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Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 und Opferfürsorgegesetz
10.06.2026
Inneres und RechtSoziales

Kurz gesagt

Der Nationalrat hat beschlossen, dass Personen, die eine Unterstützung nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 beziehen, bei medizinischen Untersuchungen eine Vertrauensperson mitbringen dürfen, jedoch auf eigene Kosten; diese Änderung tritt am 1. September 2026 in Kraft.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957 und das Opferfürsorgegesetz zu ändern. Eine wichtige Neuerung im Kriegsopferversorgungsgesetz ist die Möglichkeit für Personen, die versorgt werden möchten, eine Vertrauensperson bei bestimmten Untersuchungen hinzuzuziehen. Diese Person darf anwesend sein und gehört werden, allerdings müssen die Betroffenen die anfallenden Kosten selbst tragen. Diese Änderung tritt am 1. September 2026 in Kraft.

Im Opferfürsorgegesetz wird jetzt festgelegt, dass bestimmte Regelungen des Kriegsopferversorgungsgesetzes ebenfalls anwendbar sind, darunter auch die neue Möglichkeit der Hinzuziehung einer Vertrauensperson. Auch diese Änderung wird ab dem 1. September 2026 wirksam. Diese Anpassungen sollen den Betroffenen mehr Unterstützung und Sicherheit bei den entsprechenden Verfahren bieten.

Klassifizierungen

Soziales

Pflegegeld & Sozialleistungen

Inneres und Recht

Verwaltungsrecht & Behördenorganisation

Schlagwörter

Kriegsopferversorgung, Opferfürsorge, Opferfürsorgegesetz, Sozialleistungen, Verwaltungsrecht

Reden
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

09.06.2026 - 4 minuten

Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
Abgeordneter Christian Ragger (FPÖ) betont seine Kooperationsbereitschaft und Unterstützung für bestimmte Punkte, kritisiert jedoch das Unterstützungsfondsgesetz als Anfang einer ungerechtfertigten sozialen Belastung durch Asylwerber. Zudem fordert er Verbesserungen in der Begutachtung durch die PVA sowie eine Ausweitung der 24-Stunden-Pflege und eine gerechtere Inklusion und Entlohnung von Menschen mit Behinderungen.
leidenschaftlichargumentativchaotischkonstruktivintensiv

09.06.2026 - 3 minuten

Abgeordneter Josef Muchitsch betont, dass der Initiativantrag die Möglichkeit schafft, Vertrauenspersonen zu Untersuchungen hinzuzuziehen, was bisher nur für Pflegegeldangelegenheiten vorgesehen war. Diese Regelung wird nun auf weitere Bereiche wie geminderte Arbeitsfähigkeit und Behinderung erweitert, um mehr Sicherheit und Transparenz für die Betroffenen zu gewährleisten. Ziel ist es, einen respektvollen Umgang und eine effizientere Abwicklung der Anträge zu erreichen.
überzeugendoptimistischpräzisehöflichkonstruktiv
Contra

09.06.2026 - 4 minuten

In der Rede kritisiert Abgeordneter Peter Wurm die Änderungen im Kriegsopferversorgungsgesetz als unzureichend. Insbesondere bemängelt er, dass die Möglichkeit, eine Begleitperson zu Begutachtungen mitnehmen zu dürfen, nur ein Minimalkompromiss sei und die grundlegenden Probleme im System der Begutachtungen nicht löse.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativkonstruktivintensiv

09.06.2026 - 4 minuten

Der Abgeordnete Johannes Gasser betont die Bedeutung der Einführung einer Vertrauensperson bei Begutachtungen, um das Vertrauen in den Begutachtungsprozess zu stärken. Diese Maßnahme, bereits in anderen Ländern etabliert, stellt jedoch nur einen ersten Schritt dar und bedarf weiterer Reformen, um den Betroffenen mehr Unterstützung und Klarheit zu bieten.
formalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

09.06.2026 - 3 minuten

Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
Abgeordnete Andrea Michaela Schartel (FPÖ) kritisiert im Nationalrat die derzeitigen Praktiken der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und die Einstufungen für Pflegegeld, die viele Betroffene als respektlos und unwürdig empfinden. Sie fordert eine Reform und bittet die Abgeordneten, der Ablehnung eines Antrags, der darauf abzielt, nicht zuzustimmen, um die Situation für Betroffene zu verbessern.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

09.06.2026 - 4 minuten

Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum betont die Wichtigkeit der neuen Regelung, die es Betroffenen ermöglicht, eine Vertrauensperson bei Begutachtungsverfahren mitzunehmen – ein Schritt, der für mehr Sicherheit und Unterstützung sorgen soll. Sie hebt hervor, dass diese Änderung ein erster wichtiger Schritt ist, um die Verfahren menschlicher und respektvoller zu gestalten und dass es entscheidend ist, die Betroffenen rechtzeitig über dieses Recht zu informieren.
leidenschaftlichformalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisekonstruktivintensiv

09.06.2026 - 6 minuten

In ihrer Rede betont Ulrike Königsberger-Ludwig die Einführung eines Rechtsanspruchs auf die Mitnahme von Vertrauenspersonen zu Begutachtungen, um den Betroffenen mehr Sicherheit und eine stärkere Position in den Verfahren zu bieten. Sie unterstreicht, dass dies zu mehr Transparenz führen soll, und weist darauf hin, dass diese unterstützende Maßnahme bei Anträgen nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz und dem Opferfürsorgegesetz anwendbar ist.
ruhigformalüberzeugendoptimistischpräzisehöflichkonstruktiv

09.06.2026 - 3 minuten

Abgeordneter Mag. Michael Hammer begrüßt die Einführung von Vertrauenspersonen bei unterschiedlichen Verfahren, ähnlich wie es bereits erfolgreich beim Pflegegeld gehandhabt wird. Er betont, dass diese Maßnahme auch in anderen Bereichen, einschließlich der Kriegsopferversorgung, rechtlich abgesichert werden soll, um den Betroffenen stärkeren Rückhalt zu bieten.
ruhigformalüberzeugendoptimistischpräzisehöflichkonstruktiv

09.06.2026 - 4 minuten

Abgeordnete Heike Eder betonte die Bedeutung der Möglichkeit, ab 1. September 2026 eine Begleitperson zu PVA-Begutachtungen mitzunehmen. Diese Maßnahme soll die Fairness und Verständlichkeit der Verfahren verbessern, besonders für Menschen mit besonderen Bedürfnissen wie Gehörlosigkeit oder kognitiven Einschränkungen.
formalüberzeugendoptimistischpräzisehöflichkonstruktiv

09.06.2026 - 4 minuten

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch begrüßt die Änderung des Kriegsopferversorgungsgesetzes, die es ermöglicht, eine Vertrauensperson zu medizinischen Begutachtungen mitzunehmen. Sie betont, dass dies ein guter Schritt ist, aber nicht ausreichend, um die Probleme mit den Begutachtungsverfahren vollständig zu lösen.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativpräzisekonstruktivintensiv

09.06.2026 - 4 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler, dass der einstimmig beschlossene Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson bei medizinischen Begutachtungen durch die PVA ein wichtiger Schritt ist, um den Betroffenen mehr Unterstützung und Sicherheit zu bieten. Sie hebt hervor, dass dies insbesondere für kranke, chronisch kranke oder behinderte Menschen von Bedeutung ist, da es oft zu Kommunikationsproblemen kommt. Ziel sei es, die Begutachtungen fair und respektvoll zu gestalten.
leidenschaftlichformalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

09.06.2026 - 3 minuten

Abgeordnete Fiona Fiedler begrüßt den Beschluss zur Änderung des Kriegsopferversorgungsgesetzes und Opferfürsorgegesetzes, da er es Betroffenen ermöglicht, eine Vertrauensperson zu Begutachtungen mitzubringen. Sie betont, dass dies ein erster wichtiger Schritt sei, um den Menschen die Furcht vor der Begutachtung zu nehmen. Diese Anpassung wird als notwendige Verbesserung angesehen, um eine individuellere und einfühlsamere Einstufung bei Begutachtungen zu gewährleisten.
leidenschaftlichformalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

09.06.2026 - 5 minuten

Der Abgeordnete Ralph Schallmeiner unterstützt den Beschluss, der es Menschen ermöglicht, eine Vertrauensperson zu Begutachtungen mitzunehmen, und betont, dass dies eine Verbesserung darstellt. Er beschreibt es jedoch als das absolute Minimum, das erreicht wird, und kritisiert gleichzeitig, dass weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des Begutachtungssystems nicht angenommen wurden.
leidenschaftlichformalüberzeugendpessimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

09.06.2026 - 4 minuten

Abgeordneter Reinhold Binder betont die Bedeutung der Neuerung, die es Personen ermöglicht, bei Begutachtungsuntersuchungen eine Vertrauensperson hinzuzuziehen. Diese Unterstützung soll den Betroffenen helfen, ihre Situation besser darzustellen und so eine genauere Einschätzung und passende Unterstützung zu erhalten. Die Einführung dieser Maßnahme wird als wichtiger Schritt für mehr Menschlichkeit und Sicherheit in sozialen Verfahren angesehen.
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Dokumente
Gesetzestext
Beschlussformel NR

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