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Ehe- und Partnerschaftsrechts-Änderungsgesetz 2025 – EPaRÄG 2025

10.07.2025

Inneres und Recht

Kurz gesagt

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Ehen und eingetragene Partnerschaften ab dem 1. August 2025 nicht mehr zwischen Verwandten bis zum vierten Grad der Seitenlinie und zwischen Adoptivkindern und ihren Adoptiveltern geschlossen werden dürfen, solange das Adoptionsverhältnis besteht.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat Änderungen im Ehegesetz und im Eingetragenen Partnerschafts-Gesetz beschlossen, die ab dem 1. August 2025 in Kraft treten. Eine wesentliche Änderung betrifft das Verbot der Eheschließung und der Begründung eingetragener Partnerschaften zwischen Verwandten. Künftig dürfen Ehen und eingetragene Partnerschaften nicht mehr zwischen Verwandten in gerader Linie und bis zum vierten Grad der Seitenlinie geschlossen werden. Dies gilt auch für Adoptivkinder und ihre Adoptiveltern, solange das rechtliche Verhältnis der Adoption besteht.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass bestehende Ehen und eingetragene Partnerschaften, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen geschlossen wurden, nach den alten Bestimmungen behandelt werden. Das bedeutet, dass die neuen Regelungen keine rückwirkende Wirkung auf bereits bestehende Ehen und Partnerschaften haben.

Diese Änderungen sollen Klarheit und Rechtssicherheit schaffen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ehen und eingetragene Partnerschaften in Österreich anpassen.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

16.07.2025

In ihrer Rede betont Bundesministerin Dr. Anna Sporrer die wesentlichen Änderungen des Ehe- und Partnerschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2025, insbesondere das Verbot der Eheschließung unter 18 Jahren und zwischen Verwandten bis zum vierten Grad. Sie hebt hervor, dass die Klagebefugnis der Staatsanwaltschaft in solchen Fällen wieder eingeführt wird, um den internationalen rechtlichen Standards zu entsprechen und junge Menschen vor ungewollten Ehen zu schützen.
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16.07.2025

In ihrer Rede betont Verena Schweiger die Notwendigkeit der Gesetzesänderung, die Ehen und eingetragene Partnerschaften zwischen Verwandten sowie Kinderehen verbietet, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Sie hebt hervor, dass diese Änderungen keine Symbolpolitik sind, sondern einen klaren Schutzauftrag darstellen, der den gesellschaftlichen Konsens widerspiegelt, junge Menschen vor Zwang und Ausnutzung zu schützen. Schweiger kritisiert zudem die Versuche, das Gesetz auf migrationspolitische Aspekte zu reduzieren, und unterstreicht, dass der Schutz von Kindern unabhängig von Herkunft, Religion oder Status gewährleistet werden muss.
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16.07.2025

In ihrer Rede betont Barbara Prügl die Bedeutung des Eheverbots für Verwandte bis zum vierten Grad der Seitenlinie, das aus medizinischen Gründen eingeführt wurde, um die Gesundheit der Menschen in Österreich zu schützen. Sie hebt hervor, dass diese Regelung, die auch für eingetragene Partnerschaften gilt, ein wichtiger Schritt zur Modernisierung des Eherechts ist.
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16.07.2025

In ihrer Rede betont Claudia Hauschildt-Buschberger die Wichtigkeit der neuen gesetzlichen Regelungen, die das Verbot von Ehen und eingetragenen Partnerschaften zwischen Verwandten ausweiten, um Zwangsheiraten zu verhindern und den Kinderschutz zu stärken. Sie hebt hervor, dass die Wiedereinführung der Klagebefugnis der Staatsanwaltschaft ein entscheidender Schutzmechanismus gegen missbräuchliche Strukturen ist. Diese Änderungen bringen Klarheit und Aktualität in das Ehe- und Partnerschaftsrecht.
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16.07.2025

In seiner Rede begrüßt Andreas Arthur Spanring die Änderungen im Ehe- und Partnerschaftsrecht, insbesondere das Verbot von Ehen und eingetragenen Partnerschaften zwischen Verwandten sowie die Abschaffung der Möglichkeit, dass Minderjährige mit gerichtlicher Zustimmung heiraten können. Er betont, dass diese Maßnahmen notwendig sind, um Zwangsehen und Kinderehen zu verhindern, und kritisiert, dass solche Praktiken vor allem in Parallelgesellschaften vorkommen. Spanring sieht das Gesetz als einen ersten Schritt, fordert jedoch weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Zwangsehen und zur Integration.
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10.07.2025 - 3 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Barbara Neßler die Notwendigkeit der gesetzlichen Änderungen, die das Verbot von Ehen und eingetragenen Partnerschaften zwischen Verwandten bis zum vierten Grad der Seitenlinie beinhalten. Sie hebt hervor, dass diese Änderungen junge Menschen, insbesondere Frauen, vor familiärem und gesellschaftlichem Druck schützen sollen, der zu frühen Ehen führen kann. Neßler kritisiert, dass die Umsetzung des Gesetzes aufgrund parteipolitischer Blockaden verzögert wurde, und begrüßt, dass in Zukunft nur noch volljährige Personen ohne Ausnahmen heiraten dürfen.
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10.07.2025 - 4 minuten

In seiner Rede bezieht sich Abgeordneter Mag. Harald Stefan auf den Beschluss des österreichischen Nationalrates, der die Eheschließung und eingetragene Partnerschaften zwischen Verwandten bis zum vierten Grad verbietet. Er hebt hervor, dass das Gesetz auf einem konservativen Weltbild basiert und die Regierung damit in den Spuren der katholischen Kirche wandelt, indem sie das Inzestverbot erweitert. Stefan zeigt sich erfreut über das Gesetz, da es mit der freiheitlichen Einstellung zur Ehe als Grundlage für Familienbildung übereinstimmt.
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10.07.2025 - 2 minuten

Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
In ihrer Rede betont Abgeordnete Mag. Elke Hanel-Torsch die Wichtigkeit des Verbots von Eheschließungen unter 18 Jahren, um Kinder- und Zwangsehen zu bekämpfen. Sie hebt hervor, dass solche Ehen oft unter Druck und Zwang geschlossen werden und die Betroffenen in Gewaltspiralen gefangen sein können, was ihre Zukunftsperspektiven erheblich einschränkt. Die neue Regelung soll die Rechte junger Menschen, insbesondere von Mädchen, stärken, damit sie ihre Ausbildung fortsetzen und ein selbstbestimmtes Leben führen können.
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10.07.2025 - 4 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Johanna Jachs die Bedeutung des Kinderschutzes und die Modernisierung des Eherechts, die mit dem neuen Gesetz einhergeht. Sie hebt hervor, dass ab dem 1. August 2025 Ehen und eingetragene Partnerschaften nur noch zwischen volljährigen Personen geschlossen werden dürfen und dass Ehen bis zum vierten Grad der Seitenlinie verboten werden, um medizinische und rechtliche Gleichheit zu gewährleisten.
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09.07.2025 - 4 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Dr. Alma Zadić die Bedeutung der gesetzlichen Anhebung des Ehealters auf 18 Jahre und das Verbot der Ehe zwischen Cousins und Cousinen, um das individuelle Recht auf freie Partnerwahl und ein selbstbestimmtes Leben zu schützen. Sie begrüßt die Aufnahme dieser Maßnahmen in den Beschluss und bedauert, dass das Gesetz nicht bereits früher verabschiedet wurde.
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09.07.2025 - 2 minuten

Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
In ihrer Rede begrüßt Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper den Gesetzentwurf, der die Möglichkeit abschafft, in Österreich bereits mit 16 Jahren zu heiraten, und betont die Bedeutung dieses Schrittes für das Kindeswohl. Sie hebt hervor, dass Zwangsehen in Österreich ein Thema sind und lobt die geplanten Maßnahmen zur Anerkennung von im Ausland geschlossenen Kinderehen. Krisper zeigt sich erfreut über die Fortschritte und die Zusammenarbeit im Parlament.
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09.07.2025 - 2 minuten

Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
In ihrer Rede betont Abgeordnete Mag. Elke Hanel-Torsch die Wichtigkeit des Verbots von Eheschließungen unter 18 Jahren, um Kinder vor Zwangs- und Kinderehen zu schützen, die oft mit psychischer und physischer Gewalt einhergehen. Sie hebt hervor, dass solche Ehen gegen Kinderrechte verstoßen und die neue Regelung die Rechte junger Menschen, insbesondere von Mädchen, stärkt, indem sie ihnen ermöglicht, ihre Ausbildung fortzusetzen und ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
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09.07.2025 - 4 minuten

In seiner Rede bezieht sich Abgeordneter Mag. Harald Stefan auf den Beschluss des österreichischen Nationalrates, der die Eheschließung und eingetragene Partnerschaften zwischen Verwandten bis zum vierten Grad verbietet. Er hebt hervor, dass das Gesetz eine Reaktion auf gesellschaftliche Veränderungen und eine Vereinbarung aus den Regierungsverhandlungen zwischen ÖVP und FPÖ darstellt. Zudem betont er, dass das Gesetz auf einem konservativen Weltbild basiert und die Freiheitlichen dem zustimmen, da es ihrer Auffassung von Ehe als Grundlage für Familien entspricht.
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09.07.2025 - 4 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Johanna Jachs die Bedeutung des Kinderschutzes und die Modernisierung des Eherechts, die mit dem neuen Gesetz einhergeht. Sie hebt hervor, dass ab dem 1. August 2025 nur noch volljährige Personen Ehen und eingetragene Partnerschaften eingehen dürfen und dass Ehen bis zum vierten Grad der Seitenlinie verboten werden, um medizinische und rechtliche Gleichheit zu gewährleisten. Jachs unterstreicht zudem die Möglichkeit der Staatsanwaltschaft, Ehen für nichtig zu erklären, wenn die Ehevoraussetzungen nicht erfüllt sind.
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09.07.2025 - 3 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Barbara Neßler die Notwendigkeit der gesetzlichen Änderungen, die das Verbot von Ehen und eingetragenen Partnerschaften zwischen Verwandten bis zum vierten Grad der Seitenlinie beinhalten. Sie hebt hervor, dass diese Änderungen junge Menschen, insbesondere Frauen, vor familiärem und gesellschaftlichem Druck schützen sollen, der zu frühen Ehen führen kann. Neßler kritisiert, dass die Umsetzung des Gesetzes aufgrund parteipolitischer Blockaden verzögert wurde, und begrüßt die nun beschlossenen Maßnahmen, die sicherstellen, dass in Österreich nur noch volljährige Personen heiraten dürfen.
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09.07.2025 - 3 minuten

In ihrer Rede betont Bundesministerin Dr. Anna Sporrer, dass die vorgeschlagenen Änderungen im Ehe- und Partnerschaftsrecht vor allem dem Schutz von Minderjährigen dienen, indem die Ehefähigkeit nun ausnahmslos an die Volljährigkeit geknüpft wird. Sie hebt hervor, dass die Klagsbefugnis der Staatsanwaltschaft zur Nichtigerklärung unzulässiger Ehen und Partnerschaften wieder eingeführt wird, um von Staatsseite aus eingreifen zu können. Diese Maßnahmen sollen zur Stärkung des Kindeswohls und zur Bekämpfung von Zwangsehen beitragen.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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