10.07.2025
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Ehen und eingetragene Partnerschaften ab dem 1. August 2025 nicht mehr zwischen Verwandten bis zum vierten Grad der Seitenlinie und zwischen Adoptivkindern und ihren Adoptiveltern geschlossen werden dürfen, solange das Adoptionsverhältnis besteht.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen im Ehegesetz und im Eingetragenen Partnerschafts-Gesetz beschlossen, die ab dem 1. August 2025 in Kraft treten. Eine wesentliche Änderung betrifft das Verbot der Eheschließung und der Begründung eingetragener Partnerschaften zwischen Verwandten. Künftig dürfen Ehen und eingetragene Partnerschaften nicht mehr zwischen Verwandten in gerader Linie und bis zum vierten Grad der Seitenlinie geschlossen werden. Dies gilt auch für Adoptivkinder und ihre Adoptiveltern, solange das rechtliche Verhältnis der Adoption besteht. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass bestehende Ehen und eingetragene Partnerschaften, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen geschlossen wurden, nach den alten Bestimmungen behandelt werden. Das bedeutet, dass die neuen Regelungen keine rückwirkende Wirkung auf bereits bestehende Ehen und Partnerschaften haben. Diese Änderungen sollen Klarheit und Rechtssicherheit schaffen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ehen und eingetragene Partnerschaften in Österreich anpassen.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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