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Einkommensteuergesetz 1988 und Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977

16.10.2025

Kurz gesagt

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2026 Zuschüsse des Arbeitgebers zur Weiterbildung steuerfrei sind und die Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Zuschussleistungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz angepasst werden.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 zu ändern. Eine wichtige Änderung betrifft die steuerliche Behandlung von Zuschüssen zur Weiterbildung. Ab dem 1. Januar 2026 werden Zuschüsse des Arbeitgebers zur Weiterbildungsbeihilfe und Zuschüsse von Ausbildungsträgern steuerlich begünstigt. Diese Zuschüsse werden dann nicht mehr wie Arbeitslosengeld behandelt, sondern erhalten eine eigene steuerliche Regelung.

Eine weitere Änderung betrifft das Arbeitslosenversicherungsgesetz. Hier wird der bisherige Wortlaut, der die steuerliche Behandlung von Zuschussleistungen regelte, gestrichen. Dies bedeutet, dass die Zuschüsse zur Weiterbildung nicht mehr automatisch wie Arbeitslosengeld behandelt werden, sondern einer neuen Regelung unterliegen, die ab 2026 in Kraft tritt.

Diese Änderungen sollen die Weiterbildung von Arbeitnehmern fördern, indem finanzielle Unterstützungen durch Arbeitgeber und Ausbildungsträger steuerlich begünstigt werden. Ziel ist es, die berufliche Qualifikation der Arbeitnehmer zu verbessern und die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen attraktiver zu gestalten.

Reden

Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

16.10.2025

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Dokumente

Gesetzestext
Beschlussformel NR

Das benutzte Datenset wird vom Open Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und steht unter der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Das ursprüngliche Datenset kann hier abgerufen werden. Es wurden Zusammenfassungen und Verkürzungen untersützt durch künstliche Intelligenz vorgenommen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Inhalte können durch KI-bedingte Änderungen oder Kürzungen ungenau oder fehlerhaft sein.

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