, und betont die Bedeutung von Transparenz und die Notwendigkeit weiterer Diskussionen zur optimalen Nutzung der Liste für die regionale Ärzteplanung. Zudem unterstützt er die Umbenennung der Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne.
überzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.