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Geschäftsordnungsgesetz 1975

11.07.2025

Kurz gesagt

Der Nationalrat hat beschlossen, dass der Präsident des Parlaments bei wichtigen Veröffentlichungsfragen die Präsidialkonferenz konsultieren muss und Informationen von allgemeinem Interesse auf der Parlamentswebsite veröffentlicht werden sollen. Diese Änderungen treten am 1. September 2025 in Kraft.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Geschäftsordnungsgesetz 1975 zu ändern. Eine wichtige Änderung betrifft die Veröffentlichung von Informationen. Der Präsident des Nationalrats muss nun bei grundsätzlichen Fragen zu Veröffentlichungen Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz halten. Außerdem müssen Informationen von allgemeinem Interesse auf der Website des Parlaments veröffentlicht werden. Diese Änderungen treten am 1. September 2025 in Kraft.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

09.07.2025 - 4 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl, dass das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wurde, um mehr Transparenz zu schaffen, indem Informationen von allgemeinem Interesse auf der Website des Parlaments veröffentlicht werden müssen. Der Präsident des Nationalrats muss bei grundsätzlichen Fragen zur Veröffentlichung Rücksprache mit der Präsidialkonferenz halten. Diese Änderungen treten am 1. September 2025 in Kraft und sollen die Transparenz zur Regel machen, während Geheimhaltung die Ausnahme bleibt.
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09.07.2025 - 4 minuten

Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
In ihrer Rede betont Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke die Wichtigkeit der Informationsfreiheit in Österreich, die ab 1. September 2025 in Kraft treten soll, kritisiert jedoch, dass das Gesetz nicht flächendeckend gilt, insbesondere nicht für Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern, Kammern und Sozialversicherungsträger. Sie hebt hervor, dass 40 Prozent der österreichischen Bevölkerung von dieser Regelung ausgeschlossen sind und äußert Bedenken bezüglich der sogenannten Ewigkeitsklausel, die Änderungen am Gesetz erschwert. Trotz der Fortschritte in Richtung Transparenz sieht sie weiterhin große Defizite und fordert umfassendere Maßnahmen.
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09.07.2025 - 2 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Dr. Alma Zadić die Bedeutung der Änderungen im Geschäftsordnungsgesetz 1975, insbesondere die Einführung einer Auskunftspflicht für Behörden, die Informationen über eine zentrale Website transparent und auffindbar veröffentlichen müssen. Sie hebt hervor, dass dies einen Paradigmenwechsel darstellt, da Bürgerinnen und Bürger ab September 2025 ein einklagbares Recht auf Information haben werden, was die Transparenz und das Vertrauen in die Verwaltung und Politik stärkt.
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09.07.2025 - 4 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter Mag. Norbert Nemeth, dass die Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 die Informationsfreiheit im Nationalrat stärkt, indem Informationen von allgemeinem Interesse künftig auf der Website des Parlaments veröffentlicht werden müssen. Er hebt hervor, dass der Präsident des Nationalrats bereits ein detailliertes Papier vorgelegt hat, das die Art und Weise der Veröffentlichung regelt, und dass diese Maßnahme ab dem 1. September 2025 umgesetzt wird. Nemeth begrüßt diese Änderung als positiven Schritt für Bürger, Wissenschaftler und Befürworter der direkten Demokratie.
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16.06.2025 - 4 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Dr. Alma Zadić die Bedeutung der Änderungen im Geschäftsordnungsgesetz 1975, die einen grundlegenden Wandel hin zur Informationsfreiheit markieren. Sie hebt hervor, dass Informationen von allgemeinem Interesse aktiv zur Verfügung gestellt werden müssen und kritisiert die Verzögerungen bei der Umsetzung, die den geplanten Start des neuen transparenten Zeitalters am 1. September gefährden könnten.
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16.06.2025 - 4 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter Mag. Norbert Nemeth, dass die Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 die Informationsfreiheit in die Geschäftsordnung des Nationalrates integriert, indem Informationen von allgemeinem Interesse auf der Webseite des Parlaments veröffentlicht werden müssen. Diese Anpassung setzt eine verfassungsrechtliche Vorgabe um, die im neuen Artikel 30 Absatz 7 der Bundesverfassung festgelegt ist. Nemeth hebt hervor, dass diese Änderung die Unabhängigkeit des Parlaments als oberstes Organ stärkt, indem es inhaltlich und technisch von der politischen Verwaltung losgelöst wird.
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16.06.2025 - 3 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl, dass die Änderungen im Geschäftsordnungsgesetz 1975 die Transparenz im Parlament erhöhen, indem sie die Veröffentlichungspflichten der Parlamentsverwaltung erweitern. Er hebt hervor, dass Bürgerinnen und Bürger nun ein allgemeines Recht auf Information haben und dass die Geheimhaltungsgründe gemäß dem neuen Informationsfreiheitsgesetz angepasst wurden. Diese Änderungen sollen sicherstellen, dass Informationen von allgemeinem Interesse öffentlich zugänglich gemacht werden.
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16.06.2025 - 3 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Muna Duzdar, dass die Änderungen des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 im Zusammenhang mit dem neuen Informationsfreiheitsgesetz stehen, das am 1. September 2025 in Kraft tritt. Sie hebt hervor, dass die Anpassungen der Geschäftsordnung darauf abzielen, mehr Transparenz zu schaffen, indem der Präsident des Nationalrats bei grundsätzlichen Fragen zu Veröffentlichungen Rücksprache mit der Präsidialkonferenz halten muss und Informationen von allgemeinem Interesse aktiv auf der Website des Parlaments veröffentlicht werden sollen.
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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.

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