09.04.2026
In seiner Rede kritisiert Andreas Arthur Spanring den Beschluss zur Geschlechterquote im Aufsichtsrat börsennotierter Unternehmen, indem er argumentiert, dass durch die Einführung der Quote nicht mehr die Kriterien Ausbildung, Erfahrung und Leistung zählen, sondern lediglich die Erfüllung einer Vorgabe von 40 Prozent Frauen und Männern. Er sieht darin einen Misstrauensbeweis der Regierung gegenüber den Unternehmen und warnt vor möglichen negativen Konsequenzen, wie der Ernennung ungeeigneter Personen und der Schaffung leerer Verwaltungspositionen.
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09.04.2026
In ihrer Rede kritisiert Elisabeth Kittl die Erhöhung der Frauenquote in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen von 30 auf 40 Prozent und bemängelt, dass hier keine Maßnahmen für die Vorstände getroffen wurden. Sie fordert eine verpflichtende Vertretung beider Geschlechter auch in den Vorständen dieser Unternehmen, um patriarchale Strukturen effektiver zu durchbrechen.
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09.04.2026
Dr. Anna Sporrer betonte in ihrer Rede, dass die neue Regelung zur Geschlechterquote im Aufsichtsrat börsennotierter Unternehmen ökonomisch sinnvoll und notwendig für die Gleichstellung ist, indem sie Vielfalt in der Unternehmensführung fördert. Sie wies darauf hin, dass die EU-Richtlinie "Women on Boards" umgesetzt wird und Österreich die schon bestehende 30-Prozent-Quote auf 40 Prozent erhöht, um ein klareres Signal für Chancengleichheit zu setzen. Außerdem hob sie hervor, dass Unternehmen nun transparente Ziele zur Geschlechtergleichstellung im Vorstand festlegen können.
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09.04.2026
Die Rede von Bernadette Kerschler unterstützt die Einführung des Gesetzes, das eine Geschlechterquote in Führungspositionen börsennotierter Unternehmen vorsieht. Sie betont, dass Quoten notwendig sind, um gut qualifizierten Frauen, die in vielen Positionen unterrepräsentiert sind, den Zugang zu Leitungsebenen zu erleichtern. Kerschler argumentiert, dass gemischte Teams durch die Vielfalt der eingebrachten Eigenschaften profitieren und so die besten Ergebnisse erzielen.
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09.04.2026
In seiner Rede äußert sich Abgeordneter Harald Himmer skeptisch darüber, ob es sinnvoll ist, Quotenregelungen überall zu etablieren, erkennt jedoch an, dass bei Aufsichtsräten größerer Unternehmen aufgrund der Zahl von Männern und Frauen Chancen bestehen, qualifizierte Frauen zu finden. Er betont, dass es schade sei, dass solche Maßnahmen nötig sind, aber er unterstützt die Initiative, da sie keine hohen Kosten verursacht.
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09.04.2026
In ihrer Rede bezieht sich Viktoria Hutter auf das Ziel des neuen Gesetzes, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen börsennotierter Gesellschaften auf 40 Prozent zu erhöhen. Sie betont, dass es noch nötig ist, Quoten einzuführen, da Frauen in Entscheidungsgremien nach wie vor benachteiligt werden. Zudem verweist sie auf Studien, die zeigen, dass divers besetzte Gremien wirtschaftlich erfolgreicher sind.
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09.04.2026
Abgeordnete Sandra Jäckel kritisiert das neue Gesetz zur Erhöhung der Frauenquote in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen, indem sie es als Ablenkung von größeren wirtschaftlichen Herausforderungen bezeichnet und die Vorgabe von Quoten statt der Berücksichtigung von Qualifikation, Erfahrung und Verantwortung bemängelt. Sie sieht darin einen Eingriff in unternehmerische Entscheidungen und Eigentumsrechte und lehnt es ab, dass gesetzliche Vorgaben die Eigenentscheidungen von Unternehmen ersetzen.
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09.04.2026
In ihrer Rede bezieht sich Verena Schweiger auf die neue gesetzliche Regelung, die eine Geschlechterquote von 40 Prozent für Frauen und Männer in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen vorschreibt. Sie betont, dass diese Quoten effektiv sind und den Frauenanteil in solchen Positionen signifikant erhöhen. Schweiger unterstreicht, dass Gleichstellung nicht von selbst geschieht, sondern aktiv durch gesetzliche Maßnahmen gefördert werden muss.
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24.03.2026 - 3 minuten
Abgeordneter Mag. Manfred Sams hebt hervor, dass das neue Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie eine 40-prozentige Mindestquote für Frauen und Männer in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen vorsieht. Er betont, dass die Besetzung entgegen der Quote als nichtig gilt, was zu unbesetzten, sogenannten "leeren Stühlen" führen kann. Die Regelung wird als notwendiger Schritt für mehr Chancengleichheit und Transparenz bewertet.
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24.03.2026 - 3 minuten
In seiner Rede kritisiert Abgeordneter Michael Gmeindl den Beschluss zur 40-Prozent-Quote für Frauen und Männer in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen als staatlichen Eingriff und ideologische Maßnahme, die das Leistungsprinzip untergräbt. Er warnt, dass die Quote zu handlungsunfähigen Aufsichtsräten führen könnte und argumentiert, dass Österreich bereits EU-Standards übererfülle, wodurch der zusätzliche Zwang unnötig sei.
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24.03.2026 - 4 minuten
Abgeordnete Nicole Sunitsch kritisiert den Beschluss des Gesellschaftsrechtlichen Leitungspositionengesetzes, der eine Quote von 40 Prozent Frauen in Aufsichtsräten vorsieht. Sie argumentiert, dass diese Regelung in die unternehmerische Freiheit eingreift und das Leistungsprinzip untergräbt, indem sie Frauen als "Quotenfrauen" stigmatisiert. Sunitsch betont, dass Frauen durch eigene Leistung und nicht durch Quoten in Führungsetagen kommen sollten.
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24.03.2026 - 5 minuten
Der Abgeordnete Dr. Markus Tschank kritisiert das Gesellschaftsrechtliche Leitungspositionengesetz, da es seiner Meinung nach die Privatautonomie und die Interessen der Aktionäre einschränkt, indem es Quoten für die Geschlechterverteilung im Aufsichtsrat börsennotierter Unternehmen vorschreibt. Er argumentiert, dass das Gesetz eher ideologisch motiviert sei und nicht die tatsächlichen Bedürfnisse der Wirtschaft adressiere, da es Unternehmen dazu zwinge, unabhängig von Qualifikation und Leistung, Aufsichtsratspositionen nach Geschlechterquote zu besetzen.
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24.03.2026 - 3 minuten
Abgeordnete Henrike Brandstötter betont, dass die Einführung einer Geschlechterquote in börsennotierten Aufsichtsräten wichtig ist, um Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Sie erkennt den Wert der Quote als Startpunkt, weist jedoch darauf hin, dass andere Maßnahmen notwendig sind, um bereits zu Beginn der Karrieren eine Gleichstellung zu fördern. Ziel ist es, vielfältigere und erfolgreichere Unternehmen zu schaffen.
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24.03.2026 - 5 minuten
Abgeordnete Dr. Alma Zadić äußerte sich in ihrer Rede zum neuen Gesetzesentwurf des Gesellschaftsrechtlichen Leitungspositionengesetzes (GesLeiPoG) kritisch, insbesondere dass die geplanten obligatorischen Vorstandsquoten für Frauen aus dem Gesetz gestrichen wurden. Sie bedauerte die verpasste Chance für strukturelle Änderungen und betonte die Notwendigkeit solcher Quoten für die Förderung der Geschlechtergleichstellung in Führungspositionen börsennotierter Unternehmen. Zadić kündigte einen Abänderungsantrag an, um verpflichtende Quoten für Frauen auch in Vorständen einzuführen und keine weiteren Verzögerungen bei der Umsetzung zuzulassen.
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24.03.2026 - 4 minuten
Abgeordneter Klaus Fürlinger äußerte sich kritisch zum "GesLeiPoG", indem er seine Ablehnung von Quoten zur Förderung der Geschlechtergleichstellung in Führungspositionen börsennotierter Unternehmen betonte. Er vertrat die Meinung, dass die Besetzung von Unternehmensgremien nicht staatlich reguliert werden sollte, besonders bei privaten Unternehmen. Trotz seiner persönlichen Vorbehalte erkannte er an, dass der Beschluss auf einer demokratischen Mehrheit basiert.
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24.03.2026 - 3 minuten
Abgeordnete Petra Oberrauner betonte die Wichtigkeit der Einführung einer 40-Prozent-Quote für Frauen in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen ab 2027, wie im Gesellschaftsrechtlichen Leitungspositionengesetz beschlossen. Sie unterstrich, dass eine ausgewogenere Geschlechterverteilung nicht nur Chancengleichheit fördert, sondern auch wirtschaftliche Vorteile bringt, da Unternehmen mit einer gleichberechtigten Führung erfolgreicher und innovativer sind.
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24.03.2026 - 3 minuten
Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze kritisiert die beschlossene 40-Prozent-Quote für Aufsichtsräte in börsennotierten Unternehmen als unzureichend, da diese keine direkte Reform der Vorstandsetagen bewirkt. Sie betont, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie genutzt werden sollte, um die Unternehmensvorstände selbst weiblicher zu gestalten und schlägt vor, dass Unternehmen mit mindestens drei Vorstandsmitgliedern zwingend sowohl eine Frau als auch einen Mann im Vorstand haben sollten.
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24.03.2026 - 3 minuten
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar betont die Notwendigkeit des neuen Gesetzes zur Geschlechtergleichstellung in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen, um strukturelle Benachteiligungen von Frauen zu überwinden. Sie unterstreicht, dass eine stärkere weibliche Beteiligung in Führungsebenen nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der ökonomischen Vernunft ist, da sie die Wertschöpfung und Qualität der Entscheidungen in Unternehmen steigert.
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24.03.2026 - 5 minuten
Abgeordneter Ing. Thomas Elian unterstützt das neue Gesetz, das die Quote für Frauen und Männer in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen von 30 auf 40 Prozent erhöht. Er betont, dass dies nicht nur die Chancengleichheit stärkt, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit, da Unternehmen mit mehr Frauen in Führungsgremien wirtschaftlich erfolgreicher sind. Zudem werden Anreize statt starre Quoten in Vorständen gesetzt, um strukturelle Barrieren abzubauen.
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24.03.2026 - 5 minuten
Abgeordnete Sabine Schatz begrüßt die Umsetzung der EU-Richtlinie durch das neue Gesetz, das eine 40-prozentige Geschlechterquote in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen vorsieht. Sie hebt die Wirksamkeit bestehender Quotenregelungen hervor und fordert zudem eine verbindliche Quote für Vorstände, um die geschlechterbasierte Unterrepräsentation weiter zu bekämpfen.
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24.03.2026 - 6 minuten
In ihrer Rede betont Dr. Anna Sporrer, dass das Gesellschaftsrechtliche Leitungspositionengesetz für eine ausgewogenere Geschlechterverteilung in den Führungsetagen börsennotierter Unternehmen sorgt, indem der Frauenanteil im Aufsichtsrat auf 40 Prozent erhöht wird. Sie erklärt, dass dieses Gesetz die EU-Richtlinie zur Geschlechtergleichstellung umsetzt und hebt die Einführung von Transparenzmaßnahmen hervor, die es den Unternehmen ermöglichen, Fortschritte in der Gleichstellung messbar zu machen. Die Verschiebung des Inkrafttretens auf den 1. Januar 2027 soll den Unternehmen ausreichend Vorbereitungszeit bieten.
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