Kurz gesagt
Das Gesetz stärkt die Rechte von Stromkundinnen und ‑kunden (leichterer Anbieterwechsel, klare Infos und Rechnungen, Recht auf Ratenzahlung, Grund‑ und Auffangversorgung, Schutz vor Abschaltung) und führt ab 2026 für bestimmte einkommensschwache Haushalte einen „gestützten“ günstigeren Strompreis ein. Außerdem wird „Energiearmut“ erstmals gesetzlich definiert, damit Betroffene besser erfasst und gezielt unterstützt werden können.Ausführlicher
Das Gesetz ordnet den Strommarkt neu und stärkt Rechte von Kundinnen und Kunden. Man kann den Stromlieferanten frei wählen und leichter wechseln; der Wechsel soll grundsätzlich binnen drei Wochen möglich sein und ab April 2026 technisch binnen 24 Stunden. Haushalte und Kleinunternehmen können Verträge meist mit zwei Wochen Frist kündigen. Lieferanten müssen Änderungen von Preisen und Bedingungen mindestens einen Monat vorher erklären; bei vielen Änderungen gibt es ein kostenloses Widerspruchsrecht. Es gibt ein Recht auf Ratenzahlung bei Nachzahlungen (bis zu 12 Monate, in begründeten Fällen bis 18 Monate) und ein Recht auf eine Prepayment‑Funktion (Vorauszahlung). Abschaltungen wegen Zahlungsrückstand dürfen erst nach mehreren Mahnungen und mit klaren Hinweisen auf Hilfeangebote erfolgen und nicht unmittelbar vor Wochenenden/Feiertagen. Die Regulierungsbehörde stellt ein kostenloses Vergleichsportal für Stromangebote bereit. Für Menschen mit wenig Einkommen gibt es ab April 2026 einen „gestützten Strompreis“: Wer von der ORF‑Beitragspflicht befreit ist, bekommt für ein Jahreskontingent von 2.900 kWh einen besonders niedrigen Energiepreis (Startwert 6 Cent/kWh, später angepasst). Für darüber hinausgehenden Verbrauch gilt ein gedeckelter Preis, der sich an Börsepreisen orientiert. Größere Haushalte können zusätzlich einen Pauschalbetrag pro weiterer Person bekommen; für bestimmte stromintensive medizinische Geräte kann es ebenfalls Pauschalen geben. Die Kosten dieser Unterstützung werden bis zu einer Obergrenze von allen Lieferanten gemeinsam getragen; eine Abwicklungsstelle prüft und verrechnet das, und die ORF‑Beitrags Service GmbH übermittelt dafür die nötigen Informationen an den Lieferanten. Das Gesetz regelt außerdem moderne Stromnutzung: Viele Kundinnen und Kunden bekommen (schrittweise) intelligente Stromzähler und haben mehr Zugang zu ihren Verbrauchsdaten über ein Web‑Portal; es gibt Regeln, wofür Daten verwendet werden dürfen und wie sie geschützt werden. Wer einen Smart‑Meter hat, kann dynamische Stromtarife (mit schwankenden Preisen) wählen; große Lieferanten müssen solche Tarife anbieten und über Chancen und Risiken informieren. Kundinnen und Kunden dürfen zusätzlich einen Aggregator beauftragen (z.B. für Laststeuerung oder Bündelung von Einspeisung), ohne dass der bisherige Lieferant das blockieren darf. Es werden auch Modelle für gemeinsames Nutzen von lokal erzeugtem Strom (z.B. in Energiegemeinschaften) weiter ausgebaut, damit mehr Menschen Strom gemeinsam erzeugen, teilen und nutzen können. Neu ist auch eine gesetzliche Definition von „Energiearmut“ und wie sie gemessen wird. Energiearmut bedeutet, dass ein Haushalt notwendige Energieausgaben (Strom, Heizen, Warmwasser, Kochen usw.) für ein angemessenes Leben nicht ausreichend bezahlen kann. Statistik Austria soll dazu regelmäßig Analysen erstellen. Für Unterstützungsmaßnahmen werden Zielgruppen festgelegt (z.B. „schutzbedürftige“ und „förderungswürdige“ Haushalte anhand von Einkommensgrenzen). Wenn kein einfacher Nachweis über bestehende Sozialleistungen möglich ist, kann die ORF‑Beitrags Service GmbH die Einkommensverhältnisse per Bescheid prüfen, damit Förderungen und Hilfen gezielter und einheitlicher vergeben werden können.
Klassifizierungen
Budget und Finanzen
Steuern & Abgaben
Klima, Umwelt und Energie
Energieversorgung & Energiewende
Wirtschaft
Handel & Konsumentenschutz
Schlagwörter
Energieabgaben, Energiepolitik, Energiepreise, Erneuerbare Energien, Finanzpolitik, Konsumentenschutz, Strompreisregulierung, Stromversorgung, Wirtschaftspolitik
Abstimmung
Für diesen Beschluss gibt es entweder noch keine Protokolle der Reden oder wir verarbeiten diese noch.
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