16.10.2025
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2026 Personen, die eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen, eine Weiterbildungsbeihilfe zur Sicherung ihres Lebensunterhalts erhalten können, wobei die Höhe der Beihilfe einkommensabhängig ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Zudem sind die Ausgaben für diese Beihilfe auf 150 Millionen Euro jährlich begrenzt.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 zu ändern. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Einführung einer Weiterbildungsbeihilfe. Diese Beihilfe kann Personen gewährt werden, die eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen, um ihren Lebensunterhalt teilweise zu sichern. Die Beihilfe ist einkommensabhängig und wird in einem Stufenmodell festgelegt. Sie beträgt mindestens 40,40 Euro und höchstens 67,94 Euro pro Tag. Ab 2026 wird dieser Betrag jährlich angepasst. Um die Weiterbildungsbeihilfe zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass die Weiterbildung mindestens 20 Wochenstunden umfasst, bei Personen mit Betreuungspflichten für kleine Kinder mindestens 16 Wochenstunden. Zudem müssen Antragsteller vor Beginn der Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit mindestens zwölf Monate arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Für Hochschulausbildungen oder staatlich anerkannte Lehrgänge kann ebenfalls eine Beihilfe gewährt werden, wenn bestimmte Prüfungsnachweise erbracht werden. Arbeitgeber, die mit ihren Beschäftigten eine Bildungskarenz vereinbaren, müssen unter bestimmten Bedingungen 15 Prozent der Weiterbildungsbeihilfe an die Beschäftigten zahlen. Diese Zahlung wird von der Beihilfe des Arbeitsmarktservice abgezogen. Die Sozialversicherungsbeiträge für diese Zahlung übernimmt das Arbeitsmarktservice. Die Ausgaben für die Weiterbildungsbeihilfe sind auf 150 Millionen Euro pro Jahr begrenzt. Zusätzlich wurden die Regelungen zur Bildungskarenz und Bildungsteilzeit angepasst. Die Mindestdauer einer Bildungskarenz beträgt nun zwei Monate, und eine neue Bildungskarenz kann frühestens nach vier Jahren vereinbart werden. Die Vereinbarung über die Bildungskarenz wird erst wirksam, wenn die Weiterbildungsbeihilfe zuerkannt wurde. Diese Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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