24.09.2025
Kurz gesagt
Der Beschluss des österreichischen Nationalrates ändert das Pyrotechnikgesetz 2010 und das Schusswaffenkennzeichnungsgesetz, indem er neue Regelungen für pyrotechnische Signalpatronen und Böller-(Salut-)Kanonen einführt sowie die Strafen für Verstöße gegen das Schusswaffenkennzeichnungsgesetz erhöht.Ausführlicher
Der österreichische Nationalrat hat Änderungen am Pyrotechnikgesetz 2010 und am Schusswaffenkennzeichnungsgesetz beschlossen. Eine wichtige Änderung betrifft Gegenstände mit einem Patronenlager, die nur für das Abfeuern von pyrotechnischen Signalpatronen hergestellt wurden. Diese werden nun wie Schreckschusswaffen behandelt, was bedeutet, dass die entsprechenden Regelungen des Waffengesetzes auf sie angewendet werden. Im Bereich des Böllerschießens gibt es ebenfalls Anpassungen. Bei historischen Veranstaltungen, bei denen das Böllerschießen üblich ist, wird eine Bewilligung benötigt. Zudem müssen Personen, die Böllerkanonen verwenden, über die notwendigen schießtechnischen Kenntnisse verfügen. Das Schusswaffenkennzeichnungsgesetz wurde dahingehend geändert, dass die Strafen für Verstöße erhöht wurden. Die Geldstrafen wurden angehoben und die mögliche Freiheitsstrafe verlängert. Außerdem müssen Schusswaffen oder wesentliche Bestandteile, die seit dem 14. September 2018 erworben wurden und noch nicht gekennzeichnet sind, innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der neuen Regelung gekennzeichnet werden.
Eine Übersicht der Reden von Abgeordneten zu diesem Beschluss im Nationalrat. Die Pro- und Contra-Daten sind dem Datensatz des Parlaments entnommen und entsprechen nicht zwangsläufig dem Abstimmungsverhalten der Partei.
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