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Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2025 – StrEU-AG 2025

10.07.2025

Europäische UnionInneres und Recht

Kurz gesagt

Der Beschluss des österreichischen Nationalrates beinhaltet umfassende Anpassungen im Strafrecht, insbesondere zur Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit mit der EU und dem Vereinigten Königreich, sowie die Einführung eines zentralisierten Systems zur Erfassung von Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat ein Gesetz verabschiedet, das mehrere bestehende Gesetze im Bereich des Strafrechts und der justiziellen Zusammenarbeit mit der Europäischen Union anpasst. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft das Strafregistergesetz, das nun die Verarbeitung von Fingerabdrücken von Drittstaatsangehörigen und Doppelstaatsangehörigen vorsieht, um Informationen über Verurteilungen in der EU besser austauschen zu können. Dies soll die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU verbessern und die Sicherheit erhöhen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Anpassung des Auslieferungs- und Rechtshilfegesetzes, das nun klarere Regeln für die Vermeidung von Doppelbestrafung enthält. Das bedeutet, dass eine Person nicht für dieselbe Tat in mehreren Ländern bestraft werden kann, wenn die Strafe bereits in einem anderen Land vollstreckt wurde oder nicht mehr vollstreckt werden kann.

Das Gesetz zur justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen mit den EU-Mitgliedstaaten wurde ebenfalls geändert, um sicherzustellen, dass die Grundrechte der betroffenen Personen besser geschützt werden. Dies umfasst insbesondere den Schutz vor systemischen Mängeln in anderen Ländern, die die Rechte der betroffenen Personen verletzen könnten.

Schließlich wurden auch Änderungen im Bereich der Europäischen Staatsanwaltschaft vorgenommen, um deren Arbeitsweise zu verbessern. Dazu gehört die Möglichkeit, an Verhandlungen per Videoübertragung teilzunehmen, wenn der zuständige Staatsanwalt nicht vor Ort sein kann. Diese Änderungen sollen die Effizienz und Effektivität der Strafverfolgung in grenzüberschreitenden Fällen erhöhen.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

16.07.2025

In seiner Rede betont Dr. Manfred Mertel die Bedeutung des neuen Gesetzes für die justizielle Sicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs. Er hebt hervor, dass die Anpassungen im Strafrecht und die verbesserte Zusammenarbeit auf europäischer Ebene, insbesondere durch das neue Informationssystem, die Effizienz und Schnelligkeit von Verfahren steigern werden. Mertel lobt die schnelle Umsetzung der EU-Verordnungen durch die Ministerin und sieht darin einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Justiz als Wirtschaftsfaktor.
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16.07.2025

In ihrer Rede betont Justizministerin Dr. Anna Sporrer, dass der Beschluss des Nationalrates in erster Linie der Umsetzung europarechtlicher Verpflichtungen dient und die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen stärkt. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Einführung des europäischen Strafregisters, das Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen zentral erfasst und die Speicherung von Fingerabdrücken zur eindeutigen Identifizierung unterstützt. Zudem werden Regelungen zur Vermeidung von Doppelverfolgung und zur Priorisierung des Europäischen Haftbefehls gegenüber Auslieferungsersuchen von Drittstaaten eingeführt.
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16.07.2025

In ihrer Rede betont Mag. Christine Schwarz-Fuchs die Bedeutung der Gesetzesänderungen zur Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den EU-Mitgliedstaaten, insbesondere durch die Speicherung von Fingerabdrücken verurteilter Drittstaatsangehöriger, um die Effizienz und Transparenz der Strafverfolgung zu erhöhen. Sie hebt hervor, dass diese Maßnahmen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit stärken und die Sicherheit in Europa fördern, während sie gleichzeitig die Grundrechte durch rechtsstaatliche Verfahren sichern.
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16.07.2025

In seiner Rede kritisiert Andreas Arthur Spanring das "Strafrechtliche EU-Anpassungsgesetz 2025" als einen Eingriff in die Souveränität Österreichs, insbesondere durch die geplante EU-Datenbank für Drittstaatsangehörige und die Ausweitung der Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft. Er äußert Bedenken hinsichtlich des Schutzes der nationalen Gerichtshoheit und der Gefahr, dass österreichische Bürger aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Maßstäbe in anderen EU-Ländern ausgeliefert werden könnten. Spanring lehnt das Gesetz ab, da es seiner Meinung nach die nationale Souveränität und die Grundrechte der Bürger gefährdet.
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10.07.2025 - 2 minuten

In seiner Rede äußert Abgeordneter Mag. Christian Ragger Bedenken hinsichtlich des "Strafrechtlichen EU-Anpassungsgesetzes 2025", da er eine schleichende Aushöhlung der Kompetenzen der österreichischen Justiz befürchtet. Er kritisiert, dass die gesetzliche Formulierung zu einem Kompetenzverfall der österreichischen Justiz führen könnte und betont, dass die Freiheitliche Partei sich daher gegen das Gesetz stellt.
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10.07.2025 - 4 minuten

In ihrer Rede betont Bundesministerin Dr. Anna Sporrer, dass die Regierungsvorlage zur Umsetzung europarechtlicher Verpflichtungen dient und die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen stärkt. Sie hebt hervor, dass die Bestimmungen zur Europäischen Staatsanwaltschaft präzisiert werden, um das Verfahren klarer und handhabbarer zu gestalten. Zudem werden die rechtlichen Grundlagen für den Austausch mit dem Vereinigten Königreich angepasst, um das Partnerschaftsabkommen wirksam umzusetzen.
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10.07.2025 - 3 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Dr. Alma Zadić die Bedeutung der Sammelnovelle zur Anpassung des Strafrechts an EU-Standards, die eine effizientere grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden ermöglicht. Sie hebt die verpflichtende Speicherung von Fingerabdrücken zur eindeutigen Identifikation von Verurteilten und die Einführung von QR-Codes auf Strafregisterauszügen hervor, um Fälschungen zu verhindern. Zadić lobt die Novelle als Schritt zu mehr Klarheit, Effizienz und Rechtssicherheit in der europäischen Justizzusammenarbeit.
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09.07.2025 - 3 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Dr. Alma Zadić die Bedeutung der Sammelnovelle zur Anpassung des Strafrechts an EU-Standards, die eine effizientere grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden ermöglicht. Sie hebt die verpflichtende Speicherung von Fingerabdrücken zur eindeutigen Identifikation von Verurteilten und die Einführung von QR-Codes auf Strafregisterauszügen hervor, um Fälschungen zu verhindern. Zadić lobt die Novelle als Schritt zu mehr Klarheit, Effizienz und Rechtssicherheit im Strafverfahren.
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09.07.2025 - 4 minuten

In ihrer Rede betont Bundesministerin Dr. Anna Sporrer, dass die Regierungsvorlage zur Umsetzung europarechtlicher Verpflichtungen dient und die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen stärkt. Sie hebt hervor, dass die Bestimmungen zur praktischen Arbeit der Europäischen Staatsanwaltschaft präzisiert werden und die rechtlichen Grundlagen für den Austausch mit dem Vereinigten Königreich angepasst werden, um das Partnerschaftsabkommen wirksam umzusetzen. Ziel ist es, das nationale Recht auf den aktuellen Stand unionsrechtlicher Vorgaben zu bringen und praktikable Verfahren zu schaffen, die die rechtliche Verlässlichkeit in grenzüberschreitenden Strafsachen erhöhen.
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09.07.2025 - 3 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Mag. Muna Duzdar die Bedeutung des Strafrechtlichen EU-Anpassungsgesetzes 2025 für die justizielle Zusammenarbeit innerhalb der EU. Sie hebt hervor, dass die Anpassungen, wie die Einführung eines zentralen europäischen Strafregisterinformationssystems, den Datenaustausch und die Kooperation zwischen den Strafvollzugsbehörden der Mitgliedstaaten verbessern sollen, um den Rechtsschutz der Bürger zu erhöhen und die nationale Justiz zu unterstützen.
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09.07.2025 - 5 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter MMag. Jakob Grüner die Bedeutung der Änderungen im Strafregistergesetz, die eine vereinfachte und effizientere grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Justizbehörden innerhalb der EU ermöglichen sollen, insbesondere durch den verbesserten Austausch von Informationen über Vorstrafen von Drittstaatsangehörigen. Er hebt hervor, dass diese Maßnahmen die Sicherheit stärken und die Strafverfolgung erleichtern werden, indem sie den bürokratischen Aufwand reduzieren und den Sicherheitsbehörden ein effektiveres Werkzeug an die Hand geben.
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09.07.2025 - 2 minuten

In seiner Rede äußerte Abgeordneter Mag. Christian Ragger Bedenken hinsichtlich des "Strafrechtlichen EU-Anpassungsgesetzes 2025", da er eine schleichende Aushöhlung der österreichischen Kompetenzen durch die verstärkte justizielle Zusammenarbeit mit der EU sieht. Er kritisiert, dass die gesetzliche Formulierung zu einem Kompetenzverfall der österreichischen Justiz führen könnte und betont, dass die Freiheitliche Partei sich daher gegen das Gesetz stellt.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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