16.06.2025
Kurz gesagt
Der österreichische Nationalrat hat beschlossen, das Universitätsgesetz 2002 und das Bildungsdokumentationsgesetz 2020 zu ändern, um unter anderem die Einführung eines digitalen Studierendenausweises zu ermöglichen und die Verwendung von Fremdsprachen in Lehrveranstaltungen und Prüfungen zu regeln.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Universitätsgesetz 2002 und am Bildungsdokumentationsgesetz 2020 beschlossen. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Einführung eines digitalen Studierendenausweises, der ab dem 1. September 2025 verfügbar sein soll. Dieser Ausweis wird es Studierenden ermöglichen, ihre Identität und ihren Status digital nachzuweisen, was den Zugang zu verschiedenen Dienstleistungen erleichtern könnte. Die Daten für diesen Ausweis werden aus einem neu eingerichteten Studierendenregister bereitgestellt, das Informationen wie Matrikelnummer, Name, Geburtsdatum und akademische Grade enthält. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Möglichkeit, Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Fremdsprachen abzuhalten, insbesondere bei gemeinsamen Studienprogrammen, die zu einem internationalen Abschluss führen. Dies soll die Internationalisierung der österreichischen Universitäten fördern und den Studierenden mehr Flexibilität bieten. Zudem wird die Ausschreibung der Funktion der Rektorin oder des Rektors an Universitäten neu geregelt. Die Ausschreibung muss spätestens zehn Monate vor dem Freiwerden der Position erfolgen, und es wird betont, dass Kandidaten internationale Erfahrung und Kenntnisse des österreichischen und europäischen Universitätssystems mitbringen sollten. Schließlich wird ein Datenverbund der Universitäten und Hochschulen eingerichtet, der die Verwaltung und Koordination von Studierendendaten verbessern soll. Dieser Verbund wird es ermöglichen, Daten effizienter zu verwalten und den Austausch zwischen verschiedenen Bildungseinrichtungen zu erleichtern.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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