Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates ändert das Hochleistungsstreckengesetz, indem er neue Regelungen für die Definition und Verwaltung von Hochleistungsstrecken einführt, einschließlich der Möglichkeit, bestimmte Strecken ohne gesonderte Erklärung als Hochleistungsstrecken zu betrachten, und legt fest, dass Verordnungen zu diesen Strecken spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten außer Kraft treten müssen.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat das Hochleistungsstreckengesetz geändert. Eine wichtige Neuerung ist, dass bestimmte Strecken oder Streckenteile, die Hochleistungsstrecken innerhalb eines Knotens verbinden oder in direktem Zusammenhang mit ihnen stehen, keiner gesonderten Erklärung als Hochleistungsstrecke bedürfen. Dies betrifft auch Strecken, die Knoten oder Bahnhöfe im Hochleistungsstreckennetz umfahren, sofern sie funktional mit einer Hochleistungsstrecke verbunden sind. Die Bundesregierung kann jedoch entscheiden, solche Strecken in einer Verordnung aufzuführen. Ein weiterer Punkt betrifft die Definition von Knoten, die nun als Gemeindegebiete der in den Hochleistungsstreckenverordnungen benannten Anfangs-, End- und Zwischenpunkte gelten. Zudem müssen Hochleistungsstrecken durch konkrete Punkte in bestimmten Gemeindegebieten definiert werden. Bei grenzüberschreitenden Strecken kann der nächstgelegene Knoten im Ausland in der Verordnung genannt werden. Schließlich wird festgelegt, dass Verordnungen, die Hochleistungsstrecken betreffen, eine Plandarstellung der Strecken unter Berücksichtigung des bestehenden Netzes enthalten können. Diese Änderungen treten mit der Veröffentlichung des Gesetzes in Kraft.
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20.11.2025
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