09.06.2026 - 4 minuten
Abgeordneter Mag. Christian Ragger begrüßt die Neuerung im Bereich der Begutachtung im sozialversicherungsrechtlichen Kontext, die mehr Unterstützung und Einheitlichkeit bei der Erstellung von Gutachten bringen soll. Er verweist auf die Notwendigkeit einheitlicher Begutachtungen bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und hebt den Handlungsbedarf hervor, den die Neuerungen adressieren.
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09.06.2026 - 4 minuten
Abgeordneter Johannes Gasser betont, dass die Möglichkeit, eine Vertrauensperson zu Begutachtungen mitzunehmen, das Vertrauen in den Begutachtungsprozess stärken soll. Diese Maßnahme ist ein erster Schritt und entspricht der Praxis in anderen Ländern. Gleichzeitig unterstreicht er, dass weiterführende Reformen in der Begutachtung notwendig sind, um die Unterstützung und Klarheit für Betroffene zu verbessern.
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09.06.2026 - 6 minuten
Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig betont in ihrer Rede, dass der neue Beschluss einen Rechtsanspruch auf die Mitnahme von Vertrauenspersonen bei Begutachtungen schafft. Dies soll die Position der Betroffenen stärken und Transparenz im Verfahren fördern. Die betroffenen Personen müssen rechtzeitig über diese Möglichkeit informiert werden, um ihnen Sicherheit während der Begutachtungsprozesse zu geben.
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09.06.2026 - 3 minuten
In ihrer Rede betont Abgeordnete Andrea Michaela Schartel die Notwendigkeit, den Begutachtungsprozess für versicherte Personen respektvoller und korrekt zu gestalten, da viele Betroffene sich unwürdig behandelt fühlen. Sie appelliert an die Abgeordneten, den Antrag, der diese Missstände adressieren soll, nicht abzulehnen. Schartel verweist auf die Kritik der Volksanwaltschaft und betont die Dringlichkeit der Reformen im Sinne der Betroffenen.
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09.06.2026 - 3 minuten
Die Abgeordnete Fiona Fiedler begrüßt den Beschluss, der es betroffenen Personen ermöglicht, bei Begutachtungen in sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten eine Vertrauensperson mitzubringen, ähnlich den Regelungen beim Pflegegeld. Sie betont, dass dies ein wichtiger erster Schritt ist, um Betroffenen die Furcht vor der Begutachtung zu nehmen, und fordert langfristig eine umfassendere Überarbeitung der Begutachtungspraxis für mehr Verlässlichkeit und Koordination zwischen verschiedenen Stellen.
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09.06.2026 - 4 minuten
In ihrer Rede betonte Dr. Dagmar Belakowitsch die Wichtigkeit der Gesetzesänderung, die es erlaubt, bei medizinischen Begutachtungen eine Vertrauensperson mitzunehmen. Sie bezeichnet dies als positiven Schritt, der jedoch nicht ausreicht, um alle bestehenden Probleme zu lösen. Diese Maßnahme soll den Betroffenen zusätzliche Unterstützung während des Begutachtungsprozesses bieten.
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09.06.2026 - 4 minuten
Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) betont die einstimmige Zustimmung zum Rechtsanspruch, eine Vertrauensperson bei medizinischen Begutachtungen durch die PVA beizuziehen, da dies den Betroffenen Sicherheit und Unterstützung bietet. Dies betrifft insbesondere Personen mit geminderter Arbeitsfähigkeit, bei Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension sowie bei der Einschätzung des Grades der Behinderung und in Bereichen der beruflichen Rehabilitation. Die Maßnahme zielt darauf ab, faire und respektvolle Begutachtungen zu gewährleisten.
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09.06.2026 - 4 minuten
Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum betont die Bedeutung der Neuerung, dass betroffene Personen in Begutachtungsverfahren künftig eine Vertrauensperson mitnehmen dürfen. Sie unterstreicht, dass dies besonders in belastenden Situationen für mehr Sicherheit und Unterstützung sorgt und dass die Betroffenen rechtzeitig über dieses Recht informiert werden sollen.
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09.06.2026 - 3 minuten
Abgeordneter Josef Muchitsch begrüßte die Erweiterung der Möglichkeit, Vertrauenspersonen zu Untersuchungen bei sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten hinzuzuziehen, um mehr Sicherheit und Transparenz für Betroffene zu schaffen. Diese neue Regelung betrifft insbesondere Fälle geminderter Arbeitsfähigkeit, berufliche Rehabilitation und die Feststellung von Behinderungsgraden. Zudem betonte er die Wichtigkeit der Information der Betroffenen, ausgenommen bei Verdacht auf Sozialleistungsbetrug.
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09.06.2026 - 3 minuten
In seiner Rede begrüßt Abgeordneter Mag. Michael Hammer die Möglichkeit, dass in sozialversicherungsrechtlichen Verfahren eine Vertrauensperson anwesend sein kann, wie es bereits bei der Pflegegeldregelung der Fall ist. Er betont, dass diese Maßnahme den Versicherten zusätzliche Unterstützung und rechtliche Absicherung bietet. Hammer befürwortet die Entscheidung als wichtigen Schritt zur Verbesserung des Begutachtungsprozesses.
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09.06.2026 - 4 minuten
Abgeordnete Heike Eder betont, dass durch den neuen Beschluss eine Begleitperson bei Begutachtungsverfahren ab dem 1. September 2026 anwesend sein kann, um den Begutachtungsprozess zu unterstützen. Diese Maßnahme soll die Kommunikation verbessern, Missverständnisse vermeiden und die Fairness im Verfahren steigern, insbesondere für Menschen mit besonderen Bedürfnissen wie Gehörlose oder Personen mit kognitiven Einschränkungen. In anderen Ländern ist diese Praxis bereits etabliert und hat sich als effektiv erwiesen.
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09.06.2026 - 4 minuten
Abgeordneter Peter Wurm kritisiert den Beschluss, indem er betont, dass die Möglichkeit, eine Vertrauensperson zu Begutachtungen mitzunehmen, lediglich ein Minimalkompromiss der Regierung sei und die grundlegenden Probleme im System der Pflegegeldeinstufung sowie der Einstufung von Berufsunfähigkeit nicht löse. Er fordert klare Richtlinien und Verbesserungen im System, da seiner Meinung nach viele Bürgeranliegen aktuell vor dem Sozialgericht landen.
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09.06.2026 - 5 minuten
Abgeordneter Ralph Schallmeiner würdigte den Beschluss, dass Versicherte bei Begutachtungen künftig eine Vertrauensperson mitnehmen können und darüber proaktiv informiert werden, als richtige Schritte zu mehr Unterstützung und Sicherheit für Betroffene. Allerdings kritisierte er, dass diese Maßnahmen nur das absolute Minimum darstellen und forderte weitergehende Reformen im Begutachtungswesen.
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09.06.2026 - 4 minuten
Abgeordneter Reinhold Binder betonte die Bedeutung des Beschlusses, der es Versicherten ermöglicht, eine Vertrauensperson zu Begutachtungen mitzunehmen, um in belastenden Situationen Unterstützung zu erhalten. Diese Änderung soll helfen, Unsicherheiten zu verringern und Vertrauen in die sozialen Einrichtungen zu stärken, indem sie es den Betroffenen erleichtert, ihre gesundheitliche Situation vollständig und verständlich darzustellen.
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