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Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991
19.11.2025
Inneres und Recht

Kurz gesagt

Der Beschluss des österreichischen Nationalrates ändert das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 dahingehend, dass öffentliche Bekanntmachungen und Verhandlungen verstärkt über das Rechtsinformationssystem des Bundes erfolgen können, und reduziert die Fristen für Einwendungen und die Bereitstellung von Verhandlungsunterlagen.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 beschlossen. Eine wesentliche Änderung betrifft die Art und Weise, wie öffentliche Bekanntmachungen und Zustellungen im Verwaltungsverfahren erfolgen. Zukünftig sollen diese verstärkt über das Rechtsinformationssystem des Bundes veröffentlicht werden, anstatt wie bisher in verschiedenen Zeitungen. Dies betrifft insbesondere die Ankündigung von Verhandlungen und Erörterungen, die nun auch ohne Hinweis in Tageszeitungen auskommen können.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Fristen im Verwaltungsverfahren. So wird die Frist, innerhalb derer Parteien nach einer mündlichen Verhandlung Einwendungen schriftlich vorbringen können, klarer geregelt. Die Behörde kann eine Frist setzen, die spätestens eine Woche vor der Verhandlung endet. Nach Ablauf dieser Frist eingereichte Einwendungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, dass die Behörde nichtamtliche Sachverständige heranziehen kann, wenn dies zu einer wesentlichen Beschleunigung des Verfahrens führt oder keine Amtssachverständigen zur Verfügung stehen. Die Kosten für diese Sachverständigen müssen von der Partei getragen werden, die den Antrag gestellt hat, sofern sie die Heranziehung angeregt hat.

Schließlich wird die Dauer, in der bestimmte Dokumente nach einer mündlichen Verhandlung bei der Behörde und der Gemeinde einsehbar sind, verlängert. Dies soll den Bürgern mehr Zeit geben, sich über die Ergebnisse der Verhandlung zu informieren.

Klassifizierungen

Inneres und Recht

Verwaltungsrecht & Behördenorganisation

Schlagwörter

Bekanntmachungen, Dokumenteneinsicht, Fristenregelung, Sachverständige, Verwaltungsverfahrensgesetz

Reden
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

19.11.2025 - 3 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Mag. Muna Duzdar die Bedeutung der Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes, die darauf abzielt, Großverfahren effizienter zu gestalten und zentrale Projekte schneller umzusetzen. Sie hebt hervor, dass die Reform eine zentrale Koordination im Bund vorsieht, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden und klarere Zuständigkeiten zu schaffen, ohne dabei den Rechtsschutz und die Parteienrechte zu vernachlässigen. Duzdar sieht in der Verfahrensbeschleunigung einen wichtigen Schritt für die Infrastrukturentwicklung in Österreich.
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19.11.2025 - 4 minuten

In seiner Rede begrüßt Abgeordneter Dr. Markus Tschank die Änderungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, insbesondere die Senkung der Schwellen für Großverfahren und die Möglichkeit, nicht amtliche Sachverständige heranzuziehen, was zur Verfahrensbeschleunigung beitragen soll. Er kritisiert jedoch den Entfall der Ediktalsperre, da dies zu Fristproblemen während der Urlaubs- und Weihnachtszeit führen könnte, und hinterfragt die Notwendigkeit von Kundmachungen in Tageszeitungen angesichts der ausreichenden Publizität im Rechtsinformationssystem.
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19.11.2025 - 3 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter Michael Bernhard die Verbesserungen im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, insbesondere die Digitalisierung der Verfahren und die Verlagerung der Veröffentlichungen ins Rechtsinformationssystem des Bundes, was zu schnelleren und transparenteren Verfahren führt. Er hebt auch die erleichterte Heranziehung nicht amtlicher Sachverständiger hervor, die Engpässe im Verfahren beseitigen und somit eine zügigere Bearbeitung ermöglichen sollen.
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19.11.2025 - 4 minuten

In ihrer Rede begrüßt Abgeordnete Dr. Alma Zadić die Einführung des Rechtsinformationssystems (RIS) als einheitliche elektronische Plattform für öffentliche Bekanntmachungen im Verwaltungsverfahren, sieht jedoch die Notwendigkeit einer stärkeren Evidenzgrundlage zur tatsächlichen Beschleunigung der Verfahren durch die Novelle. Sie betont, dass die Maßnahmen nicht zu einer Aushöhlung von Parteienrechten oder einer Herabsetzung von Umwelt- und Klimaschutzstandards führen dürfen.
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19.11.2025 - 3 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl die Vorteile der Änderungen am Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, insbesondere die Umstellung auf digitale Veröffentlichungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes, was zu mehr Transparenz, Effizienz und Kosteneinsparungen führen soll. Er hebt hervor, dass die neuen Regelungen klare Fristen für Behörden und Parteien setzen, um Verfahren zu beschleunigen und zu verhindern, dass verspätete Eingaben den Prozess verzögern. Gerstl unterstreicht, dass die Modernisierung des Verfahrensrechts das Vertrauen in staatliches Handeln stärkt, ohne die Rechte der Parteien zu beschneiden.
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19.11.2025 - 5 minuten

In seiner Rede kritisiert Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger die Änderungen am Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, indem er darauf hinweist, dass die Verlängerung der Fristen für die Erstellung und Auflage von Verhandlungsschriften nicht zur angestrebten Verfahrensbeschleunigung beiträgt. Er bemängelt zudem die Einführung einer weiteren elektronischen Plattform für Bekanntmachungen, obwohl bereits eine solche existiert, und stellt die Einsparungen von 170.000 Euro pro Jahr in Frage, da diese im Vergleich zu den Kosten anderer bürokratischer Maßnahmen der Regierung minimal seien.
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19.11.2025 - 3 minuten

In seiner Rede betont Staatssekretär Alexander Pröll die Vorteile der beschlossenen Änderungen am Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz 1991. Er hebt hervor, dass öffentliche Bekanntmachungen zukünftig digital und kostengünstiger über das Rechtsinformationssystem des Bundes abgewickelt werden, was die Verfahren effizienter gestaltet. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, nichtamtliche Sachverständige heranzuziehen, um Verfahren zu beschleunigen, und die Behörde kann Fristen für Parteivorbringen setzen, um Verfahrensverschleppungen zu verhindern.
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19.11.2025 - 5 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter MMag. Jakob Grüner die Bedeutung der Änderungen im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, insbesondere die Umstellung der öffentlichen Bekanntmachungen auf das digitale Edikt im Rechtsinformationssystem des Bundes, was zu mehr Transparenz, geringeren Kosten und schnelleren Verfahren führen soll. Er hebt hervor, dass Behörden künftig Fristen für Eingaben setzen können, um Verfahrensverschleppungen zu vermeiden, und dass die Schwelle für die Anzahl der Beteiligten in Großverfahren gesenkt wird, was die Anzahl solcher Verfahren erhöhen wird.
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19.11.2025 - 3 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Mag. Selma Yildirim, dass die Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes darauf abzielt, Verfahren zu beschleunigen, ohne die Parteienrechte oder den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit einzuschränken. Sie hebt hervor, dass die Möglichkeit geschaffen wurde, externe Sachverständige heranzuziehen, um die Verfahrensdauer zu verkürzen, wenn amtliche Sachverständige nicht in ausreichender Zahl verfügbar sind. Yildirim unterstreicht zudem die Bedeutung der Digitalisierung in Verwaltungsverfahren, während sie gleichzeitig die Wichtigkeit der Veröffentlichung in Printmedien für Personen, die nicht digital affin sind, betont.
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19.11.2025 - 3 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak die Vorteile der Änderungen im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, insbesondere die Einführung des Rechtsinformationssystems (RIS) als zentrale Plattform für Bekanntmachungen, was die Veröffentlichungskosten senkt und die Verfahren beschleunigt. Er hebt hervor, dass die Möglichkeit, nichtamtliche Sachverständige heranzuziehen, zu einer sinnvollen Verfahrensbeschleunigung führen kann, wenn Amtssachverständige nicht verfügbar sind. Scherak sieht die Reformen als notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz und Planbarkeit von Großverfahren.
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Dokumente
Gesetzestext
Beschlussformel NR

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