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Asylgesetz 2005
25.04.2025
AußenpolitikInneres und Recht
Kurz gesagt
Der Beschluss ändert das Asylgesetz 2005 dahingehend, dass während bestimmter Verordnungen der Bundesregierung Anträge auf Einreise gemäß § 35 zeitweise ausgesetzt werden können, es sei denn, eine schnelle Entscheidung ist dringend erforderlich, und stellt sicher, dass Antragsteller über ihre Rechte und Pflichten in verständlicher Sprache informiert werden.
Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Asylgesetz 2005 zu ändern. Eine wichtige Änderung betrifft die Anträge auf Einreise gemäß § 35. Während der Gültigkeitsdauer einer speziellen Verordnung der Bundesregierung wird die Frist zur Entscheidung über solche Anträge ausgesetzt, es sei denn, es gibt dringende Gründe, die eine schnellere Entscheidung erfordern. Diese Gründe müssen im Antrag genau angegeben werden, und die zuständige Behörde muss innerhalb von acht Wochen entscheiden, ob diese Dringlichkeit vorliegt.
Eine weitere Änderung betrifft die Minderjährigkeit von Personen, die im Rahmen eines Familienverfahrens den Status eines Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigten erhalten sollen. Diese wird nun zum Zeitpunkt der Antragstellung beurteilt. Antragsteller erhalten bei der Antragstellung ein Merkblatt in einer verständlichen Sprache, das über die neuen Regelungen und ihre Rechte informiert.
Diese Änderungen treten sofort nach der Veröffentlichung in Kraft und gelten bis zum 30. September 2026. Während dieser Zeit müssen alle laufenden und neuen Verfahren die neuen Bestimmungen berücksichtigen.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und
Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig
dem Abstimmungsverhalten der Partei.
In seiner Rede kritisiert Abgeordneter Reinhold Maier den Gesetzentwurf zur Änderung des Asylgesetzes 2005, insbesondere die Regelung zur Hemmung der Antragstellung auf Familiennachzug bis zum 30. September 2026, die er als unzureichend und als Verschiebung des Problems bezeichnet. Er bemängelt, dass der Entwurf durch Ausnahmeregelungen, wie die Anwendung des Artikels 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, einen tatsächlichen Stopp des Familiennachzugs konterkariert und als abgeschwächten Kompromiss darstellt.
Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
In ihrer Rede betont Abgeordnete Maria Neumann (ÖVP) die Notwendigkeit, den Familiennachzug vorübergehend zu stoppen, um den Druck auf das österreichische Bildungs-, Gesundheits- und Sozialsystem zu verringern. Sie hebt hervor, dass ein Integrationsbarometer als Grundlage für zukünftige Kontingentierungen des Familiennachzugs dienen soll, und appelliert an die Unterstützung der ÖVP, um konstruktive Lösungen für die Herausforderungen im Bildungssystem, insbesondere in Wien, zu finden.
In ihrer Rede betont Abgeordnete Melanie Erasim die Bedeutung sachlicher Herangehensweisen im Asylwesen und hebt hervor, dass die neuen gesetzlichen Änderungen im Asylgesetz 2005, insbesondere im Bereich des Familiennachzugs, auf nationalem und Unionsrecht basieren müssen. Sie kritisiert die FPÖ für deren populistische Ansätze und betont, dass die SPÖ Lösungen anstrebt, die auf Rechtsstaatlichkeit und funktionierender Integration basieren.
Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
In ihrer Rede betont Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher die Herausforderungen, die Wien als Bundeshauptstadt im Zusammenhang mit der Familienzusammenführung bewältigen muss, insbesondere im Bildungssystem und bei der Integration. Sie spricht sich für einen vorübergehenden Stopp des Familiennachzugs aus, um das Bildungssystem zu entlasten, die Sicherheit zu gewährleisten und die Integration zu fördern. Deckenbacher hebt die Maßnahmen der ÖVP hervor, die bereits Missbräuche im Familiennachzug aufgedeckt haben, und plädiert für klare Regeln und Grenzen, um das soziale System Österreichs zu schützen.
Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
In seiner Rede betont Bernhard Herzog (SPÖ) die Herausforderungen und die Notwendigkeit eines geordneten Familiennachzugs in Österreich, insbesondere in Wien, wo viele der nachziehenden Familien leben. Er unterstützt ein neues Gesetz, das den Familiennachzug staffeln soll, um eine bessere Integration zu ermöglichen, und kritisiert die FPÖ für ihre ablehnende Haltung gegenüber europäischer Zusammenarbeit in Migrationsfragen. Herzog plädiert für mehr internationale Kooperation und eine Politik, die sowohl Ordnung als auch Menschlichkeit berücksichtigt.
Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
In seiner Rede kritisiert Abgeordneter Ernst Gödl (ÖVP) den FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl dafür, dass er bei der Regierungsbildung gescheitert sei und sich in der Fundamentalopposition befinde, anstatt Verantwortung für Österreich zu übernehmen. Gödl wirft Kickl vor, inkonsequent zu handeln, indem er einerseits strikte Asylquoten fordert, andererseits aber als Innenminister geltende Gesetze befolgt habe, die solche Quoten nicht ermöglichten. Er betont, dass die Regierungsparteien, einschließlich der ÖVP, ihr Bestes tun, um verantwortungsvolle Politik zu betreiben, und kritisiert die FPÖ für ihre ablehnende Haltung gegenüber wichtigen Gesetzesänderungen.
Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
In seiner Rede kritisiert der FPÖ-Abgeordnete Michael Schnedlitz den Zustand des österreichischen Parlamentarismus und bezeichnet das System als "kaputt", da es seiner Meinung nach nicht in der Lage ist, die Bevölkerung ehrlich zu informieren. Er wirft der Regierung und den anderen Parteien vor, sich gegenseitig zu schützen und die Wahrheit zu verschleiern, während die Bevölkerung diese Täuschungen längst durchschaut habe. Schnedlitz beklagt zudem, dass kritische Äußerungen im Parlament mit Ordnungsrufen sanktioniert werden, während Beleidigungen gegen die FPÖ toleriert würden.
In seiner Rede kritisiert Abgeordneter Michael Schilchegger die Änderungen des Asylgesetzes 2005, insbesondere die Aussetzung der Frist zur Entscheidung über Einreiseanträge, die er als unzureichend und verwaltungsverfahrensrechtlich problematisch bezeichnet. Er argumentiert, dass die Gesetzesänderung keine effektive Maßnahme zur Begrenzung des Familiennachzugs von Asylberechtigten darstellt und lediglich eine vorübergehende Verlangsamung der Zuwanderung bewirkt, ohne die bestehenden Privilegien für Asylzuwanderer grundlegend zu ändern.
In seiner Rede betont Bundesminister Gerhard Karner die Notwendigkeit der beschlossenen Änderungen im Asylgesetz 2005, insbesondere die Aussetzung des Familiennachzugs für Asylberechtigte, um Schulen zu entlasten und die Integration zu fördern. Er hebt hervor, dass diese Maßnahmen bereits zu einem Rückgang der Einreisen über den Familiennachzug geführt haben und als Teil eines umfassenderen Ansatzes zur Verbesserung der Situation und zur Kriminalitätsbekämpfung dienen. Karner appelliert an alle Parlamentsparteien, der Novelle zuzustimmen, da sie einen wichtigen Schritt zur Entlastung und Verbesserung der aktuellen Lage darstellt.
In seiner Rede betont Abgeordneter Mag. Ernst Gödl, dass die Änderung des Asylgesetzes 2005 es ermöglicht, den Familiennachzug auf rechtsstaatlicher Basis zu stoppen, indem der Innenminister im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss eine entsprechende Verordnung erlassen kann. Er hebt hervor, dass für Härtefälle ein Ausnahmetatbestand im Sinne der Menschenrechtskonvention vorgesehen ist, und betont, dass die Maßnahmen rechtlich gerechtfertigt sind, um öffentliche Einrichtungen, insbesondere das Bildungswesen, zu schützen.
In ihrer Rede betont Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke, dass der Gesetzentwurf zur Änderung des Asylgesetzes 2005 ausgewogen ist und sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die Realitäten in Österreich berücksichtigt. Sie hebt hervor, dass die Änderungen im Einklang mit EU-Recht und der österreichischen Verfassung stehen und dass der Entwurf nach zusätzlichen Begutachtungen angepasst wurde, um den Aufwand beim Bundesverwaltungsgericht zu minimieren und das Recht auf wirksame Beschwerde zu wahren.
In ihrer Rede kritisiert Abgeordnete Dr. Alma Zadić die Änderungen des Asylgesetzes 2005 als populistisch und verfassungsrechtlich bedenklich. Sie argumentiert, dass die generelle Aussetzung der Familienzusammenführung nichts zur Lösung des Bildungsversagens beiträgt und stattdessen Familien zerstört. Zadić betont, dass solche Maßnahmen die Grundrechte verletzen und letztlich aufgehoben werden könnten, ähnlich wie die Indexierung der Familienbeihilfe.
In seiner Rede betont Abgeordneter Robert Laimer die Notwendigkeit der temporären Aussetzung des Familiennachzugs, um die Integrationsfähigkeit der Gesellschaft zu gewährleisten und Überforderung zu vermeiden. Er argumentiert, dass die Aussetzung des Fristenlaufs für Einreiseanträge im Familiennachzug entscheidend ist, um bestehende Integrationsstrukturen nicht zu überlasten und Neuankömmlinge nicht zu benachteiligen. Laimer unterstreicht, dass diese Maßnahme notwendig ist, um den sozialen Frieden zu sichern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.
In seiner Rede kritisiert Abgeordneter Herbert Kickl den Beschluss zur Änderung des Asylgesetzes 2005, insbesondere die temporäre Aussetzung des Familiennachzugs bis zum 30. September 2026, die er als Täuschungsmanöver bezeichnet. Er argumentiert, dass die Ausnahmeregelungen, wie das Recht auf Familienzusammenführung gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Aussetzung des Familiennachzugs faktisch unterlaufen. Kickl fordert stattdessen eine strengere Asylpolitik mit einer Quote null für neue Asylanträge und eine klare Trennung zwischen Asyl und Zuwanderung.
In seiner Rede kritisiert Abgeordneter Mag. Gernot Darmann die Änderungen des Asylgesetzes 2005, insbesondere die Regelungen zum Familiennachzug, als unzureichend und irreführend. Er argumentiert, dass die Gesetzesänderungen lediglich eine Verschiebung und keine tatsächliche Einschränkung des Familiennachzugs darstellen und somit die unkontrollierte Zuwanderung nicht effektiv stoppen. Darmann sieht in den Änderungen eine Anleitung zur Umgehung der Regelungen und fordert stattdessen einen absoluten Stopp des Familiennachzugs.
In seiner Rede lobt Abgeordneter Michael Bernhard die Stärkung des Begutachtungsprozesses im österreichischen Nationalrat, der es ermöglicht hat, kritische Stellungnahmen, wie jene des Bundesverwaltungsgerichts und der Richtervereinigung, in das Gesetzesvorhaben zur Änderung des Asylgesetzes 2005 einzuarbeiten. Er hebt hervor, dass durch die Berücksichtigung dieser Stellungnahmen unter anderem eine Entscheidungsfrist von acht Wochen für Feststellungsbescheide eingeführt wurde, um die Verwaltung zu entlasten und Beschwerden auf Behördenebene zu klären.
In seiner Rede betont Staatssekretär Jörg Leichtfried, dass der Gesetzesvorschlag zur Änderung des Asylgesetzes 2005 einen ausgewogenen Mittelweg darstellt, der Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde und Ordnung berücksichtigt. Er hebt hervor, dass die Änderungen notwendig sind, um die Funktionalität des Asylsystems zu gewährleisten und den sozialen Frieden zu sichern. Leichtfried unterstreicht zudem, dass Österreich weiterhin zum Recht auf Asyl steht und die neuen Regelungen im Einklang mit der Bundesverfassung und der Europäischen Union stehen.
In seiner Rede betont Abgeordneter Maximilian Köllner die Notwendigkeit der Änderung des Asylgesetzes, um die Kapazitäten des Systems vor Überlastung zu schützen und die Integration an die Migrationsfähigkeit der Gesellschaft anzupassen. Er hebt hervor, dass die Aussetzung des Familiennachzugs eine Maßnahme ist, um nationalstaatlich Lösungen zu finden, solange es keine europäischen Lösungen gibt. Köllner unterstreicht, dass die Änderungen sachlich und ohne Populismus durchgeführt werden, um die Rechtsstaatlichkeit zu wahren.
In ihrer Rede kritisiert Abgeordnete Irene Eisenhut die Änderungen des Asylgesetzes 2005 als einen faulen Kompromiss zwischen den Regierungsparteien und bezeichnet sie als Etikettenschwindel vor der österreichischen Bevölkerung. Sie argumentiert, dass die Hemmung der Fristen bis September 2026 die Probleme nur hinauszögert und keine echte Lösung darstellt. Zudem bemängelt sie, dass die neue Regelung durch den Verweis auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht geeignet sei, den Familiennachzug zu stoppen oder zu hemmen.
In ihrer Rede kritisiert Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer die geplante Aussetzung der Familienzusammenführungen im Asylgesetz 2005 als europarechtlich und menschenrechtlich fragwürdig und wirft der Regierung vor, diese Maßnahme als Ablenkung von Versäumnissen in der Integrationspolitik zu nutzen. Sie hebt hervor, dass die Regelung trotz Bedenken von Experten und der Ablehnung eines Antrags zur Einhaltung verfassungsrechtlicher und völkerrechtlicher Standards durch die Regierungsparteien durchgesetzt wird. Prammer betont, dass die Regelung zu einem erheblichen Mehraufwand beim Bundesverwaltungsgericht führen wird und fordert stattdessen eine faktenbasierte Beurteilung der Notwendigkeit solcher Maßnahmen.
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