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Privatschulgesetz
23.04.2026
Bildung

Kurz gesagt

Der österreichische Nationalrat hat das Privatschulgesetz geändert, um die Errichtung und Führung von Privatschulen klarer zu regeln, indem unter anderem strengere Anforderungen an den Schulerhalter und die Schulleitung sowie an die finanzielle Planung gestellt werden, und Organisationsstatute genauer festgelegt sind.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Privatschulgesetz zu ändern. Die neuen Bestimmungen betreffen die Errichtung und Führung von Privatschulen. Sie legen fest, dass Privatschulen nur mit gesetzlich geregelten Schularten oder einem genehmigten Organisationsstatut betrieben werden dürfen. Dies bedeutet, dass klare Regeln für die Struktur, Organisation und Anforderungen an Schulräume, Lehrpersonal und finanzielle Absicherungen vorgeschrieben sind.

Natürlich und juristische Personen können Privatschulen gründen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem der Nachweis der Handlungsfähigkeit, die Unterstützung der Werte des österreichischen Schulsystems und die Eignung der Schulleitung. Änderungen am Schulstandort oder der Schulerhaltung sind ebenfalls anzeigepflichtig, und die Schulbehörden müssen über alle wichtigen Änderungen informiert werden.

Zusätzlich wird geregelt, dass Schülerheime, die zur Überwachung der Lerntätigkeit genutzt werden, den gleichen Bestimmungen wie Privatschulen unterliegen. Die Behörden erhalten mehr Befugnisse zur Überprüfung und Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Diese Änderungen treten stufenweise bis Januar 2027 in Kraft.

Klassifizierungen

Bildung

Schule & Lehrpläne

Schlagwörter

Bildungsgesetz, Privatschulen, Schulrecht

Reden
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

06.05.2026

In seiner Rede lobt Klemens Kofler die Einbindung von Schülerheimen in das Privatschulgesetz, was für eine einheitliche rechtliche Grundlage sorgt. Er begrüßt zudem das neue, gebündelte Zulassungsverfahren als Verbesserung gegenüber der bisherigen bürokratischen Praxis. Kofler betont, dass durch klare Zuständigkeiten und transparente Verfahren bei den Bildungsdirektionen die Rechtssicherheit gestärkt wird.
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06.05.2026

In ihrer Rede betont Amelie Muthsam, dass die Novelle des Privatschulgesetzes klare Regeln, mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Privatschulen schafft. Sie hebt hervor, dass die Gründung und der Betrieb von Privatschulen künftig strenger geprüft werden, um sicherzustellen, dass geeignete Räumlichkeiten, qualifiziertes Personal und eine gesicherte Finanzierung vorhanden sind. Zudem wird das Verfahren bei Standortwechseln oder Änderungen des Schulerhalters vereinfacht, indem eine einfache Meldung ausreichend ist.
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06.05.2026

Die Rede von Mag. Julia Deutsch hebt hervor, dass die Novelle des Privatschulgesetzes unnötige bürokratische Hürden reduziert, indem sie Standortwechsel und Trägerwechsel von Privatschulen vereinfacht. Zudem wird die Erteilung des Öffentlichkeitsrechts für Privatschulen auf Dauer verliehen und weniger häufig überprüft, was eine Entlastung der Schulen und mehr Zeit für pädagogische Arbeit ermöglicht. Die Bildungsdirektionen bekommen mehr Verantwortung, was Entscheidungen praxisnäher macht.
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06.05.2026

In der Rede äußert Simone Jagl, dass die neuen Änderungen im Privatschulgesetz zwar Vereinfachungen im Gründungs- und Weiterführungsverfahren bringen, inklusive des One-Stop-Shop-Prinzips und der Vereinheitlichung von Organisationsstatuten. Dennoch wird kritisiert, dass das Gesetz keine wesentlichen Verbesserungen bei der Finanzierung von Privatschulen, insbesondere nicht-konfessionellen Schulen, vorsieht, was als verpasste Chance für mehr Bildungsgerechtigkeit angesehen wird.
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06.05.2026

In der Rede betont Christoph Wiederkehr, dass die Änderungen des Privatschulgesetzes die Verwaltungsverfahren um 70 Prozent reduzieren sollen, was sowohl den Schulen als auch der öffentlichen Hand zugutekommt. Die Qualitätskontrolle bleibt dabei hoch, mit den Bildungsdirektionen, die die Hauptverantwortung übernehmen, und dem Ministerium, das Stichproben durchführt, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Ziel der Initiative ist es, Verwaltung zu vereinfachen, nicht die Finanzierung von Schulen neu zu gestalten.
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06.05.2026

Die Rede von Bernhard Ruf hebt die Vorteile der Novelle des Privatschulgesetzes hervor, insbesondere die Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung sowie die Dezentralisierung, die den Bildungsdirektionen Entscheidungsfreiheit über das Öffentlichkeitsrecht ihrer Schulen verleiht. Zudem wird die Planungssicherheit für Schulbetreiber verbessert, da das Öffentlichkeitsrecht unabhängig von Standortwechseln erteilt wird. Dies erleichtert den Betrieb privater Schulen erheblich und fördert dadurch die Bildung und Entwicklung der Schüler.
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22.04.2026 - 6 minuten

In ihrer Rede zum Beschluss des Privatschulgesetzes weist Sigrid Maurer darauf hin, dass die geplanten Änderungen trotz kleiner verwaltungstechnischer Anpassungen nicht ausreichend sind, um die bestehenden finanziellen Ungerechtigkeiten gegenüber kleinen Statutschulen zu beheben. Sie kritisiert die ungleiche staatliche Unterstützung zwischen konfessionellen Privatschulen und innovativen Statutschulen, die trotz ihrer gesellschaftlichen Beiträge nur unzureichend finanziert werden und fordert, dass alle Privatschulen bei der Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung entsprechend den öffentlichen Schulen gefördert werden sollten.
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22.04.2026 - 3 minuten

In ihrer Rede hebt Mag. Martina von Künsberg Sarre hervor, dass die Novelle des Privatschulgesetzes insbesondere die Bürokratie im Bereich der Privatschulen reduziert, indem zum Beispiel Veränderungen des Schulstandorts oder Schulerhalters künftig nur gemeldet werden müssen und keine Auswirkungen mehr auf das Öffentlichkeitsrecht haben. Sie betont, dass diese Änderungen die Autonomie der Schulen stärken und mehr Raum für Innovation schaffen, was besonders für freie Schulen von Vorteil ist.
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22.04.2026 - 3 minuten

Abgeordneter Mag. Heinrich Himmer betont, dass das Privatschulgesetz darauf abzielt, allen Kindern Chancengerechtigkeit zu bieten, indem klare Rahmenbedingungen sowohl für öffentliche als auch für private Schulen geschaffen werden. Er unterstreicht, dass Privatschulen nur dann mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattet werden sollen, wenn sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, was zu einer verbesserten Bildung für alle Schülerinnen und Schüler führt.
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22.04.2026 - 4 minuten

In seiner Rede begrüßt Abgeordneter Wendelin Mölzer die Novelle des Privatschulgesetzes, da sie die Gründung und den Betrieb von Privatschulen erleichtert und dadurch die Wahlfreiheit für Eltern und Kinder stärkt. Er betont die Bedeutung eines Verwaltungsverfahrens, das privaten Schulträgern künftig mehr Rechtssicherheit bietet, und hebt hervor, dass die Einhaltung der Werte des österreichischen Bildungssystems durch Privatschulen sichergestellt werden muss.
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22.04.2026 - 4 minuten

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner lobt in seiner Rede die zentrale Rolle der Privatschulen im österreichischen Schulsystem und die Stärkung ihrer Position durch die neuen gesetzlichen Bestimmungen. Er hebt hervor, dass die Vielfalt, die Privatschulen bieten, den Eltern Wahlfreiheit verschafft, und betont die Wichtigkeit guter Lehrkräfte für die Qualität der Schulen anstelle der Debatte über staatliche oder private Trägerschaft.
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22.04.2026 - 3 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Agnes Totter die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips, bei dem Bildungsdirektionen über das Öffentlichkeitsrecht von Privatschulen entscheiden, was weniger Bürokratie und mehr Vertrauen schafft. Sie hebt außerdem hervor, dass die Planungssicherheit durch die dauerhafte Verleihung des Öffentlichkeitsrechts nach einer gründlichen Prüfung verbessert wird und dass die Verfahren durch die Einführung eines One-Stop-Prinzips vereinfacht werden, was insgesamt konkrete Entlastungen im Schulalltag bringt.
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22.04.2026 - 4 minuten

In seiner Rede betonte Bundesminister Christoph Wiederkehr, dass die Novelle des Privatschulgesetzes auf eine bürokratische Vereinfachung abzielt, die durch Befragungen und Workshops mit Lehrkräften und Bildungsdirektionen erarbeitet wurde. Diese Änderungen sollen sowohl den Privatschulen durch weniger Verwaltungsaufwand als auch der öffentlichen Hand durch Einsparungen zugutekommen, während das Ministerium weiterhin für Stichproben zur Qualitätssicherung verantwortlich bleibt.
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Dokumente
Gesetzestext
Beschlussformel NR
Beschlussformel BR

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