10.12.2024 - 6 minuten
In seiner Rede kritisiert Abgeordneter Harald Stefan den Beschluss des österreichischen Nationalrats zur Änderung des Strafprozessrechts. Er bemängelt, dass wesentliche Anforderungen des Verfassungsgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs nicht umgesetzt wurden, insbesondere hinsichtlich der Einschränkung des Datenzugriffs, der Definition der Deliktskategorien und dem Erfordernis eines begründeten Tatverdachts. Stefan betont die Notwendigkeit einer richterlichen Kontrolle bei der Datenverarbeitung und warnt davor, dass der Beschluss möglicherweise erneut gerichtlich aufgehoben werden könnte.
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10.12.2024 - 7 minuten
In seiner Rede betont Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl die Neuerungen im Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024, insbesondere die Bedeutung des Schutzes der Privatsphäre durch die Notwendigkeit einer richterlichen Genehmigung für den Zugriff auf Handydaten. Er hebt auch hervor, dass die Dauer von Ermittlungsverfahren auf maximal zwei Jahre verkürzt wird und betont die Stärkung der Verfahrensrechte der Betroffenen durch das Recht auf verfahrensbeschleunigende Maßnahmen sowie die Möglichkeit der Trennung von Verfahren zur Wahrung des Persönlichkeitsschutzes.
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10.12.2024 - 6 minuten
In seiner Rede kritisierte Abgeordneter Dr. Markus Tschank den aktuellen Gesetzesentwurf zur Änderung des Strafprozessrechts, da er die gerichtliche Kontrolle bei der Beschlagnahme und Auswertung von digitalen Daten als unzureichend empfindet. Er betonte, dass der Gesetzesentwurf den Anforderungen des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht gerecht wird, und forderte eine stärkere Einbindung gerichtlicher Instanzen zur Wahrung der Grundrechte. Zudem bedauerte er, dass ein vorgeschlagenes Sichtungsverfahren für Berufsgeheimnisträger im Entwurf fehlt.
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10.12.2024 - 5 minuten
Die Abgeordnete Mag. Selma Yildirim betont in ihrer Rede, dass das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 eine verfassungskonforme Lösung bringt, um die Kriminalitätsbekämpfung ab 1. Januar 2025 zu gewährleisten, und dass es notwendig war, die Rechtsgrundlagen für die Beschlagnahme und Verarbeitung digitaler Beweismittel klarzustellen. Kritisch merkt sie an, dass der Prozess bis zur Beschlussfassung holprig verlief, aber letztlich ein tragfähiger Kompromiss erreicht wurde, den die SPÖ unterstützt.
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10.12.2024 - 5 minuten
In seiner Rede kritisiert Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak die bisherigen Mängel im Umgang mit der Beschlagnahme und Auswertung von Handydaten und begrüßt die Neuerungen im Gesetz, die nun eine richterliche Bewilligung für diese Schritte und stärkere Beschuldigtenrechte vorsehen. Er betont die Notwendigkeit strengerer Dokumentationspflichten und von Regelungen wie das Vernichtungsgebot und das Beweisverwertungsverbot, um die Rechte der Betroffenen besser zu schützen. Dennoch weist er darauf hin, dass die neuen Regelungen evaluiert werden müssen, um sicherzustellen, dass sie verfassungsrechtlich Bestand haben.
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10.12.2024 - 6 minuten
In der Rede betont Johannes Rauch die Notwendigkeit, die gesetzlichen Regelungen zur Beschlagnahme und Verarbeitung von Datenträgern im Strafprozess aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofes zu überarbeiten, um das Gleichgewicht zwischen effizienter Strafverfolgung und dem Grundrecht auf Privatsphäre zu wahren. Er hebt hervor, dass die Reformen auch den Opferschutz stärken, indem sie Opfern mehr Rechte und Unterstützung innerhalb des Strafprozesses gewähren.
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10.12.2024 - 4 minuten
Mag. Agnes Sirkka Prammer begrüßt die Reformen des Strafprozessrechtsänderungsgesetzes 2024, die die Rechte der Betroffenen in Strafverfahren stärken, insbesondere in Bezug auf die Sicherstellung und Verarbeitung von digitalen Datenträgern. Sie betont die Notwendigkeit, sowohl die Rechte der Beschuldigten zu wahren als auch sicherzustellen, dass die Ermittlungsbehörden effektive Mittel zur Aufklärung von Straftaten haben, während gleichzeitig der Schutz unbeteiligter Dritter gewährleistet wird. Prammer äußert zudem ihr Vertrauen in die Arbeit der Staatsanwaltschaften und kritisiert das Misstrauen, das ihnen teilweise entgegengebracht wird.
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10.12.2024 - 5 minuten
In ihrer Rede betont Abgeordnete Mag. Karoline Edtstadler die Wichtigkeit der Reform der Strafprozessordnung, um insbesondere den Umgang mit digitalen Beweismitteln zu klären. Sie unterstreicht, dass das neue Gesetz klar regelt, wie und wann Handys ausgewertet werden dürfen, und hebt hervor, dass es den Ermittlungsbehörden nicht die Arbeit erschwert, sondern im Einklang mit einem Verfassungsgerichtshofserkenntnis einen rechtssicheren Rahmen schafft. Edtstadler weist darauf hin, dass es sich um einen Kompromiss handelt, der von mehreren Parteien getragen wird und notwendig ist, um ab dem 1.1. weiterhin Beschlagnahmungen durchzuführen.
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10.12.2024 - 4 minuten
In ihrer Rede betont Abgeordnete Elke Hanel-Torsch die Verbesserungen im Opferschutz, die durch das neue Gesetz eingeführt werden. Sie hebt den erweiterten Rechtsanspruch auf juristische und psychosoziale Begleitung für Minderjährige hervor und unterstützt die Weitergabe von Kontaktdaten der Opfer an Opferschutzeinrichtungen. Diese Maßnahmen sollen die Opfer stärker unterstützen und ihnen eine aktivere Teilnahme am Strafprozess ermöglichen.
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10.12.2024 - 3 minuten
In ihrer Rede betont Mag. Nina Tomaselli die Bedeutung des neuen Gesetzes, das Beschuldigtenrechte und das öffentliche Interesse an der Aufklärung mutmaßlicher Straftaten in Einklang bringt. Sie lobt die ausgewogene Regelung zur Überprüfung von Handys in der Strafermittlung, die auf Initiative von Alma Zadić eingeführt wurde. Zudem hebt sie hervor, dass neben Beschuldigten auch die Rechte von Opfern mutmaßlicher Straftaten geschützt werden sollen.
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10.12.2024 - 4 minuten
Abgeordneter Mag. Christian Ragger kritisiert in seiner Rede den aktuellen Gesetzesentwurf zur Strafprozessrechtsänderung 2024 und hebt hervor, dass dieser Entwurf die Datenschutzrechte verletzt und die Rechtsstaatlichkeit gefährdet. Er betont, dass der Verfassungsgerichtshof klargestellt hat, dass die Auswertung und Verarbeitung von Daten durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft erfolgen darf, aber die richterliche Prüfung der ausgelesenen Daten gewährleistet sein muss, um die Waffengleichheit im Prozess zu sichern. Ragger argumentiert, dass der eigene Entwurf der FPÖ besser sei, da er diese verfassungsrechtlichen Anforderungen stärker berücksichtigt.
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