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Bundesvergabegesetz 2018
15.10.2025
Inneres und Recht

Kurz gesagt

Der Beschluss ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern und Sektorenauftraggebern in Österreich, bei grenzüberschreitenden Projekten im Rahmen des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) die nationalen Vergaberegelungen eines beteiligten EU-Mitgliedstaats oder EWR-Vertragspartners anzuwenden, um die Umsetzung solcher Projekte zu beschleunigen.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Bundesvergabegesetz 2018 beschlossen, die insbesondere die Vergabeverfahren bei grenzüberschreitenden Projekten betreffen. Diese Änderungen ermöglichen es öffentlichen Auftraggebern und Sektorenauftraggebern, bei solchen Projekten die nationalen Vergaberegelungen eines beteiligten EU-Mitgliedstaates oder einer Vertragspartei des EWR-Abkommens anzuwenden. Dies soll die Umsetzung von Projekten im Rahmen des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) beschleunigen.

Die neuen Regelungen treten unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Bereits laufende Vergabeverfahren werden jedoch nach den bisherigen Bestimmungen abgeschlossen. Für Verfahren, die vor dem 9. August 2021 begonnen wurden, gelten weiterhin die damals vereinbarten nationalen Vergaberegelungen.

Diese Änderungen sind Teil der Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/1187, die darauf abzielt, Maßnahmen zur schnelleren Realisierung des transeuropäischen Verkehrsnetzes zu straffen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Staaten zu erleichtern und die Effizienz bei der Durchführung solcher Projekte zu erhöhen.

Klassifizierungen

Europäische Union

EU-Recht & Umsetzung in Österreich

Inneres und Recht

Verwaltungsrecht & Behördenorganisation

Verkehr und Infrastruktur

Öffentlicher Verkehr & Bahn

Schlagwörter

Bundesvergabegesetz, EU-Richtlinie, EWR-Abkommen, TEN-V, Vergabeverfahren, grenzüberschreitende Projekte, transeuropäisches Verkehrsnetz

Reden
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

15.10.2025 - 4 minuten

In seiner Rede äußert Abgeordneter Dr. Markus Tschank Zustimmung zur Anpassung des Bundesvergabegesetzes an die EU-Richtlinie 2021/1187, da diese die Harmonisierung des Binnenmarktes und die schnellere Umsetzung transeuropäischer Verkehrsnetze fördert. Er kritisiert jedoch die Verzögerung bei der Umsetzung der Richtlinie durch die österreichische Regierung und bemängelt, dass die Valorisierung der Schwellenwerte im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt wurde.
leidenschaftlichformalüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

15.10.2025 - 3 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter Mag. Manfred Sams, dass die Novelle des Bundesvergabegesetzes 2018 eine längst überfällige Umsetzung der EU-Richtlinie zur Beschleunigung des Baus des transeuropäischen Verkehrsnetzes darstellt. Er hebt hervor, dass die neuen Regelungen für große Infrastrukturprojekte mit Kosten über 300 Millionen Euro gelten und eine zentrale Genehmigungsbehörde schaffen sollen, um Verfahren zu bündeln und Planungssicherheit zu gewährleisten. Zudem unterstützt er die Fortgeltung des bisherigen Rechts für bestehende Projektgesellschaften, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und laufende Projekte nicht zu gefährden.
leidenschaftlichformalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

15.10.2025 - 2 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner die Bedeutung der Gesetzesänderung zur Umsetzung der EU-Richtlinie, um das transeuropäische Verkehrsnetz zu beschleunigen und ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden. Sie hebt hervor, dass die neuen Regelungen klare Regeln, weniger Bürokratie und mehr Tempo schaffen, was die schnellere Umsetzung wichtiger europäischer Verkehrsprojekte ermöglicht und somit einen wirtschaftlichen Gewinn für Europa und Österreich darstellt.
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15.10.2025 - 1 minute

In seiner Rede begrüßt Abgeordneter Dominik Oberhofer die einstimmige Annahme der Änderungen am Bundesvergabegesetz 2018, die die Vergabeverfahren bei grenzüberschreitenden Projekten betreffen. Er hebt hervor, dass diese Änderungen die Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union stärken und die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs durch Investitionen in die Infrastruktur, insbesondere im Verkehrsbereich, fördern.
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15.10.2025 - 2 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter MMag. Jakob Grüner die Bedeutung der Anpassung des Bundesvergabegesetzes 2018, um die EU-Richtlinie umzusetzen, die es Auftraggebern bei grenzüberschreitenden Eisenbahnprojekten ermöglicht, das anzuwendende nationale Vergaberecht zu vereinbaren. Er hebt hervor, dass diese Änderung notwendig ist, um die Flucht aus dem Vergaberecht zu vermeiden und die Effizienz solcher Projekte zu steigern. Zudem stellt er klar, dass diese Anpassung nicht als Vorgriff auf eine größere Novelle des Bundesvergaberechts zu verstehen ist.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

15.10.2025 - 2 minuten

In ihrer Rede betont Bundesministerin Dr. Anna Sporrer, dass die aktuelle Novelle des Bundesvergabegesetzes 2018 eine vergaberechtliche Klarstellung darstellt, indem sie festlegt, dass das Vergaberecht des Sitzstaates der gemeinsamen Stelle bei grenzüberschreitenden Projekten anzuwenden ist. Diese Änderung soll die Wahlfreiheit einschränken und mehr Klarheit in den Vergabeverfahren schaffen. Sie erwähnt zudem, dass diese Novelle aufgrund eines fortgeschrittenen Vertragsverletzungsverfahrens vorgezogen wurde.
ruhigformalüberzeugendpräzisehöflichkonstruktiv

15.10.2025 - 2 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Dr. Alma Zadić, dass die Änderungen im Bundesvergabegesetz 2018 eine unstrittige Minimalumsetzung der EU-Richtlinie zum transeuropäischen Verkehrsnetz darstellen, da die wesentlichen Anpassungen bereits im Verkehrsausschuss erfolgt sind. Sie begrüßt die Harmonisierung der Vergabeverfahren innerhalb der EU und unterstützt die Möglichkeit, dass mehrere öffentliche Träger gemeinsam Projekte vergeben können.
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Dokumente
Gesetzestext
Beschlussformel NR

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