Kurz gesagt
Der Nationalrat hat beschlossen, dass in Selbstbedienungsgeschäften die Preisschilder gut lesbar sein müssen, wobei der Verkaufspreis mindestens 8 Millimeter groß sein soll, und bei digitaler Anzeige der Grundpreis mindestens 3,5 Millimeter groß sein muss. Zudem müssen innerhalb eines Geschäfts die Bezugsgrößen für Produktgruppen einheitlich angegeben werden.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat das Preisauszeichnungsgesetz geändert, um die Lesbarkeit von Preisauszeichnungen in Geschäften zu verbessern. In Selbstbedienungsläden wird die Lesbarkeit der Preisschilder als ausreichend angesehen, wenn der Verkaufspreis in einer Schriftgröße von mindestens 8 Millimetern und der Grundpreis in einer Schriftgröße von mindestens 4 Millimetern angegeben ist. Bei digitalen Preisschildern wird eine Schriftgröße von 3,5 Millimetern für den Grundpreis als ausreichend vermutet. Wenn der Verkaufspreis größer als 8 Millimeter ist, muss der Grundpreis mindestens die Hälfte der Schriftgröße des Verkaufspreises betragen. Zusätzlich müssen innerhalb eines Geschäfts die Bezugsgrößen für Produktgruppen einheitlich angegeben werden. Dies bedeutet, dass die Art und Weise, wie Preise für verschiedene Produkte dargestellt werden, konsistent sein muss, um den Kunden das Vergleichen zu erleichtern. Diese Änderungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und sollen den Verbrauchern helfen, Preise besser zu verstehen und zu vergleichen, was letztlich zu einer besseren Kaufentscheidung führen kann.
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10.12.2025
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