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Allgemeines Sozialversicherungsgesetz und Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz

16.10.2025

ArbeitSoziales

Kurz gesagt

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Trinkgelder bei bestimmten Berufsgruppen pauschal zur Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen werden können und dass Arbeitgeber verpflichtet sind, den Verteilungsschlüssel von Trinkgeldern an Arbeitnehmer bekanntzugeben, wobei Arbeitnehmer ein Recht auf Auskunft über bargeldlose Trinkgelder haben.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat Änderungen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz beschlossen, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten. Eine wichtige Änderung betrifft die Behandlung von Trinkgeldern. Für bestimmte Berufsgruppen, die regelmäßig Trinkgelder erhalten, können diese nun pauschal zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen werden. Diese Pauschalbeträge werden jährlich angepasst und im Internet veröffentlicht.

Im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz wird geregelt, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern, die an Trinkgeldern beteiligt sind, den Verteilungsschlüssel der Trinkgelder zu Beginn des Arbeitsverhältnisses mitteilen müssen. Arbeitnehmer haben das Recht, eine schriftliche Auskunft über bargeldlos gegebene Trinkgelder zu erhalten, es sei denn, diese werden am selben Tag in bar ausgezahlt. Dieses Auskunftsrecht kann bis zu drei Jahre rückwirkend eingefordert werden. Es ist auch möglich, dass bargeldlose Trinkgelder für bis zu ein Jahr gesammelt und dann ausgezahlt werden, wobei während dieser Zeit kein Auskunftsrecht besteht. Diese Regelungen können nicht durch Arbeitsverträge oder andere rechtliche Normen eingeschränkt werden.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

16.10.2025

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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.

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