Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, mehrere Gesetze zu ändern, um ein neues europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) einzuführen, das die Reisegenehmigung für nicht visumpflichtige Drittstaatsangehörige regelt und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen EU-Informationssystemen verbessert.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat ein Gesetz verabschiedet, das mehrere bestehende Gesetze ändert, um die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen zu verbessern. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Einführung des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS). Dieses System soll die Sicherheit an den EU-Außengrenzen erhöhen, indem es Informationen über Reisende aus visumfreien Drittländern sammelt und überprüft, bevor sie in die EU einreisen. Der Bundesminister für Inneres wird als zentrale Zugangsstelle für ETIAS fungieren, und das Bundesverwaltungsgericht wird für Beschwerden gegen Entscheidungen im Rahmen von ETIAS zuständig sein. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Anpassung der Haftungsregelungen. Der Bund haftet für Schäden, die durch rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten oder Verstöße gegen die neuen EU-Verordnungen entstehen. Dies betrifft sowohl die Interoperabilitätskomponenten der EU-Informationssysteme als auch das ETIAS-Zentralsystem. Zusätzlich werden die nationalen Behörden ermächtigt, personenbezogene Daten an die nationale ETIAS-Stelle zu übermitteln, um das ETIAS-Zentralsystem zu aktualisieren. Diese Änderungen betreffen unter anderem das Fremdenpolizeigesetz, das Grenzkontrollgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz. Ziel ist es, die Effizienz und Sicherheit der Grenzkontrollen zu erhöhen und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu verbessern.
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