16.10.2025
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2026 Zuschüsse des Arbeitgebers zur Weiterbildung steuerfrei sind und die Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Zuschussleistungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz angepasst werden.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 zu ändern. Eine wichtige Änderung betrifft die steuerliche Behandlung von Zuschüssen zur Weiterbildung. Ab dem 1. Januar 2026 werden Zuschüsse des Arbeitgebers zur Weiterbildungsbeihilfe und Zuschüsse von Ausbildungsträgern steuerlich begünstigt. Diese Zuschüsse werden dann nicht mehr wie Arbeitslosengeld behandelt, sondern erhalten eine eigene steuerliche Regelung. Eine weitere Änderung betrifft das Arbeitslosenversicherungsgesetz. Hier wird der bisherige Wortlaut, der die steuerliche Behandlung von Zuschussleistungen regelte, gestrichen. Dies bedeutet, dass die Zuschüsse zur Weiterbildung nicht mehr automatisch wie Arbeitslosengeld behandelt werden, sondern einer neuen Regelung unterliegen, die ab 2026 in Kraft tritt. Diese Änderungen sollen die Weiterbildung von Arbeitnehmern fördern, indem finanzielle Unterstützungen durch Arbeitgeber und Ausbildungsträger steuerlich begünstigt werden. Ziel ist es, die berufliche Qualifikation der Arbeitnehmer zu verbessern und die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen attraktiver zu gestalten.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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