09.07.2025
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass im Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz der Begriff "Amtsverschwiegenheit" durch "Einhaltung der Bestimmungen über die dienstliche Geheimhaltung" ersetzt wird, und diese Änderung tritt am 1. September 2025 in Kraft.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz zu ändern. Eine wichtige Änderung betrifft die Formulierung zur Geheimhaltungspflicht. Bisher war von "Amtsverschwiegenheit" die Rede, nun wird dies durch "Einhaltung der Bestimmungen über die dienstliche Geheimhaltung" ersetzt. Diese Änderung soll klarstellen, dass die Geheimhaltungspflichten umfassender sind und sich auf alle dienstlichen Informationen beziehen. Eine weitere Änderung betrifft das Inkrafttreten der neuen Regelung. Die geänderte Formulierung zur Geheimhaltung tritt am 1. September 2025 in Kraft. Das bedeutet, dass ab diesem Datum die neuen Bestimmungen zur Geheimhaltung für alle Mitarbeiter der Bildungsdirektionen gelten.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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