Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass die E-Control bei ungewöhnlich hohen Strom- und Gaspreisen Untersuchungen durchführen kann, um ungerechtfertigte Preiserhöhungen zu identifizieren, und die Bundesregierung kann bei Bedarf für maximal sechs Monate einen volkswirtschaftlich gerechtfertigten Preis festlegen.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Preisgesetz 1992 und das Energie-Control-Gesetz zu ändern. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Möglichkeit der E-Control, die Preise für Strom und Gas zu untersuchen, wenn der Verdacht besteht, dass diese Preise oder Preiserhöhungen die internationale Preisentwicklung ungewöhnlich stark übersteigen. Sollte sich herausstellen, dass die Preispolitik ungerechtfertigt ist und volkswirtschaftlich schädliche Auswirkungen hat, kann die Bundesregierung für maximal sechs Monate einen volkswirtschaftlich gerechtfertigten Preis festlegen. Eine weitere wichtige Änderung ist, dass die Preise für Sachgüter und Dienstleistungen nun unter das Preisgesetz fallen, es sei denn, es gibt spezielle bundesgesetzliche oder europarechtliche Vorschriften. Dies bedeutet, dass die Behörde in bestimmten Fällen volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise festlegen kann, insbesondere wenn Lenkungs- oder Bewirtschaftungsmaßnahmen getroffen werden. Zusätzlich wurde festgelegt, dass Verordnungen, die auf Grundlage des Preisgesetzes erlassen werden, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden müssen, es sei denn, es handelt sich um Verordnungen der Landeshauptleute. Dies sorgt für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Preisregelungen für die Bürger.
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Schlagwörter
E-Control, Energie-Control-Gesetz, Energiepreise, Gas, Marktaufsicht, Preisgesetz, Preiskontrolle, Preisregelungen, Strom, Transparenz, Verwaltungsrecht, Volkswirtschaft
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