09.07.2025
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Börsegesetz 2018 und am Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 beschlossen, die unter anderem die Transparenz und das Management von Handelsplätzen verbessern sollen, indem sie neue Regeln für die Veröffentlichung von Handelsdaten und die Kontrolle von Handelsaktivitäten einführen.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Börsegesetz 2018 und am Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 beschlossen. Eine wesentliche Änderung betrifft die Regelungen für den Handel mit Warenderivaten und Derivaten von Emissionszertifikaten. Es wurden neue Anforderungen an die Veröffentlichung von Berichten über Handelspositionen eingeführt, die sicherstellen sollen, dass die Märkte transparent bleiben. Diese Berichte müssen nun regelmäßig an die Finanzmarktaufsicht (FMA) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) übermittelt werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einführung von Maßnahmen, die es Börseunternehmen ermöglichen, den Handel vorübergehend einzustellen oder einzuschränken, wenn es zu erheblichen Preisbewegungen kommt. Dies soll helfen, Marktstörungen zu vermeiden und das ordnungsgemäße Funktionieren der Märkte sicherzustellen. Die FMA erhält zudem erweiterte Befugnisse, um das normale Funktionieren der Märkte wiederherzustellen, falls ein Börseunternehmen nicht angemessen reagiert. Im Wertpapieraufsichtsgesetz wurden die Definitionen für multilaterale Handelssysteme und systematische Internalisierer aktualisiert. Außerdem wurde das Verbot der Annahme von Rückvergütungen für die Weiterleitung von Wertpapieraufträgen eingeführt, um Interessenkonflikte zu vermeiden und die Transparenz im Handel zu erhöhen. Diese Änderungen sollen die Marktintegrität stärken und den Schutz der Anleger verbessern.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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