10.07.2025
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass erhitzte Tabakerzeugnisse nun als eigene Kategorie im Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz definiert werden und spezielle Kennzeichnungsvorschriften für diese Produkte gelten, wobei bestehende Produkte bis zum 31. Mai 2026 verkauft werden dürfen.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz zu ändern. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Einführung einer neuen Kategorie von Tabakerzeugnissen, den sogenannten "erhitzten Tabakerzeugnissen". Diese Produkte werden erhitzt, um Nikotin und andere Chemikalien freizusetzen, die dann inhaliert werden. Je nach ihren Eigenschaften werden sie entweder als rauchlose oder als Rauchtabakerzeugnisse eingestuft. Eine weitere Änderung betrifft die Kennzeichnungsvorschriften. Erhitzte Tabakerzeugnisse müssen nun ähnlich wie andere Tabakprodukte gekennzeichnet werden. Dies betrifft insbesondere die Kennzeichnung von Rauchtabakerzeugnissen, die nicht Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen oder Tabak für Wasserpfeifen sind. Die neuen Regelungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Allerdings dürfen erhitzte Tabakerzeugnisse, die den neuen Vorschriften nicht entsprechen und bereits im Handel sind, noch bis zum 31. Mai 2026 verkauft werden.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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