Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat ein neues Bundesgesetz verabschiedet, das ab dem 28. Juni 2025 Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen festlegt, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu erleichtern und damit eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Zudem werden kleine Unternehmen von einigen dieser Anforderungen ausgenommen, und es werden Maßnahmen zur Marktüberwachung und Durchsetzung dieser Anforderungen eingeführt.Ausführlicher
Der Nationalrat hat ein neues Gesetz, das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), beschlossen. Es legt fest, dass ab dem 28. Juni 2025 bestimmte Produkte wie Rechner, Selbstbedienungsterminals und Geräte für elektronische Kommunikationsdienste sowie Dienstleistungen wie Bank- und E-Book-Dienste barrierefrei sein müssen. Ziel ist es, eine selbstbestimmte Lebensführung für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Es definiert außerdem klare Anforderungen für die Barrierefreiheit, wie z.B. verständliche und gut lesbare Anleitungen, Alternativen zu visuellen und auditiven Signalen, sowie eine einfache und zugängliche Handhabung. Das Gesetz betrifft auch die Verantwortung der Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleister. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Es gibt spezifische Pflichten, wie z.B. die Sicherstellung, dass alle Produkte und Dienstleistungen den Normen entsprechen, die Anbringung von CE-Kennzeichnungen, und die Bereitstellung von Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsinformationen in einer für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Form. Außerdem wird das Sozialministeriumservice zuständig sein für die Marktüberwachung, um sicherzustellen, dass die neuen Barrierefreiheitsanforderungen eingehalten werden. Es wurde festgelegt, dass dieses Ministerium bereits ab 1. Januar 2024 organisatorische und personelle Vorbereitungen treffen kann, um die Marktüberwachung effektiv auszuführen. Das Sozialministeriumservice wird auch enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und anderen Mitgliedstaaten haben, um die Einhaltung der Vorschriften auf europäischer Ebene zu sichern. Es wird auch Daten und Informationen über die Konformität von Produkten und Dienstleistungen in einem gemeinsamen europäischen System austauschen.
Klassifizierungen
Europäische Union
EU-Recht & Umsetzung in Österreich
Inneres und Recht
Verwaltungsrecht & Behördenorganisation
Soziales
Behindertenpolitik & Inklusion
Schlagwörter
Barrierefreiheit, Behinderungen, EU-Vorschriften, Europäische Kommission, Inklusion, Konformität, Marktüberwachung, Selbstbestimmung, Sozialministeriumservice, Verwaltung
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