Kurz gesagt
Der Beschluss ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern und Sektorenauftraggebern in Österreich, bei grenzüberschreitenden Projekten im Rahmen des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) die nationalen Vergaberegelungen eines beteiligten EU-Mitgliedstaats oder EWR-Vertragspartners anzuwenden, um die Umsetzung solcher Projekte zu beschleunigen.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Bundesvergabegesetz 2018 beschlossen, die insbesondere die Vergabeverfahren bei grenzüberschreitenden Projekten betreffen. Diese Änderungen ermöglichen es öffentlichen Auftraggebern und Sektorenauftraggebern, bei solchen Projekten die nationalen Vergaberegelungen eines beteiligten EU-Mitgliedstaates oder einer Vertragspartei des EWR-Abkommens anzuwenden. Dies soll die Umsetzung von Projekten im Rahmen des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) beschleunigen. Die neuen Regelungen treten unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Bereits laufende Vergabeverfahren werden jedoch nach den bisherigen Bestimmungen abgeschlossen. Für Verfahren, die vor dem 9. August 2021 begonnen wurden, gelten weiterhin die damals vereinbarten nationalen Vergaberegelungen. Diese Änderungen sind Teil der Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/1187, die darauf abzielt, Maßnahmen zur schnelleren Realisierung des transeuropäischen Verkehrsnetzes zu straffen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Staaten zu erleichtern und die Effizienz bei der Durchführung solcher Projekte zu erhöhen.
Klassifizierungen
Europäische Union
EU-Recht & Umsetzung in Österreich
Inneres und Recht
Verwaltungsrecht & Behördenorganisation
Verkehr und Infrastruktur
Öffentlicher Verkehr & Bahn
Schlagwörter
Bundesvergabegesetz, EU-Richtlinie, EWR-Abkommen, TEN-V, Vergabeverfahren, grenzüberschreitende Projekte, transeuropäisches Verkehrsnetz
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