16.10.2025
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass die Anpassung der Pensionen für das Jahr 2026, die unter das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz fallen, eine bestimmte Erhöhung nicht überschreiten darf, wobei das gesamte Pensionseinkommen berücksichtigt wird.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat eine Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes beschlossen, die eine spezielle Regelung für die Anpassung von Pensionen im Jahr 2026 einführt. Diese Regelung betrifft insbesondere Pensionen, die unter das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz fallen. Die Anpassung dieser Pensionen im Jahr 2026 darf die Erhöhung, die im § 814 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes festgelegt ist, nicht überschreiten. Dabei wird das gesamte Pensionseinkommen berücksichtigt, und es gelten bestimmte Berechnungsgrundlagen, die im Gesetz festgelegt sind. Besonders betroffen sind Leistungen, die auf landesgesetzlichen Regelungen basieren und für die es eine Befugnis zur Festlegung eines Sicherungsbeitrages gibt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Anpassung der Pensionen im Einklang mit den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt und keine übermäßigen Erhöhungen stattfinden.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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