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Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
11.12.2025
Soziales

Kurz gesagt

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass Personen, die an mindestens vier Monate dauernden Umschulungsmaßnahmen des Arbeitsmarktservice mit mindestens 25 Wochenstunden teilnehmen, weiterhin Arbeitslosengeld beziehen können. Diese Änderung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 beschlossen. Eine wichtige Neuerung betrifft Personen, die an Maßnahmen zur Nach- und Umschulung teilnehmen. Diese Maßnahmen müssen im Auftrag des Arbeitsmarktservice durchgeführt werden, mindestens vier Monate dauern und ein wöchentliches Ausmaß von mindestens 25 Stunden haben. Während dieser Zeit können die Teilnehmer bestimmte Tätigkeiten ausüben, ohne dass dies ihre Ansprüche auf Arbeitslosenunterstützung beeinträchtigt.

Diese Änderung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Ziel ist es, die berufliche Weiterbildung und Umschulung zu fördern, indem den Teilnehmern mehr Flexibilität bei der Ausübung von Tätigkeiten während der Schulungsmaßnahmen eingeräumt wird. Dies soll die Chancen auf eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erhöhen.

Klassifizierungen

Schlagwörter

Reden
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

11.12.2025 - 3 minuten

Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
In seiner Rede kritisiert der FPÖ-Abgeordnete Michael Fürtbauer den geplanten Tourismusbeschäftigtenfonds, da er der Meinung ist, dass dieser den Beschäftigten kaum hilft und stattdessen parteinahe Strukturen stärkt. Er bemängelt die fehlende Praxisnähe und objektive Kriterien für die angebotenen Kurse und vermutet, dass der Fonds vor allem rot-grünen Vereinen in Wien zugutekommen wird. Zudem sieht er den Fonds als Teil eines politischen Tauschpaktes und lehnt ihn aus strukturellen und politischen Gründen ab.
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11.12.2025 - 3 minuten

Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
In seiner Rede kritisiert der FPÖ-Abgeordnete Christoph Steiner den geplanten Tourismusbeschäftigtenfonds scharf und wirft der ÖVP vor, sich auf einen Deal mit der SPÖ eingelassen zu haben, der Saisonniers gegen den Fonds tauscht. Er bemängelt, dass der Fonds 6,5 Millionen Euro kostet, ohne einen Mehrwert für die Tourismusbranche zu bieten, und kritisiert die fehlende Wirkungsanalyse sowie die Beteiligung der Gewerkschaft und der Sozialministerin. Steiner fordert die ÖVP auf, sich wieder auf ihre Werte zu besinnen.
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11.12.2025 - 4 minuten

Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
In ihrer Rede betont Abgeordnete Melanie Erasim die Bedeutung des neu beschlossenen Tourismusbeschäftigtenfonds, der mit 6,5 Millionen Euro jährlich die Qualifizierung und Ganzjahresbeschäftigung von rund 230.000 Mitarbeitenden in der Gastronomie und Tourismusbranche fördern soll. Sie kritisiert die FPÖ für ihr negatives Abstimmungsverhalten und lobt die Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft Vida und der Arbeiterkammer, um die Arbeitsbedingungen in der Branche zu verbessern. Erasim zeigt sich zuversichtlich, dass die Maßnahmen unter der Leitung von Bundesministerin Schumann effektiv umgesetzt werden.
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11.12.2025 - 3 minuten

Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
In ihrer Rede betont Margreth Falkner die zentrale wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus für Österreich und hebt hervor, dass der Tourismusbeschäftigtenfonds mit 6,5 Millionen Euro jährlich in die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften investiert, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Sie unterstreicht, dass der Erfolg des Tourismus von den engagierten Menschen abhängt, die in der Branche arbeiten, und dass der Fonds eine notwendige Unterstützung darstellt, um die Qualität und Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Tourismus zu sichern.
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11.12.2025 - 3 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter Andreas Haitzer die Notwendigkeit, die Regelungen zum Zuverdienst von Arbeitslosen zu überarbeiten, um Missbrauch zu verhindern und die aktive Jobsuche zu fördern. Er hebt hervor, dass Ausnahmen für Personen in Umschulungen, insbesondere in Pflegeberufen, wichtig sind, um den Pflegenotstand zu bekämpfen und die Ausbildung in diesen Bereichen zu unterstützen. Die Anpassungen im Gesetz sollen auf Erfahrungswerten basieren und klare Spielregeln schaffen.
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11.12.2025 - 2 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Fiona Fiedler die Bedeutung der Gesetzesänderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, die es Teilnehmern von Umschulungsmaßnahmen ermöglicht, bestimmte Tätigkeiten auszuüben, ohne ihre Arbeitslosenunterstützung zu verlieren. Sie hebt hervor, dass diese Flexibilität besonders in Berufen mit hohem Personalbedarf, wie der Pflege, wichtig ist, da praktische Erfahrung entscheidend ist. Fiedler unterstreicht, dass die Anpassung der Ausbildung an die Anforderungen des Arbeitsmarkts notwendig ist, um den Personalmangel zu bekämpfen und die Attraktivität der Weiterbildungen zu erhöhen.
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11.12.2025 - 4 minuten

In seiner Rede begrüßt Abgeordneter Markus Koza die beschlossene Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, die eine Ausnahmeregelung für Personen in AMS-Schulungen vorsieht, sodass sie während der Schulungsmaßnahmen dazuverdienen können, ohne ihre Ansprüche auf Arbeitslosenunterstützung zu verlieren. Er kritisiert jedoch, dass diese Änderung nicht ausreicht und fordert umfassendere Ausnahmeregelungen vom Zuverdienstverbot, um soziale Härten zu vermeiden und die berufliche Perspektive der Betroffenen zu sichern.
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Contra

11.12.2025 - 3 minuten

In seiner Rede äußert sich Abgeordneter Peter Wurm positiv zur Korrektur des Beschlusses, der es Personen in Ausbildung, insbesondere in der Pflegeausbildung, ermöglicht, einen Zuverdienst zu erhalten, ohne dass dies ihre Ansprüche auf Arbeitslosenunterstützung beeinträchtigt. Er betont, dass seine Partei diese Änderung unterstützt, da sie eine wichtige Anpassung darstellt, um bestimmte Gruppen, die von den Einsparungen betroffen wären, zu entlasten.
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11.12.2025 - 4 minuten

In ihrer Rede betont Bundesministerin Korinna Schumann die Bedeutung der neuen Regelung, die es Personen in AMS-Schulungen ermöglicht, geringfügig dazuzuverdienen, ohne ihre Ansprüche auf Arbeitslosenunterstützung zu verlieren. Diese Ausnahme gilt für Schulungen, die mindestens vier Monate dauern und ein wöchentliches Ausmaß von mindestens 25 Stunden haben. Schumann hebt hervor, dass dies insbesondere für Pflegeausbildungen und das Fachkräftestipendium von Bedeutung ist, um praktische Erfahrungen zu sammeln und die Beschäftigungschancen zu verbessern.
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11.12.2025 - 2 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter Dominik Oberhofer die Notwendigkeit, in die Umschulung und Weiterbildung von Arbeitslosen zu investieren, um sie schnellstmöglich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Er hebt hervor, dass die Regierung 6,5 Millionen Euro bereitstellt, um Menschen in den Tourismus zu bringen, wo es nach wie vor Wachstum gibt, und kritisiert die Opposition für ihre ablehnende Haltung gegenüber diesen Maßnahmen.
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11.12.2025 - 2 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Heike Eder, dass ab dem 1. Januar 2026 eine geringfügige Beschäftigung neben dem Bezug von Arbeitslosengeld grundsätzlich nicht mehr möglich sein wird, mit Ausnahmen für bestimmte Gruppen. Eine dieser Ausnahmen betrifft Personen, die an Nach- oder Umschulungsmaßnahmen des AMS teilnehmen, die mindestens vier Monate dauern und 25 Wochenstunden umfassen. Diese Regelung soll insbesondere Bezieher des Pflegestipendiums unterstützen, die neben ihrer Ausbildung praktische Erfahrungen sammeln.
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11.12.2025 - 3 minuten

In ihrer Rede bezieht sich Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch auf die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, die es Personen in Umschulungsmaßnahmen ermöglicht, bestimmte Tätigkeiten auszuüben, ohne ihre Ansprüche auf Arbeitslosenunterstützung zu verlieren. Sie lobt den von den Grünen eingebrachten Abänderungsantrag, der die Regelung auf weitere Tätigkeiten wie wissenschaftliche, lehrende und künstlerische Tätigkeiten ausdehnt, und betont die Notwendigkeit, das System weiter zu verbessern, um arbeitslosen Menschen mehr Flexibilität und Chancen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu bieten.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

11.12.2025 - 3 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter Josef Muchitsch die Unterstützung aller politischen Parteien für die neue Regelung, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft tritt und den Zuverdienst während des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe neu regelt. Eine wichtige Ausnahme wird für Personen geschaffen, die an einer vom AMS abgestimmten Ausbildung teilnehmen, die länger als vier Monate dauert und mindestens 25 Wochenstunden umfasst, wodurch sie neben einem Stipendium zusätzlich verdienen können. Diese Regelung betrifft insbesondere junge Menschen und solche in technischen oder handwerklichen Ausbildungen, insgesamt etwa 3.300 Personen.
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Dokumente
Gesetzestext
Beschlussformel NR

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