10.07.2025
Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates beinhaltet umfassende Anpassungen im Strafrecht, insbesondere zur Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit mit der EU und dem Vereinigten Königreich, sowie die Einführung eines zentralisierten Systems zur Erfassung von Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein Gesetz verabschiedet, das mehrere bestehende Gesetze im Bereich des Strafrechts und der justiziellen Zusammenarbeit mit der Europäischen Union anpasst. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft das Strafregistergesetz, das nun die Verarbeitung von Fingerabdrücken von Drittstaatsangehörigen und Doppelstaatsangehörigen vorsieht, um Informationen über Verurteilungen in der EU besser austauschen zu können. Dies soll die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU verbessern und die Sicherheit erhöhen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Anpassung des Auslieferungs- und Rechtshilfegesetzes, das nun klarere Regeln für die Vermeidung von Doppelbestrafung enthält. Das bedeutet, dass eine Person nicht für dieselbe Tat in mehreren Ländern bestraft werden kann, wenn die Strafe bereits in einem anderen Land vollstreckt wurde oder nicht mehr vollstreckt werden kann. Das Gesetz zur justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen mit den EU-Mitgliedstaaten wurde ebenfalls geändert, um sicherzustellen, dass die Grundrechte der betroffenen Personen besser geschützt werden. Dies umfasst insbesondere den Schutz vor systemischen Mängeln in anderen Ländern, die die Rechte der betroffenen Personen verletzen könnten. Schließlich wurden auch Änderungen im Bereich der Europäischen Staatsanwaltschaft vorgenommen, um deren Arbeitsweise zu verbessern. Dazu gehört die Möglichkeit, an Verhandlungen per Videoübertragung teilzunehmen, wenn der zuständige Staatsanwalt nicht vor Ort sein kann. Diese Änderungen sollen die Effizienz und Effektivität der Strafverfolgung in grenzüberschreitenden Fällen erhöhen.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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