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Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2025 – StrEU-AG 2025

10.07.2025

Europäische UnionInneres und Recht

Kurz gesagt

Der Beschluss des österreichischen Nationalrates beinhaltet umfassende Anpassungen im Strafrecht, insbesondere zur Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit mit der EU und dem Vereinigten Königreich, sowie die Einführung eines zentralisierten Systems zur Erfassung von Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat ein Gesetz verabschiedet, das mehrere bestehende Gesetze im Bereich des Strafrechts und der justiziellen Zusammenarbeit mit der Europäischen Union anpasst. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft das Strafregistergesetz, das nun die Verarbeitung von Fingerabdrücken von Drittstaatsangehörigen und Doppelstaatsangehörigen vorsieht, um Informationen über Verurteilungen in der EU besser austauschen zu können. Dies soll die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU verbessern und die Sicherheit erhöhen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Anpassung des Auslieferungs- und Rechtshilfegesetzes, das nun klarere Regeln für die Vermeidung von Doppelbestrafung enthält. Das bedeutet, dass eine Person nicht für dieselbe Tat in mehreren Ländern bestraft werden kann, wenn die Strafe bereits in einem anderen Land vollstreckt wurde oder nicht mehr vollstreckt werden kann.

Das Gesetz zur justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen mit den EU-Mitgliedstaaten wurde ebenfalls geändert, um sicherzustellen, dass die Grundrechte der betroffenen Personen besser geschützt werden. Dies umfasst insbesondere den Schutz vor systemischen Mängeln in anderen Ländern, die die Rechte der betroffenen Personen verletzen könnten.

Schließlich wurden auch Änderungen im Bereich der Europäischen Staatsanwaltschaft vorgenommen, um deren Arbeitsweise zu verbessern. Dazu gehört die Möglichkeit, an Verhandlungen per Videoübertragung teilzunehmen, wenn der zuständige Staatsanwalt nicht vor Ort sein kann. Diese Änderungen sollen die Effizienz und Effektivität der Strafverfolgung in grenzüberschreitenden Fällen erhöhen.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

10.07.2025 - 2 minuten

In seiner Rede äußert Abgeordneter Mag. Christian Ragger Bedenken hinsichtlich des "Strafrechtlichen EU-Anpassungsgesetzes 2025", da er eine schleichende Aushöhlung der Kompetenzen der österreichischen Justiz befürchtet. Er kritisiert, dass die gesetzliche Formulierung zu einem Kompetenzverfall der österreichischen Justiz führen könnte und betont, dass die Freiheitliche Partei sich daher gegen das Gesetz stellt.
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10.07.2025

Diese Rede wird noch verarbeitet und sollte bald hier erscheinen.

10.07.2025

Diese Rede wird noch verarbeitet und sollte bald hier erscheinen.

10.07.2025 - 4 minuten

In ihrer Rede betont Bundesministerin Dr. Anna Sporrer, dass die Regierungsvorlage zur Umsetzung europarechtlicher Verpflichtungen dient und die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen stärkt. Sie hebt hervor, dass die Bestimmungen zur Europäischen Staatsanwaltschaft präzisiert werden, um das Verfahren klarer und handhabbarer zu gestalten. Zudem werden die rechtlichen Grundlagen für den Austausch mit dem Vereinigten Königreich angepasst, um das Partnerschaftsabkommen wirksam umzusetzen.
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10.07.2025 - 3 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Dr. Alma Zadić die Bedeutung der Sammelnovelle zur Anpassung des Strafrechts an EU-Standards, die eine effizientere grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden ermöglicht. Sie hebt die verpflichtende Speicherung von Fingerabdrücken zur eindeutigen Identifikation von Verurteilten und die Einführung von QR-Codes auf Strafregisterauszügen hervor, um Fälschungen zu verhindern. Zadić lobt die Novelle als Schritt zu mehr Klarheit, Effizienz und Rechtssicherheit in der europäischen Justizzusammenarbeit.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.