09.07.2025
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Immobilien-Investmentfondsgesetz und am Sanierungs- und Abwicklungsgesetz beschlossen, die insbesondere die Regelungen zur Liquidation von Unternehmen und die Anforderungen an Eigenmittel und Verbindlichkeiten betreffen, um die Finanzstabilität zu gewährleisten und EU-Vorgaben umzusetzen.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Immobilien-Investmentfondsgesetz und am Sanierungs- und Abwicklungsgesetz beschlossen. Eine wesentliche Änderung betrifft das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, in dem der Begriff "Liquidationseinheit" eingeführt wird. Diese Einheiten sind juristische Personen, die im Falle einer Insolvenz regulär abgewickelt werden sollen, anstatt durch spezielle Abwicklungsmaßnahmen. Dies betrifft sowohl Unternehmen, die Teil einer Gruppe sind, als auch solche, die unabhängig operieren. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Abwicklungsbehörde für Liquidationseinheiten keine speziellen Anforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten festlegen muss, es sei denn, es gibt besondere Umstände, die dies erfordern. In solchen Fällen müssen die Liquidationseinheiten bestimmte finanzielle Anforderungen erfüllen, um die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten. Zusätzlich gibt es neue Regelungen zur Berichterstattung und Offenlegungspflichten für Liquidationseinheiten, falls die Abwicklungsbehörde spezielle Anforderungen festlegt. Diese Änderungen sollen sicherstellen, dass die Abwicklungsbehörde die Einhaltung der finanziellen Anforderungen überwachen kann, ohne die Unternehmen übermäßig zu belasten. Diese Gesetzesänderungen dienen der Umsetzung europäischer Richtlinien und Verordnungen, die die Behandlung von global systemrelevanten Instituten und die Anforderungen an Eigenmittel und Verbindlichkeiten betreffen. Ziel ist es, die Finanzstabilität zu stärken und die Abwicklung von Finanzinstituten im Krisenfall zu verbessern.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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