11.06.2024
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat das Datenschutzgesetz geändert, um unter anderem den Schutz journalistischer Arbeit zu stärken, indem bestimmte Datenschutzrechte wie das Auskunftsrecht und das Recht auf Berichtigung bei unveröffentlichten Daten eingeschränkt werden, sowie spezielle Regelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken eingeführt.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Datenschutzgesetz beschlossen, die besonders die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Medien betreffen. Hier sind die wichtigsten Punkte in einfacher Sprache zusammengefasst: 1. Journalisten und Medienunternehmen dürfen personenbezogene Daten verarbeiten, auch solche, die sensible Informationen wie politische Meinungen oder strafrechtliche Verurteilungen enthalten. Dies ist erlaubt, solange es für journalistische Zwecke notwendig und verhältnismäßig ist. Es gibt jedoch Ausnahmen: Das Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der Daten gilt nicht, wenn diese Daten noch nicht veröffentlicht wurden oder bereits in den Medien veröffentlicht wurden. 2. Verantwortliche in Medienunternehmen müssen bestimmte Datenschutzinformationen nicht offenlegen, wenn dies das Redaktionsgeheimnis gefährdet. Das bedeutet, dass Journalisten unter bestimmten Umständen nicht mitteilen müssen, welche personenbezogenen Daten sie verarbeitet haben. Auch müssen Verantwortliche keine Informationen preisgeben, die die Meinungsfreiheit beeinträchtigen könnten. 3. Es gibt Änderungen in Bezug auf die Rechte der betroffenen Personen. So müssen Medienunternehmen keine Auskunft über unveröffentlichte Daten geben und können für Auskunftsersuchen eine Gebühr von 9 Euro verlangen. Einige Rechte, wie das Recht auf Kopie der Daten, sind ausgeschlossen. Betroffene Personen haben aber das Recht, eine Überprüfung durch die Datenschutzbehörde zu verlangen, wenn ihre Anfragen abgelehnt werden. 4. Bestimmte Vorschriften der DSGVO, wie die Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen und internationale Datenübermittlungen, wurden für journalistische Datenverarbeitung gelockert. Dies soll den Journalisten mehr Spielraum geben, um Informationen zu sammeln und zu veröffentlichen, ohne durch zu viele bürokratische Hürden eingeschränkt zu werden. Diese Änderungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.