15.10.2025
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass für Investitionen, die zwischen dem 1. November 2025 und dem 31. Dezember 2026 getätigt werden, ein erhöhter Investitionsfreibetrag von 20 % gilt, und für ökologische Investitionen sogar 22 %.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat eine Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 beschlossen, die den Investitionsfreibetrag betrifft. Diese Änderung sieht vor, dass für Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nachweislich zwischen dem 1. November 2025 und dem 31. Dezember 2026 anfallen, ein erhöhter Investitionsfreibetrag gewährt wird. Konkret beträgt der Investitionsfreibetrag 20 % der begünstigten Kosten. Wenn es sich um Wirtschaftsgüter handelt, die dem Bereich der Ökologisierung zugeordnet werden können, erhöht sich der Freibetrag auf 22 %. Sollte die Anschaffung oder Herstellung erst nach dem 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden, kann die Erhöhung des Freibetrags nur in Anspruch genommen werden, wenn die Teilbeträge, die im begünstigten Zeitraum aktiviert wurden, geltend gemacht werden. Zudem gibt es eine Regelung, die es erlaubt, die auf November und Dezember 2025 entfallenden Kosten entweder den vorhergehenden Monaten des Wirtschaftsjahres oder den Monaten Januar bis Dezember 2026 zuzurechnen, falls sie den anteiligen Höchstbetrag überschreiten.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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