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Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Sozialabgaben – BBKG 2025 Teil Sozialabgaben
10.12.2025
SozialesWirtschaft

Kurz gesagt

Der österreichische Nationalrat hat ein Gesetz beschlossen, das Maßnahmen zur Bekämpfung von Sozialbetrug verstärkt, indem es die Zusammenarbeit zwischen Sozialversicherungsträgern und dem Amt für Betrugsbekämpfung verbessert und die Regelungen zur Identifizierung und Behandlung von Scheinunternehmen präzisiert.

Ausführlicher

Der österreichische Nationalrat hat ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Sozialbetrug beschlossen, das ab dem 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Dieses Gesetz ändert mehrere bestehende Gesetze, um den Umgang mit sogenannten Scheinunternehmen zu verbessern. Scheinunternehmen sind Firmen, die nur zum Schein existieren, um unrechtmäßig Sozialleistungen zu beziehen oder Abgaben zu vermeiden.

Eine wichtige Änderung betrifft die Sozialversicherung: Wenn ein Unternehmen als Scheinunternehmen identifiziert wird, endet die Pflichtversicherung für die betroffenen Personen rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem das Unternehmen als Scheinunternehmen gilt. Dies betrifft sowohl die Kranken- als auch die Pensionsversicherung. Zudem wird das Amt für Betrugsbekämpfung stärker eingebunden und ist verpflichtet, den Krankenversicherungsträgern Informationen über vermutete Scheinunternehmen zu übermitteln.

Ein weiterer Punkt ist die Einführung einer Auskunftspflicht für Dritte. Wenn es notwendig ist, können Versicherungsträger von Dritten Informationen oder Einsicht in Geschäftsbücher verlangen, um die Identität von Arbeitgebern oder Versicherten festzustellen. Dies soll helfen, alle relevanten Umstände für das Versicherungsverhältnis zu klären.

Zusätzlich wird die Möglichkeit geschaffen, eine Prüfungsabgabe zu erheben, wenn die vorhandenen Unterlagen nicht ausreichen, um die versicherungsrelevanten Umstände zu beurteilen. Diese Abgabe dient der Finanzierung der Krankenversicherung und wird von den Krankenversicherungsträgern eingehoben.

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Reden
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.

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Dokumente
Gesetzestext
Beschlussformel NR

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