09.07.2025
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, dass das Bankgeheimnis zeitlich unbegrenzt gilt und Informationen nur veröffentlicht werden dürfen, wenn sie nicht dem neuen Informationsfreiheitsgesetz unterliegen; zudem müssen Kreditinstitute jährlich über bestimmte aufsichtsrechtliche Maßnahmen berichten.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Bankwesengesetz zu ändern. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft das Bankgeheimnis: Die Verpflichtung zur Geheimhaltung von Bankdaten gilt nun zeitlich unbegrenzt. Behörden und die Oesterreichische Nationalbank dürfen Informationen, die dem Bankgeheimnis unterliegen, nur dann weitergeben, wenn sie nicht durch das neue Informationsfreiheitsgesetz geschützt sind. Eine weitere Änderung betrifft die Veröffentlichung von statistischen Daten. Diese Daten sollen Informationen über die Umsetzung von aufsichtsrechtlichen Vorschriften enthalten, wie zum Beispiel die Anzahl und Art der verhängten Aufsichtsmaßnahmen und Geldstrafen. Diese Informationen müssen unter Berücksichtigung der Geheimhaltungspflichten veröffentlicht werden. Zusätzlich wird festgelegt, dass Kreditinstitute jährlich bis spätestens 31. März einen Bericht über die Ergebnisse der aufsichtsrechtlichen Überprüfung und Maßnahmen bei Verstößen gegen bestimmte EU-Verordnungen vorlegen müssen. Diese Berichte dürfen keine Informationen enthalten, die dem Informationsfreiheitsgesetz unterliegen. Diese Änderungen treten am 1. September 2025 in Kraft.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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