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Arbeitsmarktservicegesetz, Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und Landarbeitsgesetz 2021
16.10.2025
Arbeit

Kurz gesagt

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2026 Personen, die eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen, eine Weiterbildungsbeihilfe zur Sicherung ihres Lebensunterhalts erhalten können, wobei die Höhe der Beihilfe einkommensabhängig ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Zudem sind die Ausgaben für diese Beihilfe auf 150 Millionen Euro jährlich begrenzt.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 zu ändern. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Einführung einer Weiterbildungsbeihilfe. Diese Beihilfe kann Personen gewährt werden, die eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen, um ihren Lebensunterhalt teilweise zu sichern. Die Beihilfe ist einkommensabhängig und wird in einem Stufenmodell festgelegt. Sie beträgt mindestens 40,40 Euro und höchstens 67,94 Euro pro Tag. Ab 2026 wird dieser Betrag jährlich angepasst.

Um die Weiterbildungsbeihilfe zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass die Weiterbildung mindestens 20 Wochenstunden umfasst, bei Personen mit Betreuungspflichten für kleine Kinder mindestens 16 Wochenstunden. Zudem müssen Antragsteller vor Beginn der Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit mindestens zwölf Monate arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Für Hochschulausbildungen oder staatlich anerkannte Lehrgänge kann ebenfalls eine Beihilfe gewährt werden, wenn bestimmte Prüfungsnachweise erbracht werden.

Arbeitgeber, die mit ihren Beschäftigten eine Bildungskarenz vereinbaren, müssen unter bestimmten Bedingungen 15 Prozent der Weiterbildungsbeihilfe an die Beschäftigten zahlen. Diese Zahlung wird von der Beihilfe des Arbeitsmarktservice abgezogen. Die Sozialversicherungsbeiträge für diese Zahlung übernimmt das Arbeitsmarktservice. Die Ausgaben für die Weiterbildungsbeihilfe sind auf 150 Millionen Euro pro Jahr begrenzt.

Zusätzlich wurden die Regelungen zur Bildungskarenz und Bildungsteilzeit angepasst. Die Mindestdauer einer Bildungskarenz beträgt nun zwei Monate, und eine neue Bildungskarenz kann frühestens nach vier Jahren vereinbart werden. Die Vereinbarung über die Bildungskarenz wird erst wirksam, wenn die Weiterbildungsbeihilfe zuerkannt wurde. Diese Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

Klassifizierungen

Arbeit

Arbeitsmarktpolitik & AMS, Arbeitsrecht & Kollektivverträge, Fachkräfte & Qualifizierung

Schlagwörter

Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarktservicegesetz, Arbeitsvertragsrecht, Bildungskarenz, Bildungsteilzeit, Landarbeitsgesetz, Weiterbildungsbeihilfe

Reden
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

16.10.2025 - 5 minuten

Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
In ihrer Rede stellt Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch von der FPÖ klar, dass ihre Partei nicht die Abschaffung der Arbeiterkammer, sondern die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in allen Kammern anstrebt, um ein Opting-out zu ermöglichen. Sie korrigiert zudem die Behauptung, die FPÖ habe einen Entschließungsantrag zur Wiedereinführung der Weiterbildungskarenz eingebracht, und betont, dass der Antrag stattdessen eine Qualitätsoffensive im Bereich Weiterbildung fordert.
überzeugendpräzisekonstruktiv

16.10.2025 - 7 minuten

Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
In seiner Rede korrigiert Abgeordneter Johannes Gasser die Behauptung von Abgeordnetem Wurm, dass die neue Grenzgängerregelung illegale Migration fördere. Gasser stellt klar, dass das Gesetz einen legalen Aufenthaltstitel für Personen schafft, die in grenznahen Regionen wohnen und zur Arbeit nach Österreich pendeln, ohne ihren Hauptwohnsitz ins Land zu verlegen.
überzeugendargumentativpräzisekonstruktiv

16.10.2025 - 3 minuten

Bezug zu Beschluss in Rede mittels KI nicht auffindbar
In ihrer Rede begrüßt Silvia Kumpan-Takacs, Abgeordnete der SPÖ, die Anwesenden und thematisiert die Novelle für Grenzgänger, die im österreichischen Nationalrat beschlossen werden soll. Sie betont, dass die Novelle keine Tür für illegale Zuwanderung öffnet, sondern eine Verwaltungsvereinfachung darstellt, die qualifizierten Arbeitskräften aus Nachbarländern den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt erleichtert, ohne den Druck auf den heimischen Arbeitsmarkt zu erhöhen. Die Maßnahme soll Bürokratie abbauen und die Verwaltung entlasten, während sie gleichzeitig die Wertschätzung für die Arbeitsleistung dieser Personen ausdrückt.
formalüberzeugendargumentativpräzisehöflichkonstruktiv

16.10.2025 - 6 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Bettina Zopf die Weiterentwicklung der Bildungskarenz, um Missbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass sie wirtschaftlich sinnvoll genutzt wird. Sie hebt hervor, dass die Bildungskarenz nicht als Auszeit, sondern zur wirtschaftlichen und persönlichen Weiterentwicklung der Arbeitnehmer gedacht ist. Die Änderungen sollen sicherstellen, dass die Bildungskarenz effektiv und im Sinne der Betriebe genutzt wird.
leidenschaftlichformalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv
Contra

16.10.2025 - 6 minuten

In seiner Rede kritisiert Abgeordneter Peter Wurm die Einführung der Weiterbildungsbeihilfe als Teil eines Sparprogramms, das zulasten der Arbeitnehmer und insbesondere der Frauen geht. Er bemängelt, dass die Ausgaben für die Weiterbildungsbeihilfe auf 150 Millionen Euro pro Jahr begrenzt sind, was er als klare Einsparung im Vergleich zu den vorherigen Kosten von 512 Millionen Euro sieht. Wurm argumentiert, dass diese Maßnahmen eine Verschlechterung für die Arbeitnehmer darstellen und nicht im Interesse der Bevölkerung sind.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativpräziseunhöflichdestruktivintensiv

16.10.2025 - 4 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Barbara Teiber, dass die geplanten Änderungen zur Bildungskarenz und die Einführung der Weiterbildungsbeihilfe ein notwendiger Kompromiss sind, um die leeren Kassen zu adressieren. Sie hebt hervor, dass der Mindestsatz der Beihilfe von 14,53 Euro auf 40,40 Euro pro Tag erhöht wird, was insbesondere formal gering qualifizierten Arbeitnehmern zugutekommt und ihnen ermöglicht, sich weiterzubilden und so ihre Arbeitslosigkeitsrisiken zu verringern.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

16.10.2025 - 7 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter Johannes Gasser die Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Bildungskarenz durch die Einführung der einkommensabhängigen Weiterbildungsbeihilfe, um Missbrauch zu verhindern und die arbeitsmarktpolitische Relevanz zu erhöhen. Er hebt hervor, dass das neue Modell Menschen mit niedriger Qualifikation besser unterstützt und sicherstellt, dass die Beihilfe nicht zur Verlängerung der Elternteilzeit genutzt wird. Zudem wird die Arbeitgeberbeteiligung ab einer bestimmten Einkommenshöhe eingeführt, um sicherzustellen, dass die Weiterbildung einem betrieblichen Zweck dient.
leidenschaftlichformalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

16.10.2025 - 5 minuten

In ihrer Rede kritisiert Abgeordnete Lisa Schuch-Gubik die Einführung der Weiterbildungshilfe als eine Verschlechterung, die vor allem Frauen, Mütter und junge Familien benachteiligt. Sie bemängelt, dass das neue Modell die berufliche Neuorientierung einschränkt, da die Weiterbildung nur gefördert wird, wenn sie in das Konzept des Betriebes passt. Zudem äußert sie Bedenken, dass die Mittel der Weiterbildungshilfe nicht primär der österreichischen Bevölkerung zugutekommen könnten.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativpräzisedestruktivintensiv

16.10.2025 - 4 minuten

In ihrer Rede kritisiert Abgeordnete Barbara Neßler die Neuregelung der Bildungskarenz als unzureichend und als Rückschritt, insbesondere für Frauen. Sie bemängelt die Einführung einer Wartefrist von 26 Wochen nach der Elternkarenz und die Abhängigkeit vom Wohlwollen des Arbeitgebers, was ihrer Meinung nach Müttern Chancen nimmt, sich weiterzuentwickeln und ihre Einkommenssituation zu verbessern. Neßler hebt hervor, dass die alte Bildungskarenz laut einer Wifo-Studie aus 2024 sinnvoll und erfolgreich war und Frauen nachhaltig gestärkt hat.
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16.10.2025 - 3 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Mag. Martina von Künsberg Sarre, dass die Einführung der Weiterbildungsbeihilfe sicherstellen soll, dass die zur Verfügung stehenden Mittel treffsicher und sinnvoll vergeben werden. Sie kritisiert, dass die Bildungskarenz in der Vergangenheit oft nicht zielgerichtet genutzt wurde, da ein Großteil der Bezieher bereits gut ausgebildet war. Die neue Regelung soll gewährleisten, dass Weiterbildungen sowohl für die Individuen als auch für die Gesellschaft von Nutzen sind.
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16.10.2025 - 4 minuten

In seiner Rede kritisiert Abgeordneter Mag. Markus Koza die Änderungen zur Weiterbildungsbeihilfe und Bildungskarenz, da sie seiner Meinung nach die Interessen der Arbeitnehmer:innen zugunsten der betrieblichen Verwertbarkeit von Weiterbildung vernachlässigen. Er bemängelt, dass die neue Regelung den Arbeitgebern mehr Einfluss auf die Entscheidung über Bildungsmaßnahmen gibt und insbesondere Mütter sowie Menschen mit Behinderung benachteiligt. Koza lehnt die Reform ab, da sie die selbstbestimmte berufliche Weiterentwicklung der Arbeitnehmer:innen einschränkt.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativpräzisedestruktivintensiv

16.10.2025 - 4 minuten

In ihrer Rede betont Bundesministerin Korinna Schumann die Bedeutung der Weiterbildungsbeihilfe, die im Rahmen des neuen Gesetzes eingeführt wird, um Menschen während der Weiterbildung finanziell zu unterstützen. Sie hebt hervor, dass der Mindestbeitrag auf 1.212 Euro angehoben wird, was eine deutliche Verbesserung im Vergleich zur bisherigen Bildungskarenz darstellt. Zudem wird klargestellt, dass die Arbeitgeberbeteiligung nur bei höheren Einkommen erforderlich ist und die Steuerbefreiung von Zuschussleistungen systematisch im Einkommensteuergesetz geregelt wird.
formalüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

16.10.2025 - 6 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Bettina Zopf, dass Arbeitgeber bereits vor der neuen Regelung ihre Zustimmung zur Inanspruchnahme von Weiterbildungsteilzeit geben mussten, was auch weiterhin erforderlich ist. Sie korrigiert die Aussage von Abgeordneter Belakowitsch, indem sie klarstellt, dass es nicht um eine neue Verpflichtung zur Zustimmung geht, sondern um die bereits bestehende Praxis.

16.10.2025 - 4 minuten

In ihrer Rede betont Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum die Bedeutung der neuen Weiterbildungsbeihilfe als Chance für Menschen, die sich weiterentwickeln möchten, und hebt hervor, dass die strengeren Zugangskriterien der Qualitätssicherung dienen sollen. Sie erklärt, dass es keinen Rechtsanspruch auf Weiterbildungszeit gibt und die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich ist, wobei Arbeitgeber mit einem Einkommen über 3.225 Euro monatlich 15 Prozent der Kosten tragen müssen. Nussbaum unterstreicht, dass die Investition in Bildung eine Investition in ein sicheres und soziales Österreich darstellt.
leidenschaftlichüberzeugendoptimistischargumentativpräzisehöflichkonstruktivintensiv

16.10.2025 - 5 minuten

In ihrer Rede kritisiert Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch die Änderungen im Bereich der Bildungskarenz und der Einführung der Weiterbildungsbeihilfe. Sie bemängelt, dass durch die neuen Regelungen Arbeitgeber mitentscheiden können, ob eine Weiterbildung genehmigt wird, was ihrer Meinung nach einen Systemumbruch darstellt. Zudem äußert sie Bedenken, dass die begrenzten Mittel von 150 Millionen Euro pro Jahr nicht ausreichen und die Maßnahmen vor allem auf Personen mit niedriger Bildung abzielen.
leidenschaftlichüberzeugendpessimistischargumentativunhöflichdestruktivintensiv

16.10.2025 - 7 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter Johannes Gasser, dass für den Anspruch auf die neu eingeführte Weiterbildungsbeihilfe ein arbeitslosenversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis mit einer bestimmten Versicherungsdauer erforderlich ist. Er korrigiert die Behauptung, dass subsidiär Schutzberechtigte und Asylberechtigte ohne diese Voraussetzungen von der Beihilfe profitieren könnten.
leidenschaftlichüberzeugendargumentativpräzisekonstruktivintensiv

16.10.2025 - 5 minuten

In seiner Rede betont Abgeordneter Norbert Sieber die Notwendigkeit der Reform der Bildungskarenz hin zur Weiterbildungsbeihilfe, um Einsparungen zu erzielen und den Empfehlungen des Rechnungshofs und des Wirtschaftsforschungsinstituts zu folgen. Er erläutert, dass die neue Regelung eine Beihilfe von mindestens 40,40 Euro bis maximal 67,94 Euro pro Tag vorsieht und dass die Bildungskarenz nun eine Mindestdauer von zwei Monaten hat, wobei ein direkter Anschluss an eine Elternkarenz nicht mehr möglich ist. Sieber sieht die Reform als vernünftige Weiterentwicklung und bittet um Zustimmung.
überzeugendargumentativpräzisekonstruktiv
Dokumente
Gesetzestext
Beschlussformel NR

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